Feuer Musterklauseln

Feuer. Eine von Flammen begleitete Verbrennung außerhalb einer normalen Feuerstelle, die zu einem Brand führt, der sich ausbreiten könnte.
Feuer. Beschädigung durch Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Kurzschluss, d. h. Isolationsdefekt zwischen verschiede- nen elektrischen Leitern, welche die Kabelisolationen ent- flammen. Schäden an elektronischen oder elektrischen Geräten und Bauteilen sind nur dann versichert, wenn die Ursache nicht auf einen inneren Defekt zurückzuführen ist. Schäden am Fahrzeug anlässlich einer Löschaktion sind mitversichert.
Feuer. Ungewollt eingetretene Schäden infolge Brand, Blitzschlag, Explosion und Kurzschluss. Mitversichert sind Löschaktionen. Schäden an elektronischen oder elektrischen Geräten und Bauteilen sind versichert, wenn die Ursache nicht auf einen inneren Defekt zurückzuführen ist.
Feuer. → Brand → plötzliche und unfallmässige Einwirkung von Xxxxx → Blitzschlag → Explosion → Implosion → Meteoriten und andere Himmelskörper → abstürzende und notlandende Luft- und Raumfahrzeuge oder Tei- le davon
Feuer. → Bestimmungsgemässe oder allmähliche Raucheinwirkung → Schäden durch Wasserschläge, Schleuderbrüche und andere kräf- temechanische Betriebsauswirkungen → Schäden an unter Spannung stehenden elektrischen Maschinen, Apparaten und Leitungen durch die Wirkung der elektrischen Energie selbst, durch Überspannung oder durch Erwärmung in- folge Überlastung → Schäden, die an elektrischen Schutzeinrichtungen wie Schmelz- sicherungen in Erfüllung ihrer normalen Bestimmung entstehen
Feuer. Brand, Rauch (plötzliche und unfallmässige Einwirkung), Blitz- schlag, Explosion, Implosion, Versengen, Nutzfeuer und künst- lich erzeugte Wärme.
Feuer. Schäden durch offenen Brand, Explosion und Blitz- schlag. Schäden an Kabeln, verursacht durch soge- nannten Kabelbrand (Kurzschluss), sind auch ohne offenes Feuer versichert. Bei Gewährleistungsansprü- chen gegenüber Dritten besteht kein Versicherungs- schutz.
Feuer. 3.1. Schäden durch Anprall von Luft-, Schienen-, Kraft- und Wasser- fahrzeugen
Feuer. A.1.2 Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Eindringen sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat;