Brand Musterklauseln

Brand. Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Brand. Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Versichert sind auch Schäden durch einen Brand, der aus einem Nutzfeuer entstanden ist.
Brand. A 3.2 Blitzschlag
Brand. Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd ent- standen ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft aus- zubreiten vermag. Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden (Nutzwärmeschäden), sind versichert. Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf versicherte Sachen. Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Ein- richtungen und Geräten entsteht. Solche Schäden sind nur versichert, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist und soweit der Blitz oder die sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität in einem Umkreis von 3 km um das versicherte Gebäude nachgewiesen werden kann. Defekte Geräte bzw. Geräteteile sind bis zur Entscheidung des Versi- cherers über den Ersatz des Schadens aufzubewahren.
Brand. CIF4ALL VHB 2021_06.2021/01 Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungs- gemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Brand. Ein offenes Feuer außerhalb eines Ofens, das sich von selbst ausbreiten kann. Das Feuer muss durch eine Verbrennung mit Flammen entstanden sein. Verschmoren, Schmelzen, Verkohlen, Gären und Versengen zählen nicht als Brand.
Brand. Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Mitversichert sind Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden; dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutz-feuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird. Ebenfalls versichert sind Schäden durch Schmoren oder Verkohlen an dem versicherten Inhalt. Die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall beträgt 25 Prozent bei Schäden durch Schmoren oder Verkohlen.
Brand. Brand ist ein Verbrennungsvorgang durch Feuer.
Brand. A 3.1.1 Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäften Herd entstanden ist oder ihn verlas- sen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Brand. Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit offener Flammenbildung, das sich unkontrolliert ausbreitet. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Nicht versichert sind Schäden durch Implosion. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn alle nachfolgen- den Voraussetzungen erfüllt sind: