Zahlungsziel Musterklauseln

Zahlungsziel. Jede Zahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum fällig. Sollte der Kunde Einwände gegen die Rechnung oder einzelne Rechnungspositionen haben, wird er diese spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum schlüssig darlegen. Ansonsten gilt die Rechnung als genehmigt.
Zahlungsziel. Alle Rechnungen sind netto (ohne Abzug) sofort zur Zahlung fällig. Zahlt der Kunde nicht innerhalb von dreißig Tagen ab Fälligkeit und Rechnungserhalt, so gerät er auch ohne Mahnung in Verzug.
Zahlungsziel. Zahlungen für Warenlieferungen erfolgen nach 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto, für Leistungen nach 45 Tagen ohne Abzug mit Zahlungsmitteln nach der Xxxx des Bestellers. Werden in Bestellungen abweichende Zahlungsziele genannt, so gelten diese. Die Zahlungsziele laufen ab Rechnungseingang, jedoch nicht vor Eingang mangelfreier und vollständiger Lieferung bzw. erbrachter Leistung und, sofern Dokumentation und Prüfzeugnisse zum Leistungsumfang gehören, nicht vor deren vertragsgemäßer Übergabe an den Besteller. Kann eine Zahlung aufgrund nicht ordnungsgemäßer Lieferpapiere oder unvollständiger Rechnungsangaben nicht fristgemäß erfolgen, laufen Zahlungs- und Skontofristen erst ab Klärung.
Zahlungsziel. Sofern die Beraterinnen und Berater in ihren Rechnungen keine Frist benannt haben, gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungseingang als gesetzt. Der Zahlungsverzug setzt automatisch mit Verstreichen dieser Frist ein. Ein Mahnzuschlag in Höhe von bis zu 10% der Rechnungssumme kann eingefordert werden. Sind noch Zahlungen bzw. berechtigte Forderungen aus vergangenen Beratungen offen, sind die Beraterinnen und Berater berechtigt, weitere Leistungserbringungen auszusetzen. Der LandesSportBund Niedersachsen e.V. kann die weitere Förderung versagen.
Zahlungsziel. Falls nichts anderes vereinbart wurde, sind 30 Prozent der Auftragssumme bei Erhalt der Auftragsbestätigung fällig; eine allfällige zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Auszahlungstag zu laufen. Weitere 30 Prozent der Auftragssumme sind bei Anlie- ferung fällig. Falls der Besteller dieser Pflicht nicht nachkommt, ist der Unternehmer berechtigt, die Anlieferung zurückzuhalten. Der Rest ist fällig bei Fertigstellung und Rechnungslegung. Gelegte Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen fällig.
Zahlungsziel. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber ein Zahlungsziel von dreißig (30) Kalendertagen, gerechnet ab vertragsgemäßer und vollständiger Leistungserbringung und Zugang der Rechnung beim Auftraggeber. Die Fälligkeit des Anspruchs auf Zahlung der Vergütung setzt voraus, dass die Rechnung den vorstehend vereinbarten Anforderungen entspricht; soweit die abgerechneten Leistungen in der Herstellung eines Werkes bestehen, ist die Abnahme zusätzliche Voraussetzung für den Eintritt der Fälligkeit.
Zahlungsziel. Wenn und soweit im Angebot keine anderen Zahlungsbedingungen festgelegt sind, wird die vereinbarte Vergütung mit Stellung der je- weiligen Rechnung fällig und ist innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen ab dem Rechnungsda- tum ohne Abzug auf das in der Rechnung angege- bene Konto zu zahlen.
Zahlungsziel. (1) Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, nach Rechnungserhalt unverzüglich zu entrich- ten. Die Fälligkeit der Zahlungen wirkt unabhängig von Teil- oder Endabnahmen.
Zahlungsziel. Als Zahlungsziel für Zahlungen des Bestellers an den Auftragnehmer vereinbaren die Parteien 30 Tage ab Zugang der Rechnung des Auftragnehmers beim Besteller. Bezahlt der Besteller die Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach ihrem Zugang, kann er 2 % Skonto abziehen. Der Besteller hat bei allen Zahlungen die freie Xxxx des Zahlungsmittels. Werden in Bestellungen abweichende Zahlungsziele genannt, so gelten diese. Die Zahlungsziele laufen ab Rechnungseingang, jedoch nicht vor Eingang mangelfreier und vollständiger Lieferung/erbrachter Leistung und, sofern Dokumentationen und Prüfzeugnisse zum Leistungsumfang gehören, nicht vor deren vertragsgemäßen Übergabe an den Besteller. Die Dokumentation ist auf Verlangen des Bestellers kostenfrei auch in englischer Sprache und/oder einer weiteren/anderen Sprache bereitzustellen. Elektronische Dokumente müssen auch im Originalformat bereitgestellt werden (z.B. Schaltpläne). Kann eine Zahlung aufgrund nicht ordnungsgemäßer Lieferpapiere oder unvollständiger Rechnungsangaben nicht fristgemäß erfolgen, laufen Zahlungs‐ und Skontofristen erst ab Klärung. Auf Lieferscheinen und Rechnungen sind stets Bestell‐ bzw. Kommisions‐ und Positionsnummern anzugeben. Lieferantenerklärungen sind bei der ersten Lieferung im Kalenderjahr ohne gesonderte Aufforderung mitzusenden.
Zahlungsziel. Der von Kloppe Media in Rechnung gestellte Betrag ist ab Zugang der Rechnung fällig und innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels zahlbar, d.h. er muss spätestens nach Ablauf dieser Anzahl von Tagen auf dem angegebenen Konto von Kloppe Media unter Angabe von Kunden- und Rechnungsnummer eingegangen sein. Kloppe Media bietet den Kunden die Möglichkeit des Bankeinzugs nach Erteilung einer Einzugsermächtigung. Das Zahlungsziel liegt bei 14 Tagen, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart wird.