Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate) Musterklauseln

Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA- Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthal- ten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Last- schrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen, und – Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Autorisierungsdaten ent- halten: – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – eine Gläubiger-Identifikationsnummer, – Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung, – Name des Kunden (sofern verfügbar), – Bezeichnung der Bank des Kunden und – seine Kundenkennung (siehe Nummer A. 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zu- sätzliche Angaben enthalten.
Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Basislastschriften vom Zahler ein SEPA-Lastschriftmandat einholen. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: • Ermächtigung des Kunden durch den Zahler, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen, und • Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Basislastschriften einzulösen. Der Kunde muss hierzu den als Anlage B.1 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage D genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council (siehe xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: • Name des Kunden, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnum- mer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank vergeben, siehe xxxx://xxxxxxxxxx-xx.xxxxxxxxxx.xx), • Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, • Name des Zahlers oder Bezeichnung gemäß Anlage C Nummer 2, • Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 2.2), • Zeichnung durch den Zahler sowie • Datum der Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz • bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, • ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und • kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.
Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA- Basislastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienst- leister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern.
Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dem SEPA- Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA- Basislastschrift einzuziehen, und – Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA- Basislastschriften einzulösen. Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – eine Gläubigeridentifikationsnummer, – Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung, – Name des Xxxxxx, – Bezeichnung der Bank des Kunden und – seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.
Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Basislastschriften vom Zahler ein SEPA-Lastschriftmandat einholen. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: • Ermächtigung des Kunden durch den Zahler, Zahlungen vom Konto des Zah- lers mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen, und • Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Basislastschriften einzulösen. Der Kunde muss hierzu den Text des von der ebase zur Verfügung gestellten Formulars oder einen inhaltsgleichen Text in der Amtssprache der im Anhang genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council (siehe xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: • Name des Kunden, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnum- mer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank vergeben, siehe xxxx://xxxxxxxxxx-xx.xxxxxxxxxx.xx), • Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder für eine ein- malige Zahlung gegeben wird, • Name des Zahlers, • Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 2.2), • Zeichnung (Unterschrift) durch den Zahler sowie • Datum der Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz • bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jewei- lige Mandat eindeutig, • ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und • kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Lastschriftmandat zusätz- liche Angaben enthalten.
Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Basis- Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dieser Au- torisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwi- schengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, über- mitteln und speichern. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.
Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: - Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen, und - Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Basislastschriften einzulösen. 1 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer).
Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate). Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat
Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Basislastschriften vom Zahler ein SEPA-Last- schriftmandat einholen. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärun- gen des Zahlers enthalten sein: