Verbundenes Unternehmen Musterklauseln

Verbundenes Unternehmen. Drittes Unternehmen, das von der jeweiligen Vertragspartei direkt oder indirekt beherrscht wird, das die jeweilige Vertragspartei direkt oder indirekt beherrscht oder das gemeinsam mit der jeweiligen Vertrags- partei von der gleichen Obergesellschaft direkt oder indirekt beherrscht wird. Eine Beherrschung ist insbesondere bei einer direkten oder indirekten Beteiligung von über 50 Prozent anzunehmen.
Verbundenes Unternehmen. Jede Einheit, die die betreffende Partei direkt oder indirekt kontrolliert, von dieser kontrolliert wird, in ihrem Eigentum steht oder sich unter gemeinsamer Kontrolle oder in gemeinsamem Eigentum mit dieser befindet.
Verbundenes Unternehmen bezeichnet eine Gesellschaft, die im Hinblick auf eine Person (die eine Gesellschaft ist) eine Holdinggesellschaft oder eine Tochtergesellschaft dieser Holdinggesellschaft einer Gesellschaft (oder eine Tochtergesellschaft der Gesellschaft) ist, von deren aus- gegebenen Aktienwerten mindestens ein Fünftel im wirtschaftlichen Eigentum der betroffenen Person oder einem damit verbundenen Unternehmen gemäß dem ersten Teil dieser Definition stehen. Sofern die betroffene Person eine Privatperson, ein Un- ternehmen oder ein anderes Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit ist, bezeichnet der Ausdruck „verbundenes Unternehmen“ jede Gesellschaft, die direkt oder indirekt von dieser Person beherrscht wird.
Verbundenes Unternehmen. Ein verbundenes Unternehmen einer Partei, wie in Artikel 1:20 des belgischen Gesellschaftsrechts definiert. Für TEAMLEADER ORBIT BV wird Teamleader NV (BE 0899.623.035) als Muttergesellschaft in jedem Fall als verbundenes Unternehmen betrachtet. Anwendung Die Teamleader Orbit Software as a Service (SaaS)-Anwendung wird von TEAMLEADER ORBIT BV und seinen Tochtergesellschaften entwickelt, gewartet und ist ihr Eigentum. Eine nicht erschöpfende Übersicht über die Funktionalitäten der Anwendung finden Sie auf der Website. Dienstleistungen Die Lizenz für die Anwendung und alle damit verbundenen Zugangs- und Nutzungsrechte, die TEAMLEADER ORBIT BV dem Kunden und den mit ihm verbundenen Nutzern im Rahmen des Vertrags zur Verfügung stellt. Kunde Jede natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit TEAMLEADER ORBIT BV abgeschlossen hat. Da die Anwendung ausschließlich für interne Geschäftszwecke bestimmt ist, gilt jeder Kunde als „Unternehmen“ im Sinne des belgischen Wirtschaftsgesetzes und kann folglich in seiner Geschäftsbeziehung mit TEAMLEADER ORBIT BV nicht als „Verbraucher“ gelten. Benutzer Jede natürliche oder juristische Person, für die der Kunde ein Benutzerkonto bestellt hat und die auch individuell an die in diesen Nutzungsbedingungen enthaltenen Dienstleistungsbedingungen gebunden ist. Mitteilung Jegliche nicht-kommerzielle Mitteilung über die Dienste, die durch TEAMLEADER ORBIT BV über die Website, per E-Mail, über In-App-Nachrichten und/oder über jedes andere geeignete Kommunikationsmittel an den Kunden (und ggf. an die mit ihm verbundenen Nutzer) gerichtet wird. Kundendaten Alle Inhalte, Informationen und Daten – einschließlich personenbezogener Daten –, die sich auf andere Dritte als den Kunden und die mit ihm verbundenen Nutzer beziehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Interessenten, Geschäftspartner, Klienten und Kunden des Kunden), die vom Kunden und/oder den mit ihm verbundenen Nutzern bei der Nutzung der Dienste in die Anwendung eingegeben und hochgeladen werden. Personenbezogen e Kundendaten Alle Kundendaten, die als „personenbezogene Daten“ im Sinne der Datenschutzgesetzgebung gelten. Gesetzgebung zum Datenschutz Bezieht sich gemeinsam auf (i) die Datenschutzgrundverordnung vom 27. April 2016 („die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“ oder „DS-GVO“) und (ii) alle belgischen Gesetze zur Umsetzung der DS-...
Verbundenes Unternehmen. Jede juristische Person, die mit CMC Markets UK Plc im Sinne von § 15 des Aktiengesetzes verbunden ist. Vereinbarung hat die in Ziffer 1.1.3 dieser Geschäftsbedingungen dargelegte Bedeutung. Verkaufskurs Der Kurs, zu dem eine Verkaufs-Transaktion eingegangen wird und zu dem eine Kauf-Transaktion bewertet und glattgestellt wird.
Verbundenes Unternehmen bezeichnet jedes Unternehmen, das mittels des Eigentums von mehr als 50 % der stimmberechtigten Aktien an dem besagten Unternehmen direkt oder indirekt Pix4d beherrscht, von Pix4D beherrscht wird oder in einem gemeinsamen Beherrschungsverhältnis mit Pix4D steht. Eine Liste der verbundenen Unternehmen kann hier eingesehen werden: xxxxx://xxx.xxx0x.xxx/xxxxx-xx#xxxxxxxxx. API bedeutet „A-pplication P-rogramming I-nterface“ (Anwendungsprogrammierschnittstelle), mit Bezug auf die Nutzung durch eine Befehlszeilenschnittstelle, ein Software- Entwicklungssystem (SDK) oder eine Web-API der lizensierten Angebote.
Verbundenes Unternehmen. “ ist diejenige Gesellschaft, auf die die oberste Muttergesellschaft des Unternehmens oder das Unternehmen selbst entweder direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss ausübt und die oberste Muttergesellschaft selbst.
Verbundenes Unternehmen bezeichnet Unternehmen, die im Sinne des § 15 AktG mit einem anderen Unternehmen verbunden sind.
Verbundenes Unternehmen. Unternehmen im Sinne von Artikel 21.3 (Übertragung des Speichervertrags / Rechtsnachfolge).
Verbundenes Unternehmen. Juristische Person, die direkt oder indirekt von einer Partei oder gemeinsam mit einer Partei kontrolliert wird. Dabei bezeichnet „Kontrolle“ ein Eigentum, ein Stimmrecht oder einen Anteilsbesitz in Höhe von mindestens fünfzig Prozent (50 %) der insgesamt zum betreffenden Zeitpunkt existierenden Anteile an der betreffenden juristischen Person.