Feuer. Schäden durch offenen Brand, Explosion und Blitz- schlag. Schäden an Kabeln, verursacht durch soge- nannten Kabelbrand (Kurzschluss), sind auch ohne offenes Feuer versichert. Bei Gewährleistungsansprü- chen gegenüber Dritten besteht kein Versicherungs- schutz.
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Sources: Motor Vehicle Insurance Agreement, Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb)