Freistellung Musterklauseln

Freistellung. 5.1 Unter den Voraussetzungen der Abschnitte 5.5, 5.6 und 5.7 unten gilt Folgendes: Wenn ein Dritter Ansprüche entweder gegen Sie oder Oracle („Empfänger“ - wobei sich dieser Begriff auf Sie oder Oracle beziehen kann, je nachdem welche Partei das Material erhalten hat) geltend macht, dass von Ihnen oder Oracle („Bereitsteller“ - wobei sich dieser Begriff auf Sie oder Oracle beziehen kann, je nachdem welche Partei das Material bereitgestellt hat) bereitgestellte und vom Empfänger genutzte Informationen, technische Konzepte, Spezifikationen, Anleitungen, Software, Daten, Hardware oder Material (gemeinsam als „Material“ bezeichnet) dessen Rechte am geistigen Eigentum und damit verbundene Schutzrechte verletzen, so übernimmt der Bereitsteller auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung des Empfängers und hält den Empfänger schadlos in Bezug auf Schäden, Haftungsansprüche, Aufwendungen und sonstige Kosten, die dem Dritten, der die Rechtsverletzung geltend macht, gerichtlich zuerkannt werden oder die gemäß einem Vergleich, dem der Bereitsteller zugestimmt hat, diesem Dritten zuerkannt werden, sofern der Empfänger die folgenden Bestimmungen einhält:
Freistellung. Bei der Beendigung des Kreditverhältnisses hat der Kreditnehmer die Bank von ihren Verpflichtungen freizustellen. Dies gilt auch, wenn die Bank bei einer vereinbarten Laufzeit den Avalkredit vorzeitig aus wichtigem Grund kündigt (Ziffer 10.1). Die Bank ist nicht verpflichtet, vor der Kündigung im Rahmen des genehmigten Kredits ausgestellte Wechsel oder Schecks einzulösen, die am Tag der Kündigung oder später vorgelegt werden.
Freistellung. Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
Freistellung. Wir verteidigen Sie auf unsere Kosten gegen sämtliche Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren („Ansprüche“) Dritter, die dieser Dritte, bei dem es sich nicht um ein verbundenes Unternehmen handelt, gegen Sie mit der Behauptung geltend macht, dass ein Produkt (einschließlich Produkten, auf die Sie über den MCE-Service zugreifen) ein geistiges Eigentumsrecht des Dritten verletzt oder missbraucht, und stellen Sie frei von etwaigen Schadensersatzzahlungen, die dem Dritten im Rahmen einer Klage zugesprochen oder die im Rahmen eines Vergleichs vereinbart werden. Sollte Ihnen die Nutzung der Produkte in Zusammenhang mit den Ansprüchen untersagt werden oder sollten wir der Meinung sein, dass die Nutzung womöglich untersagt werden könnte, können wir uns entweder dazu entscheiden, das Produkt zu ändern, sodass es die Rechte nicht mehr verletzt (wobei im Wesentlichen die Verwendbarkeit und Funktionalität beibehalten wird), oder eine Lizenz für die weitergehende Nutzung des Produkts einholen. Sollten diese Alternativen wirtschaftlich nicht vertretbar sein, können wir Ihr Recht auf Zugriff auf und Nutzung des Produkts kündigen und werden Ihnen die Kosten für nicht genutzte, im Voraus bezahlte Technische Support-Leistungen für das Produkt zusammen mit den für das Produkt gezahlten Lizenzgebühren zurückerstatten (abzüglich einer linearen Abschreibung über fünf Jahre). Wir haben keine Freistellungsverpflichtung und Sie haben uns von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die wie folgt entstehen oder auf folgenden Umständen basieren: (a) Missbrauch oder unbefugte Nutzung eines Produkts oder Nutzung eines Produkts außerhalb des in der Dokumentation festgelegten Nutzungsumfangs, und der Anspruch ohne eine derartige Nutzung nicht entstanden wäre, oder (b) Änderung eines Produkts, die von uns nicht zuvor schriftlich genehmigt wurde, und der Anspruch ohne diese Änderung nicht entstanden wäre, oder (c) Kombination eines Produkts mit Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsprozessen Dritter, die nicht als Teil eines Produkts von uns zur Verfügung gestellt wurden, und der Anspruch ohne eine solche Kombination nicht entstanden wäre, oder (d) Nutzung eines Produkts auf eine unrechtmäßige oder unbefugte Weise, oder (e) Nutzung einer vorherigen Version eines Produkts, und die Nutzung einer neueren Version des Produkts, die unseren Kunden allgemein zur Verfügung gestellt wurde, den Anspruch verhindert hätte, oder (f) Nutzung von Kundeninhalten oder einer Drittlösung, oder (g) Ver...
Freistellung. Sie müssen PayPal von Handlungen im Zusammenhang mit Ihrem PayPal-Konto und Ihrer Nutzung der PayPal-Dienste freistellen. Sie erklären sich damit einverstanden, PayPal zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von jeglichen Ansprüchen oder Forderungen (einschliesslich angemessener Anwaltskosten), die uns von Dritten entstanden sind aufgrund: • Ihrer Verletzung dieser Nutzungsbedingungen; • Ihrer unzulässigen Nutzung der PayPal-Dienste; • Ihres Verstosses gegen Gesetze oder Rechte eines Dritten; und/oder • von Handlungen oder Unterlassungen von Dritten, denen Sie die Erlaubnis erteilen, Ihr PayPal-Konto zu nutzen oder auf unsere Websites, Software, Systeme (einschliesslich Netzwerke und Server, die zur Bereitstellung eines der PayPal-Dienste verwendet werden) zuzugreifen, die von uns oder in unserem Namen oder einem der PayPal-Dienste in Ihrem Namen betrieben werden.
Freistellung. Der Kunde stellt everyworks von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen seine Pflichten aus Ziffer 6 bis 9 oder gegen gesetzliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung der Work Spaces gegen everyworks geltend gemacht werden. Der Kunde wird jegliche Schäden und Kosten ersetzen, die everyworks in diesem Zusammenhang entstehen, einschließlich etwaiger erforderlicher Kosten der Rechtsberatung und Rechtsverfolgung. everyworks wird den Kunden unverzüglich informieren, wenn Dritte gegen everyworks Ansprüche wegen eines behaupteten Verstoßes des Kunden geltend machen und wird die Verteidigung in Abstimmung mit dem Kunden vornehmen oder – nach Xxxx von everyworks – dem Kunden überlassen. Die Parteien werden sich gegenseitig bei der Rechtsverteidigung unterstützen und gemeinsam auf eine erfolgreiche Rechtsverteidigung hinwirken. Insbesondere werden sich die Parteien sämtliche Informationen zur Verfügung stellen und Erklärungen abgeben, die für die Rechtsverteidigung erforderlich sind. Keine Partei wird einen geltend gemachten Anspruch Dritter ohne Zustimmung der anderen Partei anerkennen. Im Falle der Nutzung eines Corporate Accounts erstreckt sich die Freistellung durch den Kunden auch auf Ansprüche, die aufgrund eines schuldhaften Verstoßes eines Mitarbeiters des Kunden gegen everyworks geltend gemacht werden.
Freistellung. 5.1 Der Nutzer verpflichtet sich, die TNG im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Nutzers oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Infor- mationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
Freistellung. 1. In Bezug auf Vervielfältigungen, welche im Rahmen dieser Vereinbarung hergestellt werden, stellt die VG MUSIKEDITION die EKD sowie die durch Rechtsübertragung nach § 2 Ziff. 2 sonst Berechtigten von allen etwaigen Ansprüchen der Urheber oder Inhaber von Nutzungsrechten frei.
Freistellung die/den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt für die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, die von der zuständigen Stelle angeordnet werden (siehe Buchstabe E),
Freistellung. 8.1 Falls ein Dritter Ansprüche gegen Sie oder uns („Empfänger“, entweder Sie oder wir, je nachdem, welche Partei das Material empfangen hat) mit der Begründung geltend macht, dass von Ihnen oder uns („Bereitsteller“, entweder Sie oder wir, je nachdem, welche Partei das Material bereitgestellt hat) bereitgestellte und vom Empfänger verwendete Informationen, technische Konzepte, Spezifikationen, Anleitungen, Software, Service, Daten, Hardware oder sonstiges Material (gemeinsam „Material“) gegen die Rechte am geistigen Eigentum und damit verbundene Schutzrechte dieses Dritten verstoßen, so übernimmt der Bereitsteller auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung des Empfängers und stellt ihn von allen Schadenersatzforderungen, Haftungsansprüchen, Spesen und sonstigen Kosten frei, die das Gericht dem Dritten, der eine derartige Rechtsverletzung geltend macht, zuerkennt oder die im Rahmen eines Vergleichs vereinbart werden, dem der Bereitsteller zugestimmt hat. Voraussetzung dafür ist, dass der Empfänger die folgenden Bestimmungen einhält: