Common use of Gefahrübergang Clause in Contracts

Gefahrübergang. Die Gefahr für den zufälligen Untergang und der zufälligen Ver- schlechterung des Betons/Baustoffs geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die Ware die Mischanlage verlässt. Bei Zulieferung geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren.

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Samples: trapobet.de, www.trapobet.de

Gefahrübergang. Die Gefahr für den zufälligen Untergang und der zufälligen Ver- schlechterung Verschlechterung des Betons/Baustoffs geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem welchen die Ware die Mischanlage verlässt. Bei Zulieferung geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässtver- lässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren.

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Samples: oao.de

Gefahrübergang. Die Gefahr für den des zufälligen Untergang Untergangs und der zufälligen Ver- schlechterung Verschlechterung des BetonsAsphalts/Baustoffs geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die Ware die Mischanlage verlässtverladen ist. Bei Zulieferung Lieferung nach außerhalb des Werks geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, jedoch sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren.

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Samples: saalachkies.de

Gefahrübergang. Die Gefahr für den zufälligen Untergang und der zufälligen Ver- schlechterung Verschlechterung des Betons/Baustoffs geht bei Abholung im Werk in ab dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem welchen die Ware die Mischanlage Misch­ anlage verlässt. Bei Zulieferung geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren.

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Samples: www.garant-beton.de

Gefahrübergang. Die Gefahr für den zufälligen Untergang und der zufälligen Ver- schlechterung Verschlechterung des Betons/Baustoffs geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die Ware die Mischanlage verlässt. Bei Zulieferung geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren.

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Samples: jura-beton.de

Gefahrübergang. Die Gefahr für den des zufälligen Untergang Untergangs und der zufälligen Ver- schlechterung des Betons/Baustoffs Verschlechterung der Baustoffe geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die Ware die Mischanlage verlässtverladen ist. Bei Zulieferung mittels Fahrzeugen geht diese die vorgenannte Gefahr auf den Käufer über, sobald das jeweilige Fahrzeug an der Anlieferstelle Übergabestelle eingetroffen ist. Befindet sich die Übergabestelle jedoch abseits einer öffentlichen Straße, spätestens jedochso tritt der Gefahrübergang ein, sobald es das Fahrzeug die öffentliche Straße verlässt, um zur zu der vereinbarten Anlieferstelle Übergabestelle zu fahren.

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Samples: www.dyckerhoff.com

Gefahrübergang. Die Gefahr für den zufälligen Untergang und der zufälligen Ver- schlechterung Verschlechterung des Betons/Baustoffs Transportbetons / - mörtels geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die Ware die Mischanlage verlässtverladen ist. Bei Zulieferung geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle An- lieferstelle zu fahren.

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Samples: www.betonhotline.de

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr für den zufälligen Untergang und der zufälligen Ver- schlechterung Verschlechterung des Betons/Baustoffs geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem welchen die Ware die Mischanlage verlässt. Bei Zulieferung geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren.

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Samples: betonwerk-neuner.de

Gefahrübergang. Die Gefahr für den des zufälligen Untergang Untergangs und der zufälligen Ver- schlechterung des Betons/Baustoffs Verschlechterung der Baustoffe geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die Ware die Mischanlage verlässtverladen ist. Bei Zulieferung durch Fahrzeuge geht diese die Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle Übergabestelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässtverläßt, um zur vereinbarten Anlieferstelle Übergabestelle zu fahren.

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Samples: www.elo-beton.de

Gefahrübergang. 1. Die Gefahr für den zufälligen Untergang und der zufälligen Ver- schlechterung Verschlechterung des Betons/Baustoffs geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem welchen die Ware die Mischanlage verlässt. Bei Zulieferung Zulie- ferung geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren.

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Samples: www.rohrdorfer.eu