Rechte am geistigen Eigentum Musterklauseln

Rechte am geistigen Eigentum. 5.1 Alle Urheberrechte, Patentrechte, Firmenrechte, Markenrechte und andere gewerbliche Schutzrechte und Rechte am geistigen Eigentum sowie alle gleichartigen Rechte zum Schutz von Informationen, die sich auf den Service der GBTEC AG beziehen, sind und bleiben jederzeit ausschließliches Eigentum der GBTEC AG. Keine Regelung in einem Angebot (Offerte), einer Bestellung und/oder einem Vertrag (einschließlich dieser besonderen Nutzungsbedingungen) darf so verstanden werden, dass sie zu einem vollständigen oder teilweisen Übergang dieser Rechte an den Kunden führt, noch wird ein solcher Übergang beabsichtigt oder kann als solcher verstanden werden.
Rechte am geistigen Eigentum. 19. Die Parteien unternehmen im Einklang mit Artikel 15 des Abkommens Schritte, um
Rechte am geistigen Eigentum. Sämtliche Zeichnungen, Daten, Gestaltungen, Werkzeuge, Ausrüstung, Verfahren, Konstruktionsänderungen, Erfindungen, Geschäfts- geheimnisse, Urheberrechte, Patente, Patentanmeldungen, Warenzeichen, Handelsaufmachungen und alle anderen Informationen technischer oder sonstiger Art, die von oder für Tennant im Rahmen der Herstellung von hierunter vertriebenen, geschaffenen oder lizenzierten Waren entwickelt, erstellt oder bereitgestellt wurden, einschließlich abgeleiteter Werke, sind und bleiben alleiniges Eigentum von Tennant (oder seinen etwaigen Lizenzgebern), und Tennant kann sie für alle beliebige Zwecke und für alle anderen natürlichen oder juristischen Personen, einschließlich Tennant, verwenden. Der Käufer darf keine Waren rückentwickeln.
Rechte am geistigen Eigentum. “ bezeichnet alle Arten von Patenten, Designrechte, Gebrauchsmuster oder vergleichbare Rechte an Erfindungen, Urheberrechte, Halbleiterschutzrechte, Rechte an Geschäftsgeheimnissen, Geheimhaltungsrechte, Marken, Handelsnamen und Dienstleistungsmarken sowie alle anderen immateriellen Eigentumsrechte, die weltweit in irgendeiner Rechtsordnung anerkannt werden, einschließlich diesbezüglicher Anmeldungen und Eintragungen aufgrund gesetzlicher Regelungen, des Gewohnheitsrechts oder vertraglicher Regelungen, unabhängig davon, ob diese formal begründet und gesichert sind, bereits bestehen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erhoben, eingeklagt oder geltend gemacht werden.
Rechte am geistigen Eigentum. 14.1 Alle geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte an der/den Webseite(n) und/oder Dienstleistung(en) und an von VONQ entwickelten und/oder dem Kunden durch VONQ zur Verfügung gestellten Software, Hardware, anderen Materialien und Informationen, wie Entwürfe, Dokumentationen, Berichte, Angebote, Modelle, Techniken, Datendateien sowie das damit verbundene Vorbereitungsmaterial, liegen ausschließlich bei VONQ oder dessen Lizenzgebern. Die Nutzung der Webseiten und/oder Dienstleistung(en) stellt keine Lizenz zur Nutzung derartiger geistiger oder gewerblicher Eigentumsrechte dar, außer in dem in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Umfang.
Rechte am geistigen Eigentum. 10.1 Vorausgesetzt, es liegt keine anderslautende schriftliche Genehmigung seitens Clarios vor, verleiht der Vertrag dem Käufer keine Rechte, Ansprüche oder Beteiligungen an Namen, Marken, Patenten, angemeldeten Patenten, Know-how, Urheberrechten oder andere Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum, die Clarios oder Johnson Controls Group in Bezug auf die Produkte und damit in Verbindung stehenden Dokumente hält.
Rechte am geistigen Eigentum. Zwischen Itron und dem Kunden sind und verbleiben sämtliche Patente, Urheberrechte, Maskworks, Geschäftsgeheimnisse, Marken und sonstige geistigen Eigentumsrechte an oder in Verbindung mit einem Produkt, einer Software oder Leistung von Seiten Itrons gemäß einem Verkaufsdokument im ausschließlichen Eigentum von Itron. Jegliche Änderung oder Verbesserung eines Produkts oder einer Leistung von Itron auf der Grundlage eines Feedbacks des Kunden ist das ausschließliche Eigentum von Itron. Der Kunde wird keine Maßnahmen ergreifen, die Itrons geistigen Eigentumsrechte verletzen könnten und er wird mit Ausnahme der von Itron ausdrücklich gewährten Rechte keine Rechte an diesen Produkten, Software oder Leistungen oder vertraulichen Informationen von Itron erlangen.
Rechte am geistigen Eigentum. 1. Alle Rechte und
Rechte am geistigen Eigentum. 10.1 Alle Rechte am geistigen Eigentum im Hintergrund verbleiben bei der betreffenden Partei, die Eigentümerin dieser Rechte im Hintergrund ist.
Rechte am geistigen Eigentum. 4.1. Alle Rechte am geistigen Eigentum („RGE“) an Materialien, die von Sage erstellt oder dem Lieferanten zur Verfügung gestellt werden, verbleiben im Eigentum von Sage.