Common use of Garantie Clause in Contracts

Garantie. Garantiedauer, Verjährungsfristen. Es bestehen die fol- genden Sicherheiten: ■ 5 Jahr Garantie für festmontierte (unbewegliche) Sachen (OR 371 Abs.2) ■ 1 Jahr Garantie für bewegliche Sachen (OR 371 Abs.1) Option: □ 2 Jahre Garantie für alle Mängel (SIA Norm 118) □ 5 Jahre Garantie für verdeckte Mängel (SIA Norm 118) Die Garantiendauer beginnt automatisch ab Einbau bzw. ab Bauabnahme. Als Gültigkeitsnachweis gilt der Werkvertrag bzw. die Rechnung. Option: zusätzlich sind für 2-Jahres Garantien folgende Siche- rungsmittel möglich (Garantieversicherung). □ ab CHF ... wird ein Baugarantieschein von 10% des Werk- wertes abgegeben. □ Nach Vereinbarung kann ein Baugarantieschein von 10% der Werkwertes abgegeben werden. Die Garantieleistungen umfassen (Werkvertragsrecht): ■ Schreiner- und Innenausbauarbeiten: - Konstruktive Eigenschaften - Optische Eigenschaften; Holzwerkstoffe, Metall, Stein, Glas, Oberfläche usw - Funktionelle Eigenschaften; Beschläge, Verformung, Dauer- haftigkeit, usw - Einbau der Apparate und Geräte - Die Mängelrechte für bewegliche Teile wie elektrische Appa- rate und sanitäre Geräte und dgl. verjähren innert einem Jahr nach Abnahme, auch wenn sie Bestandteil eines unbe- weglichen Werkes sind. (gilt anstelle von SIA Norm 118, Art. 172ff) Jede Garantie (Gewährleistung) ist ausgeschlossen für: - Mängel infolge Fehler in der Baukonstruktion - Fehler oder Mängel in der massgeblichen Detailplanung, die der Besteller selbst dem Vertrag zugrunde gelegt hat - nicht erkennbare Fehler oder Mängel in der für den Unter- nehmer vertraglich bindenden Materialspezifikation durch den Besteller - Mängel, die infolge zu hoher oder zu niedriger Luftfeuchtig- keit oder zu hoher oder zu niedriger Raumtemperatur im Bau nach den Einbau während der Nutzung entstehen - Mängel infolge unsachgemässer Behandlung und Nutzung durch den Besteller - Beschädigungen durch Dritte nach Bauabnahme... - Verbrauchmaterial wie Leuchtmittel, Filtereinsätze für Dampfabzüge usw. Rückbehaltsrecht. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder verschlechtern sich seine finanziellen Verhältnisse, ist der Unternehmer berechtigt, seine Leistungen so lange zurückzu- halten, bis ihm die Gegenleistung sichergestellt wird.

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Samples: aundh.ch, seamless-tueren.ch

Garantie. GarantiedauerAb Montage oder ab Lieferausgang Hydrotool AG: 2 Jahre. Gesetzliche Grundlagen: SIA 118 Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein / OR Artikel 210 Abs. 1 Gewährleistung Die Garantiefrist ab Inbetriebnahme bei Neubau: 2 Jahre auf mechanische und elektrische Bauteile Die Garantie gilt sofort ab dem Einbaudatum oder ab dem Zeitpunkt der Lieferung (Ausgehend Hydrotool AG). Nach einem Hochwasser, VerjährungsfristenBrand, Vandalismus, Änderungen durch Personen nicht von Hydrotool AG, Erosionen oder elementare Schäden erlöschen alle Garantie Ansprüche sofort. Garantie werden erst akzeptiert, sofern der Antragsteller ein vollwertiges Dokument inkl. Mangeldatum, Bild zur Garantie, Kontaktperson vor Ort und zur Garantie, und Objekt mit Adresse an Hydrotool AG sendet und Hydrotool AG die Garantie schriftlich bestätigt. Sollte Hydrotool AG die Garantie schriftlich bestätigen, kann Hydrotool AG entscheiden wann die Garantiearbeiten ausgeführt werden. In der Regel innert 12 Monaten, ohne Voranmeldung. Hydrotool AG behält sich vor, vor Ort die Lage nochmals zu begutachten. Sollte vor Ort sich keine Garantie abzeichnen werden die Präsenzzeit, Reparatur, das Material, Fahrzeit und Kilometer verrechnet. Alle Zahlungen sind unabhängig des Punkt innerhalb der oben genannten Fristen (in der Regel: 20 Tage) zu bezahlen. Produkte welche ersetzt werden müssen oder Bauteile welchen Schaden genommen haben, werden verrechnet. Auf diese Bauteile gelten ab sofort keine Garantie mehr. Sollte es zu einem Garantiefall kommen, so werden Garantiearbeiten während den normalen Arbeitszeiten (Punkt 10) ausgeführt. Garantiearbeiten ausserhalb der normalen Arbeitszeiten werden in Rechnung gestellt und gelten NICHT als Garantieleistung und müssen von Hydrotool AG nicht geleistet werden. Wird keine Wartung gemäss zusätzlichem Wartungsvertrag von Hydrotool AG während der Garantiefristen von der Firma Hydrotool AG durchgeführt, übernimmt Sie keinerlei Haftung. Der Torantrieb, das Tor und das Elektrische Zubehör sind keine festen Bauteile. Diese haben die normalen Garantiefristen von 2 Jahre. Es bestehen gibt keine Garantie bei ersetzten oder reparierten Produkten. Das gilt für Reparaturen, Serviceaufträge, Nachrüstungen, Anpassungen oder dergleichen. Verlängerte Garantien (Wie zb. Beim MST 250) ausschliesslich mit Wartungsvertrag von und auszuführen mit Hydrotool AG während der gesamten verlängerten Garantiezeit. Ansonsten gelten die fol- genden Sicherheiten: ■ 5 Jahr Garantie für festmontierte (unbewegliche) Sachen (OR 371 Abs.2) ■ 1 Jahr Garantie für bewegliche Sachen (OR 371 Abs.1) Option: □ normalen 2 Jahre Garantie für alle Mängel (SIA Norm 118) □ 5 Jahre Garantie für verdeckte Mängel (SIA Norm 118) Die Garantiendauer beginnt automatisch ab Einbau bzwJahre. ab Bauabnahme. Als Gültigkeitsnachweis gilt der Werkvertrag bzw. die Rechnung. Option: zusätzlich sind für 2-Jahres Verlängerte Garantien folgende Siche- rungsmittel möglich (Garantieversicherung). □ ab CHF ... wird ein Baugarantieschein von 10% des Werk- wertes abgegeben. □ Nach Vereinbarung kann ein Baugarantieschein von 10% der Werkwertes abgegeben müssen schriftlich durch Hydrotool AG bestätigt werden. Die Garantieleistungen umfassen (Werkvertragsrecht): ■ Schreiner- und Innenausbauarbeiten: - Konstruktive Eigenschaften - Optische Eigenschaften; Holzwerkstoffe, Metall, Stein, Glas, Oberfläche usw - Funktionelle Eigenschaften; Beschläge, Verformung, Dauer- haftigkeit, usw - Einbau der Apparate und Geräte - Die Mängelrechte für bewegliche Teile wie elektrische Appa- rate und sanitäre Geräte und dgl. verjähren innert einem Jahr nach Abnahme, auch wenn sie Bestandteil eines unbe- weglichen Werkes sind. (gilt anstelle von SIA Norm 118, Art. 172ff) Jede Garantie (Gewährleistung) ist ausgeschlossen für: - Mängel infolge Fehler in der Baukonstruktion - Fehler oder Mängel in der massgeblichen Detailplanung, die der Besteller selbst dem Vertrag zugrunde gelegt hat - Ansonsten sind diese nicht erkennbare Fehler oder Mängel in der für den Unter- nehmer vertraglich bindenden Materialspezifikation durch den Besteller - Mängel, die infolge zu hoher oder zu niedriger Luftfeuchtig- keit oder zu hoher oder zu niedriger Raumtemperatur im Bau nach den Einbau während der Nutzung entstehen - Mängel infolge unsachgemässer Behandlung und Nutzung durch den Besteller - Beschädigungen durch Dritte nach Bauabnahme... - Verbrauchmaterial wie Leuchtmittel, Filtereinsätze für Dampfabzüge usw. Rückbehaltsrecht. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder verschlechtern sich seine finanziellen Verhältnisse, ist der Unternehmer berechtigt, seine Leistungen so lange zurückzu- halten, bis ihm die Gegenleistung sichergestellt wirdgültig.

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Samples: www.hydrotool.ch, www.hydrotool.ch

Garantie. Garantiedauer, Verjährungsfristen. Verjährungsfristen Es bestehen die fol- genden folgenden Sicherheiten: 5 Jahr Garantie für festmontierte (unbewegliche) Sachen (OR 371 Abs.2) ■ 1 • 2 Jahr Garantie für bewegliche Sachen (OR 371 Abs.1) Option: 2 Jahre Garantie für alle Mängel (SIA Norm 118) 5 Jahre Garantie für verdeckte Mängel (SIA Norm 118) Die Garantiendauer Garantiedauer beginnt automatisch ab Einbau bzw. ab Bauabnahme. Als Gültigkeitsnachweis gilt der Werkvertrag bzw. die Rechnung. Option: zusätzlich sind für 2-Jahres Garantien folgende Siche- rungsmittel Sicherungsmittel möglich (Garantieversicherung). ab CHF ... 20`000.- wird auf Verlangen ein Baugarantieschein von 10% des Werk- Werk-wertes abgegeben. Nach Vereinbarung kann ein Baugarantieschein von 10% der Werkwertes abgegeben werden. Die Garantieleistungen umfassen (Werkvertragsrecht): Schreiner- und Innenausbauarbeiten: - Konstruktive Eigenschaften - Optische Eigenschaften; Holzwerkstoffe, Metall, Stein, Glas, Oberfläche usw - Funktionelle Eigenschaften; Beschläge, Verformung, Dauer- haftigkeitDauerhaftigkeit, usw - Einbau der Apparate und Geräte - Die Mängelrechte für bewegliche Teile wie elektrische Appa- rate Apparate und sanitäre Geräte und dgl. verjähren innert einem Jahr nach Abnahme, auch wenn sie Bestandteil eines unbe- weglichen unbeweglichen Werkes sind. (gilt anstelle von SIA Norm 118, Art. 172ff) Jede Garantie (Gewährleistung) ist ausgeschlossen für: - Mängel infolge Fehler in der Baukonstruktion - Fehler oder Mängel in der massgeblichen Detailplanung, die der Besteller selbst dem Vertrag zugrunde gelegt hat - nicht erkennbare Fehler oder Mängel in der für den Unter- nehmer Unternehmer vertraglich bindenden Materialspezifikation durch den Besteller - Mängel, die infolge zu hoher oder zu niedriger Luftfeuchtig- keit Luftfeuchtigkeit oder zu hoher oder zu niedriger Raumtemperatur im Bau nach den dem Einbau während der Nutzung entstehen - Mängel infolge unsachgemässer Behandlung und Nutzung durch den Besteller - Beschädigungen durch Dritte nach Bauabnahme... - Verbrauchmaterial wie Leuchtmittel, Filtereinsätze für Dampfabzüge usw. Rückbehaltsrecht. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder verschlechtern sich seine finanziellen Verhältnisse, ist der Unternehmer berechtigt, seine Leistungen so lange zurückzu- halten, bis ihm die Gegenleistung sichergestellt wird.

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Samples: www.roeschag.ch

Garantie. Garantiedauer, Verjährungsfristen. Es bestehen die fol- genden Sicherheiten: ■ 5 Jahr Garantie für festmontierte (unbewegliche) Sachen (OR 371 Abs.2) ■ 1 2 Jahr Garantie für bewegliche Sachen (OR 371 Abs.1) Option: □ 2 Jahre Garantie für alle Mängel (SIA Norm 118) □ 5 Jahre Garantie für verdeckte Mängel (SIA Norm 118) Die Garantiendauer beginnt automatisch ab Einbau bzw. ab Bauabnahme. Als Gültigkeitsnachweis gilt der Werkvertrag bzw. die Rechnung. Option: zusätzlich sind für 2-Jahres Garantien folgende Siche- rungsmittel möglich (Garantieversicherung). □ ab CHF ... wird ein Baugarantieschein von 10% des Werk- wertes abgegeben. □ Nach Vereinbarung kann ein Baugarantieschein von 10% der Werkwertes abgegeben werden. Die Garantieleistungen umfassen (Werkvertragsrecht): ■ Schreiner- und Innenausbauarbeiten: - Konstruktive Eigenschaften - Optische Eigenschaften; Holzwerkstoffe, Metall, Stein, Glas, Oberfläche usw - Funktionelle Eigenschaften; Beschläge, Verformung, Dauer- haftigkeit, usw - Einbau der Apparate und Geräte - Die Mängelrechte für bewegliche Teile wie elektrische Appa- rate und sanitäre Geräte und dgl. verjähren innert einem Jahr nach Abnahme, auch wenn sie Bestandteil eines unbe- weglichen Werkes sind. (gilt anstelle von SIA Norm 118, Art. 172ff) Jede Garantie (Gewährleistung) ist ausgeschlossen für: - Mängel infolge Fehler in der Baukonstruktion - Fehler oder Mängel in der massgeblichen Detailplanung, die der Besteller selbst dem Vertrag zugrunde gelegt hat - nicht erkennbare Fehler oder Mängel in der für den Unter- nehmer vertraglich bindenden Materialspezifikation durch den Besteller - Mängel, die infolge zu hoher oder zu niedriger Luftfeuchtig- keit oder zu hoher oder zu niedriger Raumtemperatur im Bau nach den Einbau während der Nutzung entstehen - Mängel infolge unsachgemässer Behandlung und Nutzung durch den Besteller - Beschädigungen durch Dritte nach Bauabnahme... - Verbrauchmaterial wie Leuchtmittel, Filtereinsätze für Dampfabzüge usw. Rückbehaltsrecht. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder verschlechtern sich seine finanziellen Verhältnisse, ist der Unternehmer berechtigt, seine Leistungen so lange zurückzu- halten, bis ihm die Gegenleistung sichergestellt wird.

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Samples: odermatt.swiss

Garantie. Garantiedauer, Verjährungsfristen. Es bestehen die fol- genden folgenden Sicherheiten: 5 Jahr Garantie für festmontierte (unbewegliche) Sachen (OR 371 Abs.2) ■ 1  2 Jahr Garantie für bewegliche Sachen (OR 371 Abs.1) Option: 2 Jahre Garantie für alle Mängel (SIA Norm 118) 5 Jahre Garantie für verdeckte Mängel (SIA Norm 118) Die Garantiendauer Garantiedauer beginnt automatisch ab Einbau bzw. ab Bauabnahme. Als Gültigkeitsnachweis gilt der Werkvertrag bzw. die Rechnung. Option: zusätzlich sind für 2-Jahres Garantien folgende Siche- rungsmittel Sicherungsmittel möglich (Garantieversicherung). ab CHF ... wird ein Baugarantieschein von 10% des Werk- Werk-wertes abgegeben. Nach Vereinbarung kann ein Baugarantieschein von 10% der Werkwertes abgegeben werden. Scrinaria Schwarz GmbH Xxx Xxxxxxxx 00 0000 Xxxx xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxx.xx Die Garantieleistungen umfassen (Werkvertragsrecht): Schreiner- und Innenausbauarbeiten: - Konstruktive Eigenschaften - Optische Eigenschaften; Holzwerkstoffe, Metall, Stein, Glas, Oberfläche usw usw. - Funktionelle Eigenschaften; Beschläge, Verformung, Dauer- Dauer-haftigkeit, usw usw. - Einbau der Apparate und Geräte - Die Mängelrechte für bewegliche Teile wie elektrische Appa- Appa-rate und sanitäre Geräte und dgl. verjähren innert einem Jahr nach Abnahme, auch wenn sie Bestandteil eines unbe- weglichen unbeweglichen Werkes sind. (gilt anstelle von SIA Norm 118, Art. 172ff) Jede Garantie (Gewährleistung) ist ausgeschlossen für: - Mängel infolge Fehler in der Baukonstruktion - Fehler oder Mängel in der massgeblichen Detailplanung, die der Besteller selbst dem Vertrag zugrunde gelegt hat - nicht erkennbare Fehler oder Mängel in der für den Unter- Unter-nehmer vertraglich bindenden Materialspezifikation durch den Besteller - Mängel, die infolge zu hoher oder zu niedriger Luftfeuchtig- keit Luftfeuchtigkeit oder zu hoher oder zu niedriger Raumtemperatur im Bau nach den dem Einbau während der Nutzung entstehen - Mängel infolge unsachgemässer Behandlung und Nutzung durch den Besteller - Beschädigungen durch Dritte nach Bauabnahme... - Verbrauchmaterial wie Leuchtmittel, Filtereinsätze für Dampfabzüge usw. Sicherheiten Unternehmer Rückbehaltsrecht. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder verschlechtern sich seine finanziellen Verhältnisse, ist der Unternehmer berechtigt, seine Leistungen so lange zurückzu- haltenzurückzuhalten, bis ihm die Gegenleistung sichergestellt wird.

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Samples: www.scrinaria-schwarz.ch

Garantie. GarantiedauerDie Garantie beträgt für Motorantriebe und Steuerungen zwei Jahre ab Rechnungsdatum. Bar-Rückbehalte als Sicherstellung der Garantiepflichten sind ausgeschlossen. Sie erstreckt sich ausschliesslich auf Ersatz der mangelhaften Ware. Diese wird kostenlos ersetzt. Allfällige Mehraufwendungen wie Montagekosten, Verjährungsfristenzusätzliche Anfahrten und Spesen werden nicht vergütet. Es bestehen Ausschlüsse: • Nicht unter Garantie fallen Mängel infolge grobfahrlässiger Behandlung, Schäden durch extremen Sturm und Hagelschlag, Bedienung bei Vereisung, leichtere Abriebschäden, Ausbleichungen bei Spezialfarben, Ersetzen der einem normalen Verschleiss unterliegenden Bestandteile sowie Reinigungsschäden. • Für Fleckenbildung im Holz infolge Naturbehandlung wird jede Haftung abgelehnt. Querschliff muss toleriert werden. • Xxxxxxxxxx verzinkte Eisenbleche haben eine den SIA-Vorschriften entsprechende Schichtdicke. Ohne zusätzlichen Farbanstrich bauseits kann kein dauerhafter Rostschutz gewährleistet werden. • Tore bei denen der Einbau der Füllung bauseits erfolgte, sind von der Garantie ausgeschlossen. Alle Arbeiten und Aufwendungen an dieser Anlage werden sofort nach erfolgter Montage verrechnet. • Schäden aufgrund von Feuchtigkeit, Montagefehlern, Verschmutzung sowie nicht sachgerechter Bedienung und Verwendung. Bei Garantiearbeiten muss der mühelose Zugang zu den Bauteilen bauseits gewährleistet sein, wobei allfällige Gerüstungen oder Hebemittel, Suva-konform und nach baupolizeilichen Vorschriften, auf bauseitige Kosten und Verantwortung zu erstellen sind. Ersatzansprüche für Folgeschäden sind ausgeschlossen. Durch Dritte ausgeführte Reparaturen beenden die fol- genden Sicherheiten: ■ 5 Jahr Garantie; deren Kosten werden nicht übernommen. Garantiefälle gestatten nicht, fällige Zahlungen aufzuschieben oder Schadenersatzansprüche zu stellen. Bei Lieferung ohne Montage beschränkt sich die Garantie für festmontierte auf das Material. Die Verrechnung erfolgt entsprechend dem Lieferumfang (unbewegliche) Sachen (OR 371 Abs.2) ■ 1 Jahr Garantie für bewegliche Sachen (OR 371 Abs.1) Option: □ 2 Jahre Garantie für alle Mängel (SIA Norm 118) □ 5 Jahre Garantie für verdeckte Mängel (SIA Norm 118) Die Garantiendauer beginnt automatisch ab Einbau bzw. ab Bauabnahme. Als Gültigkeitsnachweis gilt der Werkvertrag bzw. die Rechnung. Option: zusätzlich sind für 2-Jahres Garantien folgende Siche- rungsmittel möglich (Garantieversicherungetappenweise). □ ab CHF ... wird ein Baugarantieschein Unvorhergesehene, bauseits bedingte, kostenverteuernde Ausführungen werden verrechnet. Nachträge von 10% des Werk- wertes abgegeben. □ Nach Vereinbarung kann ein Baugarantieschein von 10% der Werkwertes abgegeben werden. Die Garantieleistungen umfassen (Werkvertragsrecht): ■ Schreiner- und Innenausbauarbeiten: - Konstruktive Eigenschaften - Optische Eigenschaften; Holzwerkstoffe, Metall, Stein, Glas, Oberfläche usw - Funktionelle Eigenschaften; Beschläge, Verformung, Dauer- haftigkeit, usw - Einbau der Apparate und Geräte - Die Mängelrechte für bewegliche Teile wie elektrische Appa- rate und sanitäre Geräte und dgl. verjähren innert einem Jahr nach Abnahme, auch wenn sie Bestandteil eines unbe- weglichen Werkes sind. (gilt anstelle von SIA Norm 118, Art. 172ff) Jede Garantie (Gewährleistung) ist ausgeschlossen für: - Mängel infolge Fehler in der Baukonstruktion - Fehler oder Mängel in der massgeblichen Detailplanungeinzelnen Stücken, die nicht mit der Besteller selbst dem Vertrag zugrunde gelegt hat - nicht erkennbare Fehler oder Mängel in Hauptlieferung fabriziert und montiert werden können, werden mit entsprechenden Kleinmengenzuschläge und Reisespesen verrechnet. Allfällige Änderungen der für Mehrwertsteuer-Sätze werden auf den Unter- nehmer vertraglich bindenden Materialspezifikation durch den Besteller - MängelTermin des Inkrafttretens berücksichtigt. Abzüge, die infolge zu hoher oder zu niedriger Luftfeuchtig- keit oder zu hoher oder zu niedriger Raumtemperatur im Bau nach den Einbau während der Nutzung entstehen - Mängel infolge unsachgemässer Behandlung und Nutzung durch den Besteller - Beschädigungen durch Dritte nach Bauabnahme... - Verbrauchmaterial wie Leuchtmittelnicht vertraglich vereinbart wurden, Filtereinsätze für Dampfabzüge usw. Rückbehaltsrecht. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder verschlechtern sich seine finanziellen Verhältnisse, ist der Unternehmer berechtigt, seine Leistungen so lange zurückzu- halten, bis ihm die Gegenleistung sichergestellt wirdsind ausgeschlossen.

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Samples: www.casamatik.ch

Garantie. GarantiedauerVELUX leistet gegenüber Endverbrauchern folgende Garantie: • Für VELUX Dachflächenfenster einschließlich Scheiben, VerjährungsfristenVELUX Elektrofenster INTEGRA® einschließlich Scheiben, VELUX Solarfenster einschließlich Scheiben, VELUX Flachdach-Fenster einschließlich Scheiben, VELUX Eindeckrahmen und VELUX Einbauprodukten (z. B. Laibungen, Stockverlängerungen, Unterdachschürzen und Dampfbremsen-Manschetten) sowie für das VELUX Modulare Oberlicht-System 10 Jahre. Es bestehen die fol- genden Sicherheiten: ■ 5 Jahr Garantie Verschleißteile wie beispielsweise Dichtungen, Luftfilter usw. als auch VELUX Motore und VELUX Elektronik sowie Motore für festmontierte (unbewegliche) Sachen (OR 371 Abs.2) ■ 1 Jahr Garantie für bewegliche Sachen (OR 371 Abs.1) Option: □ 2 das VELUX Modulare Oberlicht-System sind davon ausgenommen. Für diese Verschleißteile und Produkte leisten wir 3 Jahre Garantie für alle Mängel (SIA Norm 118) □ Garantie. • Für VELUX Ersatzverglasungen leisten wir 5 Jahre Garantie • Für VELUX Tageslicht-Spot, VELUX Sonnenschutzprodukte, VELUX Bedienungszubehör, VELUX Motore, VELUX Elektronik, VELUX Elektrozubehör und VELUX Smart Ventilation 3 Jahre, ausgenommen Batterien und Akkumulatoren. • Für von VELUX bereitgestellte Ersatzteile sowie alle übrigen VELUX Produkte leisten wir 2 Jahre Garantie. VELUX übernimmt keine Haftung für verdeckte Mängel (SIA Norm 118) Die Garantiendauer beginnt automatisch ab Einbau bzw. ab Bauabnahme. Als Gültigkeitsnachweis gilt der Werkvertrag bzw. die Rechnung. Option: zusätzlich sind für 2-Jahres Garantien folgende Siche- rungsmittel möglich (Garantieversicherung). □ ab CHF ... wird ein Baugarantieschein von 10% des Werk- wertes abgegeben. □ Nach Vereinbarung kann ein Baugarantieschein von 10% der Werkwertes abgegeben werdenSchäden an Rollläden und Markisetten, welche in Gebieten mit Minus- Temperaturen oder mit Schneefällen ohne fachgerecht montierte Schneefangnasen oder Schneerechen entstehen. Die Garantieleistungen umfassen Garantiefrist beginnt mit der Übergabe an den Endverbraucher. Bei Verkauf durch gewerbliche Wiederverkäufer beginnt die Frist gegenüber dem Endverbraucher (Werkvertragsrecht): ■ Schreiner- und Innenausbauarbeiten: - Konstruktive Eigenschaften - Optische Eigenschaften; Holzwerkstoffe, Metall, Stein, Glas, Oberfläche usw - Funktionelle Eigenschaften; Beschläge, Verformung, Dauer- haftigkeit, usw - Einbau der Apparate und Geräte - Die Mängelrechte für bewegliche Teile wie elektrische Appa- rate und sanitäre Geräte und dgl. verjähren innert einem Jahr nach Abnahme, auch wenn sie Bestandteil eines unbe- weglichen Werkes sind. Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (gilt anstelle von SIA Norm 118, Art. 172ffKSchG)) Jede Garantie (Gewährleistung) ist ausgeschlossen für: - Mängel infolge Fehler in der Baukonstruktion - Fehler oder Mängel in der massgeblichen Detailplanung, die der Besteller selbst dem Vertrag zugrunde gelegt hat - nicht erkennbare Fehler oder Mängel in der für mit Übergabe an den Unter- nehmer vertraglich bindenden Materialspezifikation Endverbraucher durch den Besteller - MängelWiederverkäufer, dies unter der Bedingung, dass die infolge zu hoher oder zu niedriger Luftfeuchtig- keit oder zu hoher oder zu niedriger Raumtemperatur im Bau Übergabe an den Endverbraucher nachweislich nicht später als längstens 6 Monate nach den Einbau während dem auf der Nutzung entstehen - Mängel infolge unsachgemässer Behandlung und Nutzung durch den Besteller - Beschädigungen durch Dritte nach Bauabnahme... - Verbrauchmaterial wie Leuchtmittel, Filtereinsätze für Dampfabzüge usw. Rückbehaltsrecht. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder verschlechtern sich seine finanziellen Verhältnisse, ist der Unternehmer berechtigt, seine Leistungen so lange zurückzu- halten, bis ihm die Gegenleistung sichergestellt wirdWare ersichtlichen Produktionsdatum erfolgt.

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Samples: www.wohnvision.eu

Garantie. Garantiedauer, Verjährungsfristen. Es bestehen die fol- genden Sicherheiten: ■ 5 Jahr Garantie für festmontierte (unbewegliche) Sachen (OR 371 Abs.2) ■ 1 2 Jahr Garantie für bewegliche Sachen (OR 371 Abs.1) Option: □ 2 Jahre Garantie für alle Mängel (SIA Norm 118) □ 5 Jahre Garantie für verdeckte Mängel (SIA Norm 118) Die Garantiendauer beginnt automatisch ab Einbau bzw. ab Bauabnahme. Als Gültigkeitsnachweis gilt der Werkvertrag bzw. die Rechnung. Option: zusätzlich sind für 2-Jahres Garantien folgende Siche- rungsmittel möglich (Garantieversicherung). □ ab CHF ... wird ein Baugarantieschein von 10% des Werk- wertes abgegeben. □ Nach Vereinbarung kann ein Baugarantieschein von 10% der Werkwertes abgegeben werden. Die Garantieleistungen umfassen (Werkvertragsrecht): ■ Schreiner- und Innenausbauarbeiten: - Konstruktive Eigenschaften - Optische Eigenschaften; Holzwerkstoffe, Metall, Stein, Glas, Oberfläche usw - Funktionelle Eigenschaften; Beschläge, Verformung, Dauer- haftigkeit, usw - Einbau der Apparate und Geräte - Die Mängelrechte für bewegliche Teile wie elektrische Appa- rate und sanitäre Geräte und dgl. verjähren innert einem Jahr nach Abnahme, auch wenn sie Bestandteil eines unbe- weglichen Werkes sind. (gilt anstelle von SIA Norm 118, Art. 172ff) Jede Garantie (Gewährleistung) ist ausgeschlossen für: - Mängel infolge Fehler in der Baukonstruktion - Fehler oder Mängel in der massgeblichen Detailplanung, die der Besteller selbst dem Vertrag zugrunde gelegt hat - nicht erkennbare Fehler oder Mängel in der für den Unter- nehmer vertraglich bindenden Materialspezifikation durch den Besteller - Mängel, die infolge zu hoher oder zu niedriger Luftfeuchtig- keit oder zu hoher oder zu niedriger Raumtemperatur im Bau nach den Einbau während der Nutzung entstehen - Mängel infolge unsachgemässer Behandlung und Nutzung durch den Besteller - Beschädigungen durch Dritte nach Bauabnahme... - Verbrauchmaterial wie Leuchtmittel, Filtereinsätze für Dampfabzüge usw. Rückbehaltsrecht. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder verschlechtern sich seine finanziellen Verhältnisse, ist der Unternehmer berechtigt, seine Leistungen so lange zurückzu- halten, bis ihm die Gegenleistung sichergestellt wird.

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Samples: www.tfag.ch