Common use of Entgelte Clause in Contracts

Entgelte. Die USB erhebt für das Depot und für die Ausführung von Wertpapieraufträgen vom Anleger kein Entgelt. Die Höhe der Entgelte für weitere Leistungen sowie ihre Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweils geltenden Allgemeinen Preisverzeichnis. Dieses kann auf der Webseite der USB eingesehen werden. Wenn ein Anleger eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Allgemeinen Preisverzeichnis angegebenen Entgelte. Für die darin nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Anlegers oder in dessen mutmaßli- chem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die USB die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches) bestimmen.

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Samples: www.vb-ruhrmitte.de, www.sparda-hessen.de, www.vr-as.de

Entgelte. Die USB erhebt für das Depot und für die Ausführung von Wertpapieraufträgen vom Anleger kein Entgelt. Die Höhe der Entgelte für weitere Leistungen sowie ihre Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweils geltenden Allgemeinen Preisverzeichnis. Dieses kann auf der Webseite der USB eingesehen werden. Wenn ein Anleger eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten gel- ten die zu diesem Zeitpunkt im Allgemeinen Preisverzeichnis angegebenen Entgelte. Für die darin nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Anlegers oder in dessen mutmaßli- chem mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die USB die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches) bestimmen.

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Samples: www.hamburger-volksbank.de, www.volksbank-bi-gt.de, www.berliner-volksbank.de

Entgelte. Die USB erhebt für das Depot und für die Ausführung von Wertpapieraufträgen vom Anleger kein Entgelt. Die Höhe der Entgelte für weitere Leistungen sowie ihre Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweils geltenden Allgemeinen Preisverzeichnis. Dieses kann auf der Webseite der USB eingesehen werden. Wenn ein Anleger eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten gel­ ten die zu diesem Zeitpunkt im Allgemeinen Preisverzeichnis angegebenen Entgelte. Für die darin nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Anlegers oder in dessen mutmaßli- chem mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die USB die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches) bestimmen.

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Samples: www.volksbank-trier.de