Common use of Entgelte Clause in Contracts

Entgelte. Für die Kontoführung beziehungsweise die Abwicklung sonstiger damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen berechnet die Bank Entgelt. Kontoführungsentgelte werden jeweils am Monatsende, sonstige Entgelte grundsätzlich zum Zeitpunkt ihrer Entstehung dem Konto belastet. Die Höhe aller Entgelte ergibt sich aus dem Preisverzeichnis der Bank und ergänzend aus deren Preis- und Bonusverzeichnis. Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des Vertrages erfolgt nach Maßgabe von Nummer 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Banken. Verfügungen können bis zur Höhe des verfügbaren Betrages in Form von Überweisungen, Lastschriften oder durch die Verwendung der Fidor Prepaid MasterCard erfolgen. Alle im Zusammenhang mit der Verwendung der Fidor Prepaid MasterCard zu entrichtenden Beträge werden direkt vom FidorPay-Konto abgebucht. Die Erteilung von Überweisungsaufträgen an Drittkonten ist bis zum verfügbaren Guthabens und dem von der Fidor Bank voreingestellten Transaktionslimit möglich. Die Höhe des Transaktionslimits kann vom Kunden jederzeit individuell unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Rahmenbedingungen (derzeit MTAN-Verfahren) geändert werden und ist auf das maximal auf dem FidorPay-Konto vorhandene Guthaben begrenzt. Das FidorPay-Konto mit Girokontofunktionalitäten ist im Gegensatz zum FidorPay-Konto ohne Girokontofunktionalitäten verzinst. Die Verzinsung eines auf dem FidorPay-Konto vorhandenen Guthabens richtet sich nach den von der Bank gemäß Preis- und Bonusverzeichnis festgesetzten variablen Zinssätzen. Eine Änderung des Zinssatzes tritt auch bei bestehenden FidorPay-Konten ohne schriftliche Mitteilung ab dem von der Bank festgelegten Datum in Kraft. Der Guthabenzins kann je nach Höhe des vorhandenen Guthabens gestaffelt sein. Der höhere, erst ab einer bestimmten Guthabengrenze geltende Zinssatz gilt jeweils für das gesamte Guthaben mit der Einschränkung, dass für die Teile eines Guthabens, die den von der Bank bestimmbaren oberen Schwellenbetrag übersteigen, jener höhere Zinssatz nicht vergütet wird. Die Verzinsung beginnt am Tag nach der Gutschrift und endet mit der Abbuchung bzw. Abrechnung am jeweiligen letzten Kalendertag des Anlagezeitraums. Hinsichtlich der Gutschrift der Zinsen verweisen wir auf unser jeweils gültiges Preis-/ Bonusverzeichnis. Bei Auflösung des Xxxxxx werden die Zinsen nach Abrechnung gutgeschrieben. Bei der Zinsberechnung wird der Monat mit 30 Tagen, das Jahr zu 360 Tagen auf Basis der deutschen Zinsmethode gerechnet. Abweichend von § 7 der Allgemeinen Banken-AGB (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fidor Bank AG, S. 6 f.) gilt für das als Kontokorrent geführte FidorPay-Konto folgendes: Für das FidorPay-Konto wird, soweit Umsätze getätigt wurden, eine Umsatzliste online generiert, die der Kontoinhaber jederzeit abrufen, downloaden und ausdrucken kann. Es wird einmal jährlich ein Rechnungsabschluss zum 31.12. erstellt. Die aus dem Rechnungsabschluss ersichtlichen Daten hat der Kontoinhaber sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Beanstandungen sind der Bank unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich mitzuteilen. Die Abwicklung von Überweisungen richtet sich nach den Bedingungen für den Überweisungsverkehr (siehe Allgemeine Banken-AGB). Die Abwicklung von Lastschriften richtet sich nach den Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im – Einzugsermächtigungsverfahren – Abbuchungsauftragsverfahren (siehe Allgemeine Banken-AGB). Das FidorPay-Konto mit Girokontofunktionalitäten ist Einlagengesichert. Informationen zu Fragen der Einlagensicherung finden sich im Service-Center der Fidor Bank. Alle Zinserträge unterliegen den jeweils gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, derzeit der Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer), dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer. Die Besteuerung richtet sich nach den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Nutzers. Die Fidor Bank empfiehlt zur Klärung von steuerlichen Fragen die Beratung durch einen Steuerberater. Eine Mindestvertragslaufzeit für den FidorPay-Kontovertrag besteht nicht; der Girovertrag ist grundsätzlich unbefristet.

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Entgelte. Für Wir können die vertraglich vereinbarten Entgelte (einschließlich der Einführung neuer Entgelte oder wann bzw. wie oder wofür Entgelte berechnet werden) mit Wirkung für die Zukunft nur nach billigem Ermessen und aus einem der folgenden Gründe ändern: • um angemessen auf tatsächliche oder erwartete Änderungen unserer Kosten für die Kontoführung beziehungsweise zu reagieren, etwa aufgrund technischer Änderungen oder unter Berücksichtigung neuer und möglicher Missbrauchspraktiken; • falls wir die Abwicklung sonstiger damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen berechnet zu Ihrem Konto gehörenden Leistungen und Vorteile gemäß diesem Vertrag ändern und dies zu einer Änderung unserer Kosten führt, etwa bei Aufnahme zusätzlicher Leistungen und Services; • wenn die Bank Entgelt. Kontoführungsentgelte werden jeweils am MonatsendeUmsetzung sachlich gerechtfertigter konzerninterner Richtlinien dies erfordert; • wenn wir aus gutem Grund der Annahme sind, sonstige Entgelte grundsätzlich zum Zeitpunkt ihrer Entstehung dem dass sich Ihr Kreditrisikoprofil geändert hat, d. h. ein erhöhtes Risiko besteht, dass Sie die für Ihr Konto belastet. Die Höhe aller Entgelte ergibt sich fälligen Zahlungen möglicherweise nicht leisten können; • um eine angemessene Xxxxxxx aus dem Preisverzeichnis Vertrag mit Ihnen aufrechtzuerhalten und wettbewerbsfähig zu bleiben; • um sicherzustellen, dass die zu zahlenden Entgelte weiterhin den marktüblichen Preis für die Führung des Xxxxxx und die Durchführung der Bank und ergänzend von Ihnen veranlassten Kartentransaktionen widerspiegeln; dies kann eine Angleichung unserer Gebühren- vereinbarung beinhalten; • aus deren Preis- und Bonusverzeichnis. Die jeglichen anderen wichtigen Gründen, die zu einer Änderung von Entgelten während der Laufzeit unserer Kosten für die Kontoführung führen, insbesondere Veränderungen des Vertrages erfolgt nach Maßgabe von Nummer 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Banken. Verfügungen können bis zur Höhe des verfügbaren Betrages in Form von ÜberweisungenKartenzahlungswesens oder gesetzlicher Rahmenbedingungen, Lastschriften oder durch die Verwendung der Fidor Prepaid MasterCard erfolgen. Alle im Zusammenhang mit der Verwendung der Fidor Prepaid MasterCard zu entrichtenden Beträge werden direkt vom FidorPay-Konto abgebucht. Die Erteilung von Überweisungsaufträgen an Drittkonten ist bis zum verfügbaren Guthabens und dem von der Fidor Bank voreingestellten Transaktionslimit möglich. Die Höhe des Transaktionslimits kann vom Kunden jederzeit individuell unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Rahmenbedingungen (derzeit MTAN-Verfahren) geändert werden und ist auf das maximal Veränderungen auf dem FidorPay-Konto vorhandene Guthaben begrenztGeld- oder Kapital- markt, Veränderungen der Refinanzierungskosten, Veränderungen des Personal- und Sachaufwandes, Veränderungen des Verbraucherpreisindexes etc. Das FidorPay-Konto mit Girokontofunktionalitäten ist im Gegensatz zum FidorPay-Konto ohne Girokontofunktionalitäten verzinst. Die Verzinsung eines auf dem FidorPay-Konto vorhandenen Guthabens richtet sich nach den von der Bank gemäß Preis- Darüber hinaus werden wir Änderungen nur vornehmen, sofern dies notwendig erscheint und Bonusverzeichnis festgesetzten variablen ZinssätzenSie dadurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt werden. Eine Änderung Ent- geltänderung kann sowohl in einer Erhöhung als auch in einer Senkung des Zinssatzes tritt auch bei bestehenden FidorPay-Konten ohne schriftliche Mitteilung ab dem von der Bank festgelegten Datum vertraglich vereinbarten Entgelts bestehen. Darüber hinaus erfolgt eine Entgeltänderung (I) nicht öfter als einmal jährlich und (II) nur in Kraft. Der Guthabenzins kann je nach Höhe des vorhandenen Guthabens gestaffelt sein. Der höheresachlich gerechtfertigtem Umfang unserer Kostenän- derungen (etwa wenn sich die auf externen Faktoren beruhenden Kosten wie z. X. Xxxx-, erst ab einer bestimmten Guthabengrenze geltende Zinssatz gilt jeweils für das gesamte Guthaben mit der EinschränkungMaterial-, dass für die Teile eines Guthabens, die den von der Bank bestimmbaren oberen Schwellenbetrag übersteigen, jener höhere Zinssatz nicht vergütet wird. Die Verzinsung beginnt am Tag nach der Gutschrift EDV- und endet mit der Abbuchung bzw. Abrechnung am jeweiligen letzten Kalendertag des Anlagezeitraums. Hinsichtlich der Gutschrift der Zinsen verweisen wir auf unser jeweils gültiges Preis-/ Bonusverzeichnis. Bei Auflösung des Xxxxxx werden die Zinsen nach Abrechnung gutgeschrieben. Bei der Zinsberechnung wird der Monat mit 30 Tagen, das Jahr zu 360 Tagen auf Basis der deutschen Zinsmethode gerechnet. Abweichend von § 7 der Allgemeinen Banken-AGB (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fidor Bank AG, S. 6 f.) gilt für das als Kontokorrent geführte FidorPay-Konto folgendes: Für das FidorPay-Konto wirdPortokosten ändern), soweit Umsätze getätigt wurdennicht aufgrund außergewöhnlicher Um- stände, auf die wir keinen Einfluss haben, eine Umsatzliste online generiert, die darüber hinausgehende Änderung sachlich gerechtfertigt ist. Änderungen dürfen nicht zu einer Änderung der Kontoinhaber jederzeit abrufen, downloaden und ausdrucken kann. Es wird einmal jährlich ein Rechnungsabschluss zum 31.12. erstellt. Die aus dem Rechnungsabschluss ersichtlichen Daten hat der Kontoinhaber sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Beanstandungen sind der Bank unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich mitzuteilen. Die Abwicklung von Überweisungen richtet sich nach den Bedingungen für den Überweisungsverkehr (siehe Allgemeine Banken-AGB). Die Abwicklung von Lastschriften richtet sich nach den Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im – Einzugsermächtigungsverfahren – Abbuchungsauftragsverfahren (siehe Allgemeine Banken-AGB). Das FidorPay-Konto mit Girokontofunktionalitäten ist Einlagengesichert. Informationen zu Fragen der Einlagensicherung finden sich im Service-Center der Fidor Bank. Alle Zinserträge unterliegen den jeweils gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, derzeit der Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer), dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer. Die Besteuerung richtet sich nach den jeweiligen persönlichen Verhältnissen grundsätzlichen Natur des Nutzers. Die Fidor Bank empfiehlt zur Klärung von steuerlichen Fragen die Beratung durch einen Steuerberater. Eine Mindestvertragslaufzeit für den FidorPay-Kontovertrag besteht nicht; der Girovertrag ist grundsätzlich unbefristetVertrags- verhältnisses als Kreditkartenvertrag führen.

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Entgelte. Für die Kontoführung beziehungsweise die Abwicklung sonstiger damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen berechnet die Bank Entgelt. Kontoführungsentgelte werden jeweils am Monatsende, sonstige Entgelte grundsätzlich zum Zeitpunkt ihrer Entstehung dem Konto belastet. Die Höhe aller Entgelte ergibt sich aus dem Preisverzeichnis der Bank und ergänzend aus deren Preis- und BonusverzeichnisLeistungsverzeichnis. Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des Vertrages erfolgt nach Maßgabe von Nummer 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Banken. Verfügungen können bis zur Höhe des verfügbaren Betrages in Form von Überweisungen, Lastschriften oder durch die Verwendung der Fidor Prepaid MasterCard erfolgen. Alle im Zusammenhang mit der Verwendung der Fidor Prepaid MasterCard zu entrichtenden Beträge werden direkt vom FidorPay-Konto abgebucht. Die Erteilung von Überweisungsaufträgen an Drittkonten ist bis zum verfügbaren Guthabens und dem von der Fidor Bank voreingestellten Transaktionslimit möglich. Die Höhe des Transaktionslimits kann vom Kunden jederzeit individuell unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Rahmenbedingungen (derzeit MTAN-Verfahren) geändert werden und ist auf das maximal auf dem FidorPay-Konto vorhandene Guthaben begrenzt. Das FidorPay-Konto mit Girokontofunktionalitäten ist im Gegensatz zum FidorPay-Konto ohne Girokontofunktionalitäten verzinst. Die Verzinsung eines auf dem FidorPay-Konto vorhandenen Guthabens richtet sich nach den von der Bank gemäß Preis- und Bonusverzeichnis festgesetzten variablen Zinssätzen. Eine Änderung des Zinssatzes tritt auch bei bestehenden FidorPay-Konten ohne schriftliche Mitteilung ab dem von der Bank festgelegten Datum in Kraft. Der Guthabenzins kann je nach Höhe des vorhandenen Guthabens gestaffelt sein. Der höhere, erst ab einer bestimmten Guthabengrenze geltende Zinssatz gilt jeweils für das gesamte Guthaben mit der Einschränkung, dass für die Teile eines Guthabens, die den von der Bank bestimmbaren oberen Schwellenbetrag übersteigen, jener höhere Zinssatz nicht vergütet wird. Die Verzinsung beginnt am Tag nach der Gutschrift und endet mit der Abbuchung bzw. Abrechnung am jeweiligen letzten Kalendertag des Anlagezeitraums. Hinsichtlich der Gutschrift der Zinsen verweisen wir auf unser jeweils gültiges Preis-/ Bonusverzeichnis. Bei Auflösung des Xxxxxx werden die Zinsen nach Abrechnung gutgeschrieben. Bei der Zinsberechnung wird der Monat mit 30 Tagen, das Jahr zu 360 Tagen auf Basis der deutschen Zinsmethode gerechnet. Abweichend von § 7 der Allgemeinen Banken-AGB (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fidor Bank AG, S. 6 f.) gilt für das als Kontokorrent geführte FidorPay-Konto folgendes: Für das FidorPay-Konto wird, soweit Umsätze getätigt wurden, eine Umsatzliste online generiert, die der Kontoinhaber jederzeit abrufen, downloaden und ausdrucken kann. Es wird einmal jährlich ein Rechnungsabschluss zum 31.12. erstellt. Die aus dem Rechnungsabschluss ersichtlichen Daten hat der Kontoinhaber sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Beanstandungen sind der Bank unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich mitzuteilen. Die Abwicklung von Überweisungen richtet sich nach den Bedingungen für den Überweisungsverkehr (siehe Allgemeine Banken-AGB). Die Abwicklung von Lastschriften richtet sich nach den Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im – Einzugsermächtigungsverfahren – Abbuchungsauftragsverfahren (siehe Allgemeine Banken-AGB). Das FidorPay-Konto mit Girokontofunktionalitäten ist Einlagengesichert. Informationen zu Fragen der Einlagensicherung finden sich im Service-Center der Fidor Bank. Alle Zinserträge unterliegen den jeweils gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, derzeit der Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer), dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer. Die Besteuerung richtet sich nach den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Nutzers. Die Fidor Bank empfiehlt zur Klärung von steuerlichen Fragen die Beratung durch einen Steuerberater. Eine Mindestvertragslaufzeit für den FidorPay-Kontovertrag besteht nicht; der Girovertrag ist grundsätzlich unbefristet.

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Entgelte. Für die Kontoführung beziehungsweise die Abwicklung sonstiger damit im Zusammenhang stehender esrtehend Dienstleistungen berechnet die Bank Entgelt. Kontoführungsentgelte werden jeweils am Monatsende, sonstige Entgelte grundsätzlich zum Zeitpunkt ihrer Entstehung dem Konto belastet. Die Höhe aller Entgelte ergibt sich aus dem Preisverzeichnis der Bank und ergänzend uenrdgänzend aus deren Preis- und Pre- isund Bonusverzeichnis. Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des Vertrages erfolgt nach Maßgabe von Nummer 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Banken. Verfügungen können bis zur Höhe des verfügbaren verfaürgebn Betrages in Form von Überweisungen, Lastschriften oder durch die Verwendung der Fidor Prepaid MasterCard erfolgen. Alle im Zusammenhang mit der Verwendung der Fidor Prepaid MasterCard zu entrichtenden Beträge werden direkt vom FidorPay-Konto abgebuchtFidor Smart Girokgoenbtoucahbt. Die Erteilung von Überweisungsaufträgen an Drittkonten ist bis zum verfügbaren Guthabens und dem von der Fidor Bank voreingestellten Transaktionslimit möglich. Die Höhe des Transaktionslimits kann vom Kunden jederzeit individuell unter Berücksichtigung Berücksicihgtung der jeweils gültigen Rahmenbedingungen (derzeit MTANm-VerfahrenVTAerNfahren) geändert werden und ist auf das maximal auf dem FidorPay-Konto Fidor Smart Girokonto vorhandene Guthaben begrenzt. Das FidorPay-Konto Fidor Smart Girokonto mit Girokontofunktionalitäten ist im Gegensatz zum FidorPay-Konto GegenzsuamtzFidor Smart Girokonto ohne Girokontofunktionalitäten verzinst. Die xxxxxxxXx.xx Verzinsung eines auf dem FidorPay-Konto Fidor Smart Girokonto vorhandenen Guthabens richtet sich nach den von der Bank gemäß Preis- und P-reuinsd Bonusverzeichnis festgesetzten variablen Zinssätzen. Eine Änderung des Zinssatzes tritt auch bei bestehenden FidorPay-Konten Fidor Smart Girokonten ohne schriftliche Mitteilung ab dem von der Bank festgelegten Datum in Kraft. Der Guthabenzins kann je nach Höhe des vorhandenen Guthabens gestaffelt sein. Der höhere, erst ab einer bestimmten Guthabengrenze geltende Zinssatz gilt jeweils für das gesamte Guthaben mit der Einschränkung, dass für die Teile eines Guthabens, die den von der Bank bestimmbaren oberen Schwellenbetrag übersteigen, jener höhere Zinssatz nicht vergütet wird. Die Verzinsung beginnt am Tag nach der Gutschrift und endet mit der Abbuchung bzw. Abrechnung am jeweiligen letzten Kalendertag des Anlagezeitraums. Hinsichtlich der Gutschrift der Zinsen verweisen wir auf unser jeweils gültiges Preis-/ BonusverzeichnisPre-/isBonusverzeichnis. Bei Auflösung Alöusf ung des Xxxxxx werden die Zinsen nach Abrechnung gutgeschrieben. Bei der Zinsberechnung wird der Monat mit 30 Tagen, das Jahr zu 360 Tagen auf Basis der deutschen Zinsmethode gerechnet. Abweichend von § 7 der Allgemeinen BankenAglel meinen Banke-AGB nAGB (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fidor Bank AG, S. 6 f.) gilt für das als Kontokorrent geführte FidorPay-Konto Fidor Smart Girokonto folgendes: Für das FidorPay-Konto Fidor Smart Girokonto wird, soweit Umsätze getätigt wurden, eine Umsatzliste online generiert, die gieernt,edrie der Kontoinhaber jederzeit abrufen, downloaden und ausdrucken kann. Es wird einmal jährlich ein Rechnungsabschluss zum 31.12. erstellt. Die aus dem Rechnungsabschluss ersichtlichen Daten hat der Kontoinhaber sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin Voklelsitähnidnig zu überprüfen. Beanstandungen sind der Bank unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich mitzuteilen. Die Abwicklung von Überweisungen richtet sich nach den Bedingungen für den Überweisungsverkehr (siehe Allgemeine BankenAllgemeineBanken-AGB). Die Abwicklung von Lastschriften richtet sich nach den Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren Abbuchungsauftragsverfahren (siehe Allgemeine BankenBa-AGBnAkGeBn). Das FidorPay-Konto Fidor Smrat Girokonto mit Girokontofunktionalitäten ist Einlagengesichert. Informationen zu Fragen der Einlagensicherung finden sich im ServiceServ-Center Ciceenter der Fidor Bank. Alle Zinserträge unterliegen den jeweils gültigen gesetzlichen RahmenbedingungenRahmenbeding, derzeit undgeernzeit der Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer), dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer. Die Besteuerung richtet sich nach den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Nutzers. Die Fidor Bank empfiehlt zur Klärung von steuerlichen Fragen die Fragnedie Beratung durch einen Steuerberater. Eine Mindestvertragslaufzeit für den FidorPay-Kontovertrag Fidor Smart Girokontovertrag besteht nicht; der Girovertrag ist grundsätzlich unbefristet.

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Entgelte. Für die Kontoführung beziehungsweise die Abwicklung sonstiger damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen berechnet die Bank Entgelt. Kontoführungsentgelte Die Autorisierungsgebühren der Kreditwirtschaft werden jeweils am Monatsende, sonstige Entgelte grundsätzlich zum Zeitpunkt ihrer Entstehung dem Konto belastet. Die Höhe aller Entgelte ergibt sich aus dem Preisverzeichnis der Bank und ergänzend aus deren Preis- und Bonusverzeichnis. Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des Vertrages erfolgt VU nach Maßgabe von Nummer 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Banken. Verfügungen können bis zur Höhe des verfügbaren Betrages in Form von Überweisungen, Lastschriften oder durch die Verwendung der Fidor Prepaid MasterCard erfolgen. Alle im Zusammenhang mit der Verwendung der Fidor Prepaid MasterCard zu entrichtenden Beträge werden direkt vom FidorPay-Konto abgebucht. Die Erteilung von Überweisungsaufträgen an Drittkonten ist bis zum verfügbaren Guthabens und dem von der Fidor Bank voreingestellten Transaktionslimit möglich. Die Höhe des Transaktionslimits kann vom Kunden jederzeit individuell unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Rahmenbedingungen (derzeit MTAN-Verfahren) geändert werden und ist auf das maximal auf dem FidorPay-Konto vorhandene Guthaben begrenzt. Das FidorPay-Konto mit Girokontofunktionalitäten ist im Gegensatz zum FidorPay-Konto ohne Girokontofunktionalitäten verzinst. Die Verzinsung eines auf dem FidorPay-Konto vorhandenen Guthabens richtet sich nach den von der Bank gemäß Preis- und Bonusverzeichnis festgesetzten variablen Zinssätzen. Eine Änderung des Zinssatzes tritt auch bei bestehenden FidorPay-Konten ohne schriftliche Mitteilung ab dem von der Bank festgelegten Datum in Kraft. Der Guthabenzins kann je nach Höhe des vorhandenen Guthabens gestaffelt sein. Der höhere, erst ab einer bestimmten Guthabengrenze geltende Zinssatz gilt jeweils für das gesamte Guthaben mit der Einschränkung, dass für die Teile eines Guthabens, die den von der Bank bestimmbaren oberen Schwellenbetrag übersteigen, jener höhere Zinssatz nicht vergütet wird. Die Verzinsung beginnt am Tag nach der Gutschrift und endet mit der Abbuchung bzw. Abrechnung am jeweiligen letzten Kalendertag des Anlagezeitraums. Hinsichtlich der Gutschrift der Zinsen verweisen wir auf unser jeweils gültiges Preis-/ Bonusverzeichnis. Bei Auflösung des Xxxxxx werden die Zinsen nach Abrechnung gutgeschrieben. Bei der Zinsberechnung wird der Monat mit 30 Tagen, das Jahr zu 360 Tagen auf Basis der deutschen Zinsmethode gerechnet. Abweichend von § 7 der Allgemeinen Banken-AGB (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fidor Bank AG, S. 6 f.) gilt für das als Kontokorrent geführte FidorPay-Konto folgendes: Für das FidorPay-Konto wird, soweit Umsätze getätigt wurden, eine Umsatzliste online generiert, die der Kontoinhaber jederzeit abrufen, downloaden und ausdrucken kann. Es wird einmal jährlich ein Rechnungsabschluss zum 31.12. erstellt. Die aus dem Rechnungsabschluss ersichtlichen Daten hat der Kontoinhaber sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Beanstandungen sind der Bank unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich mitzuteilen. Die Abwicklung von Überweisungen richtet sich nach den Bedingungen für den Überweisungsverkehr (siehe Allgemeine Banken-AGB). Die Abwicklung von Lastschriften richtet sich nach den Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im – Einzugsermächtigungsverfahren – Abbuchungsauftragsverfahren (siehe Allgemeine Banken-AGB). Das FidorPay-Konto mit Girokontofunktionalitäten ist Einlagengesichert. Informationen zu Fragen der Einlagensicherung finden sich im Service-Center der Fidor Bank. Alle Zinserträge unterliegen den jeweils gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, derzeit Sätzen der Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer), dem Solidaritätszuschlag und ggf. der KirchensteuerKreditwirtschaft berechnet. Die Besteuerung richtet Preise der ACS ergeben sich aus den bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsverzeichnissen/Preislisten. ACS ist berechtigt die Entgelte eines jeden Monats dem Konto des VU zu belasten. Wird eine Lastschrift durch eine vom VU zu vertretenden Umstand zurück gebucht, trägt das VU die entstandenen Bankgebühren, des weiteren kann ACS eine Bearbei- tungsgebühr von 25 Euro berechnen. Das VU ermächtigt ACS ausdrücklich eventu- ell offene Forderungen mit Auszahlungen von Transaktionen von Endkundenzah- lungen zu verrechnen. Das VU gewährleistet, dass ACS oder von ihm Beauftragte auf Wunsch während der üblichen Öffnungszeiten Zutritt zu den POS-Terminals und Datenübermittlungs- anschlüssen erhalten und diese überprüfen zu können. Das VU verpflichtet sich, dass Terminal gemäß der übergebenen Bedienungsanleitung zweckmäßig zu nut- zen sowie Missbrauch und Beschädigungen zu verhindern und eine Schwach- stromversicherung für die Dauer dieser Vereinbarung abzuschließen. Das VU wird ACS über Störungen, Mängel und Schäden der Einrichtungen, über die Geltendma- chung angeblicher Rechte durch Dritte sowie über alle Vorgänge, die auf eine miss- bräuchliche Nutzung der EC-ELV Systeme hindeuten, unverzüglich nach den jeweiligen persönlichen Verhältnissen Bekannt werden, spätestens aber 1 Monat nach dem betroffenen Geschäftsvorfall zu mel- den. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Reklamation nicht mehr möglich. ACS verpflichtet sich, alle Informationen, die das VU ihm zur Durchführung der ver- einbarten Leistungen überlässt, nur für die Zwecke von Netzbetreiber –POS zu be- nutzen und sie während der Dauer und nach Beendigung der Teilnahme des NutzersVU's an Netzbetreiber- POS vertraulich zu behandeln und nicht weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für das VU. Für alle zwischengespeicherte Daten besteht mehrfache Zugangssicherung und regelmäßige inhaltliche Sicherung. Die Fidor Bank empfiehlt zur Klärung Einhaltung der Vorschriften der Datenschutzgesetze wird von steuerlichen Fragen die Beratung durch einen Steuerberaterbeiden Parteien gewährleistet. Eine Mindestvertragslaufzeit Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den FidorPay-Kontovertrag besteht nicht; Ver- zicht auf die Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird davon nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, anstelle der Girovertrag unwirksamen Be- stimmungen eine solche wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung im Rahmen des Gesamt- vertrages möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist grundsätzlich unbefristetder je- weilige zuständige Gerichtsstand der Firma ACS Xxx Xxxxxx.

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Entgelte. Für die Kontoführung beziehungsweise die Abwicklung sonstiger damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen berechnet die Bank Entgelt. Kontoführungsentgelte werden jeweils am Monatsende, sonstige Entgelte grundsätzlich zum Zeitpunkt ihrer Entstehung dem Konto belastet. Die Höhe aller Entgelte ergibt sich aus dem Preisverzeichnis der Bank und ergänzend undgäenrzend aus deren Preis- und Pre-isund Bonusverzeichnis. Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des Vertrages erfolgt nach Maßgabe von Nummer 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Banken. Verfügungen können bis zur Höhe des verfügbaren Betrages verfügbnaBreetrages in Form von Überweisungen, Lastschriften oder durch die Verwendung der Fidor Prepaid MasterCard erfolgen. Alle im Zusammenhang mit der Verwendung der Fidor Prepaid MasterCard zu entrichtenden Beträge werden direkt vom FidorPay-Konto abgebucht. Die Fidor Smart Girokontuochatb.gDebie Erteilung von Überweisungsaufträgen an Drittkonten ist bis zum verfügbaren Guthabens und dem von der Fidor Bank voreingestellten Transaktionslimit möglich. Die Höhe des Transaktionslimits kann vom Kunden jederzeit individuell unter Berücksichtigung Berücksichtinggu der jeweils gültigen Rahmenbedingungen (derzeit MTANm-VerfahrenTVAerNfahren) geändert werden und ist auf das maximal auf dem FidorPay-Konto Fidor Smart Girokonto vorhandene Guthaben begrenzt. Das FidorPay-Konto Fidor Smart Girokonto mit Girokontofunktionalitäten ist im Gegensatz zum FidorPay-Konto GegensatzFziduomr Smart Girokonto ohne Girokontofunktionalitäten verzinst. Die xxxxxxxXx.xx Verzinsung eines auf dem FidorPay-Konto Fidor Smart Girokonto vorhandenen Guthabens richtet sich nach den von der Bank gemäß Preis- und P-reuinsd Bonusverzeichnis festgesetzten variablen Zinssätzen. Eine Änderung des Änderungdes Zinssatzes tritt auch bei bestehenden FidorPay-Konten Fidor Smart Girokonten ohne schriftliche Mitteilung ab dem von der Bank festgelegten Datum in Kraft. Der Guthabenzins kann je nach Höhe des vorhandenen Guthabens gestaffelt sein. Der höhere, erst ab einer bestimmten bestimmet n Guthabengrenze geltende Zinssatz gilt jeweils für das gesamte Guthaben mit der Einschränkung, dass für die Teile eines Guthabens, die den von der Bank bestimmbaren oberen Schwellenbetrag übersteigen, jener höhere Zinssatz nicht vergütet wird. Die Verzinsung Verzni sung beginnt am Tag nach der Gutschrift und endet mit der Abbuchung bzw. Abrechnung am jeweiligen letzten Kalendertag des Anlagezeitraums. Hinsichtlich der Gutschrift der Zinsen verweisen wir auf unser jeweils gültiges Preis-/ BonusverzeichnisPre-/isBonusverzeichnis. Bei Auflösung Aufluönsg des Xxxxxx werden die Zinsen nach Abrechnung gutgeschrieben. Bei der Zinsberechnung wird der Monat mit 30 Tagen, das MoTnaagtgenau berücksichtigt undas Jahr zu 360 Tagen auf Basis der deutschen Zinsmethode derEurozinsmethode gerechnet. Abweichend von § 7 der 7edr Allgemeinen BankenBanke-AGB AnGB (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fidor Bank AG, S. 6 f.) gilt für das als Kontokorrent geführte FidorPay-Konto Fidor Smart Girokonto folgendes: Für das FidorPay-Konto Fidor Smart Girokonto wird, soweit Umsätze getätigt wurden, eine Umsatzliste online generiertonglienneeriert, die der Kontoinhaber jederzeit abrufen, downloaden und ausdrucken kann. Es wird einmal jährlich ein Rechnungsabschluss zum 31.12. erstellt. Die aus dem Rechnungsabschluss ersichtlichen Daten hat der Kontoinhaber sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit utnädndVigokllesit hin zu überprüfen. Beanstandungen sind der Bank unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich mitzuteilen. Die Abwicklung von Überweisungen richtet sich nach den Bedingungen für den Überweisungsverkehr (siehe Allgemeine BankenBanke-AGBnAGB). Die Abwicklung von Lastschriften richtet sich nach den Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren Abbuchungsauftragsverfahren (siehe Allgemeine BankenBa-AGBnAkGeBn). Das FidorPay-Konto Fidor Smart Girokonto mit Girokontofunktionalitäten ist Einlagengesichert. Informationen zu Fragen der Einlagensicherung finden sich im ServiceServ-Center Ciceenter der Fidor Bank. Alle Zinserträge unterliegen den jeweils gültigen gesetzlichen RahmenbedingungenRahmengbuendgienn, derzeit der Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer), dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer. Die Besteuerung richtet sich nach den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Nutzers. Die Fidor Bank empfiehlt zur Klärung von steuerlichen Fragen steuerlichenFragen die Beratung durch einen Steuerberater. Eine Mindestvertragslaufzeit für den FidorPay-Kontovertrag Fidor Smart Girokontovertrag besteht nicht; der Girovertrag ist grundsätzlich unbefristet.

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Entgelte. Für die Kontoführung beziehungsweise die Abwicklung sonstiger damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen berechnet die Bank Entgelt. Kontoführungsentgelte werden jeweils am MonatsendeMonatosennstdigee, sonstige s Entgelte grundsätzlich zum Zeitpunkt ihrer Entstehung dem Konto belastet. Die Höhe aller Entgelte ergibt sich aus dem Preisverzeichnis der Bank und ergänzend aus deren Preis- und Bonusverzeichnisderen- PurnedisBonusverzeichnis. Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des Vertrages deVsertrages erfolgt nach Maßgabe von Nummer 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Banken. Verfügungen können bis zur Höhe des verfügbaren Betrages in Form von Überweisungen, Lastschriften oder durch die Verwendung der FidoDrebit MasterCardoder der Fidor Prepaid MasterCard erfolgenSmartCaredrfolgen. Alle im Zusammenhang mit der Verwendung der FidoDrebit MasterCardoder Fidor Prepaid MasterCard zu SmartCardzu entrichtenden Beträge werden direkt vom FidorPay-Konto Fidor Smart Girokonto abgebucht. Die Erteilung von Überweisungsaufträgen an Drittkonten ist annDternittkisot bis zum verfügbaren Guthabens und dem von der Fidor Bank voreingestellten Transaktionslimit möglich. Die Höhe des Transaktionslimits kann vom Kunden jederzeit individuell unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Rahmenbedingungen (derzeit MTANmT-VerfahrenAVNerfahren) geändert werden und ist auf das maximal auf dem FidorPay-Konto Fidor Smart Girokonto vorhandene Guthaben begrenzt. Das FidorPay-Konto Fidor Smart Girokonto mit Girokontofunktionalitäten ist im Gegensatz zum FidorPay-Konto Fidor Smart Girokonto ohne Girokontofunktionalitäten verzinst. vrzeinst.Die Verzinsung eines auf dem FidorPay-Konto Fidor Smart Girokonto vorhandenen Guthabens richtet sich nach den von der Bank gemäß Preis- und P-reuinsd Bonusverzeichnis festgesetzten variablen Zinssätzen. Eine Änderung des Zinssatzes tritt auch bei bestehenden FidorPay-Konten Fidor SmraorktoGniten ohne schriftliche Mitteilung ab dem von der Bank festgelegten Datum in Kraft. Der Guthabenzins kann je nach Höhe des vorhandenen Guthabens gestaffelt sein. Der höhere, erst ab einer bestimmten Guthabengrenze geltende Zinssatz gilt jeweils für das gesamte fürgdeasasmte Guthaben mit der Einschränkung, dass für die Teile eines Guthabens, die den von der Bank bestimmbaren oberen Schwellenbetrag übersteigen, jener höhere Zinssatz nicht vergütet wird. Die Verzinsung beginnt am Tag nach der Gutschrift und endet mit der Abbuchung meritAdbbuchung bzw. Abrechnung am jeweiligen letzten Kalendertag des Anlagezeitraums. Hinsichtlich der Gutschrift der Zinsen verweisen wir auf unser jeweils gültiges Preis-/ BonusverzeichnisPre-/isBonusverzeichnis. Bei Auflösung des Xxxxxx werden die Zinsen nach Abrechnung gutgeschrieben. Bei der Zinsberechnung wird der Monat mit 30 Tagen, das MoTnagt genau berücksichtigt undas Jahr zu 360 Tagen auf Basis der deutschen Zinsmethode derEurozinsmethode gerechnet. Abweichend von § 7 der Allgemeinen BankenBan-AGB kAeGnB (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen Geschäftsbinegdungen der Fidor Bank AG, S. 6 f.) gilt für das als Kontokorrent geführte FidorPay-Konto Fidor Smart Girokonto folgendes: Für das FidorPay-Konto Fidor Smart Girokonto wird, soweit Umsätze getätigt wurden, eine Umsatzliste online generiert, die der Kontoinhaber jederzeit abrufen, downloaden und ausdrucken kann. Es wird einmal jährlich ein Rechnungsabschluss zum 31.12. erstellt. Die aus dem Rechnungsabschluss ersichtlichen Daten hat der Kontoinhaber sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Beanstandungen sind der Bank unverzüglich dernBkaunverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich mitzuteilen. Die Abwicklung von Überweisungen richtet sich nach den Bedingungen für den Überweisungsverkehr (siehe Allgemeine BankenBanke-AGBnAGB). Die Abwicklung von Lastschriften vonLastschriften richtet sich nach den Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren Abbuchungsauftragsverfahren (siehe Allgemeine BankenBa-AGBnAkGeBn). Das FidorPay-Konto Fidor Smart Girokonto mit Girokontofunktionalitäten ist EinlagengesichertisltagEeinngesichert. Informationen zu Fragen der Einlagensicherung finden sich im ServiceServ-Center Ciceenter der Fidor Bank. Alle Zinserträge unterliegen den jeweils gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, derzeit der Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer), dem Abgeltungsster)u,edem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer. Die Besteuerung richtet sich nach den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Nutzers. Die Fidor Bank empfiehlt zur Klärung von steuerlichen Fragen die Beratung durch einen Steuerberater. Eine Mindestvertragslaufzeit für den FidorPay-Kontovertrag Fidor Smart Girokontovertrag besteht nicht; der Girovertrag ist grundsätzlich unbefristet.

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Entgelte. Für die Kontoführung beziehungsweise die Abwicklung sonstiger damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen berechnet die Bank Entgelt. Kontoführungsentgelte werden jeweils am Monatsende, sonstige Entgelte grundsätzlich zum Zeitpunkt ihrer Entstehung dem Konto belastet. Die Höhe aller Entgelte ergibt sich aus dem Preisverzeichnis der Bank und ergänzend aus deren Preis- und Bonusverzeichnis. Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des Vertrages erfolgt nach Maßgabe von Nummer 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Banken. Verfügungen können bis zur Höhe des verfügbaren Betrages in Form von Überweisungen, Lastschriften oder durch die Verwendung der Fidor Prepaid MasterCard erfolgen. Alle im Zusammenhang mit der Verwendung der Fidor Prepaid MasterCard zu entrichtenden Beträge werden direkt vom FidorPay-Konto abgebucht. Die Erteilung von Überweisungsaufträgen an Drittkonten ist bis zum verfügbaren Guthabens und dem von der Fidor Bank voreingestellten Transaktionslimit möglich. Die Höhe des Transaktionslimits kann vom Kunden jederzeit individuell unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Rahmenbedingungen (derzeit MTAN-Verfahren) geändert werden und ist auf das maximal auf dem FidorPay-Konto vorhandene Guthaben begrenzt. Das FidorPay-Konto mit Girokontofunktionalitäten ist im Gegensatz zum FidorPay-Konto ohne Girokontofunktionalitäten verzinst. Die Verzinsung eines auf dem FidorPay-Konto vorhandenen Guthabens richtet sich nach den von der Bank gemäß Preis- und Bonusverzeichnis festgesetzten variablen Zinssätzen. Eine Änderung des Zinssatzes tritt auch bei bestehenden FidorPay-Konten ohne schriftliche Mitteilung ab dem von der Bank festgelegten Datum in Kraft. Der Guthabenzins kann je nach Höhe des vorhandenen Guthabens gestaffelt sein. Der höhere, erst ab einer bestimmten Guthabengrenze geltende Zinssatz gilt jeweils für das gesamte Guthaben mit der Einschränkung, dass für die Teile eines Guthabens, die den von der Bank bestimmbaren oberen Schwellenbetrag übersteigen, jener höhere Zinssatz nicht vergütet wird. Die Verzinsung beginnt am Tag nach der Gutschrift und endet mit der Abbuchung bzw. Abrechnung am jeweiligen letzten Kalendertag des Anlagezeitraums. Hinsichtlich der Gutschrift der Zinsen verweisen wir auf unser jeweils gültiges Preis-/ Bonusverzeichnis. Bei Auflösung des Xxxxxx werden die Zinsen nach Abrechnung gutgeschrieben. Bei der Zinsberechnung wird der Monat mit 30 Tagen, das Jahr zu 360 Tagen auf Basis der deutschen Zinsmethode gerechnetkalkulierten Kosten (Anhang zur Anlage 1) gemäß Leitfaden der Regulierungsbehörden zur Ermittlung von Sonderentgelten nach § 20 Abs. Abweichend von § 7 2 GasNEV ermittelte und vom Petenten an den Netzbetreiber zu zahlende Sonderentgelt ist in Anlage 1 ausgewiesen. Dieses Entgelt versteht sich als Jahresentgelt und setzt sich zusammen aus: den Kapitalkosten des vermiedenen Direktleitungsbaus und den Betriebskosten dieses Anschlusses und den Kosten des zu betrachtenden vorgelagerten Fernleitungsnetzbetreibers (FNB) und den Kosten des Netzbetreibers bei einer Überschreitung der Allgemeinen Banken-AGB (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen abgestimmten Kapazität. Zwischen dem Petenten und dem Netzbetreiber kann die Ausspeisekapazität, die bei der Fidor Bank AGBerechnung der Kosten des vorgelagerten Netzbetreibers berücksichtigt werden soll, S. 6 f.) gilt jährlich zum 1. Januar neu abgestimmt werden. Sofern der Petent eine veränderte Ausspeisekapazität benötigt, fragt er diese bis 01.06. für das als Kontokorrent geführte FidorPay-Konto folgendes: Für das FidorPay-Konto wirdFolgejahr beim Netzbetreiber an. Dabei kann eine Kapazitätserhöhung gegenüber dem jeweils aktuellen Bestellwert vom Netzbetreiber abgelehnt werden, soweit Umsätze getätigt wurdensofern diese nicht im Rahmen der internen Bestellung des Netzbetreibers berücksichtigt oder dem Petenten über den bestehenden Netzanschluss nicht bereitgestellt werden kann. Der Netzbetreiber wird den Petenten informieren, eine Umsatzliste online generiertsofern die von dem Petenten beanspruchte Kapazität im Rahmen der Kapazitätsbestellung des Netzbetreibers mit einer unterbrechbaren Kapazität belegt worden ist. Sofern vom Petenten die tatsächlich in Anspruch genommene Ausspeisekapazität, die für die Berechnung der Kontoinhaber jederzeit abrufenKosten des vorgelagerten Netzes im Rahmen des Sonderentgeltes abgestimmte Kapazität überschreitet, downloaden wird gegenüber dem Petenten die zusätzlich in Anspruch genommene Ausspeisekapazität und ausdrucken kann. Es die mit dieser korrespondierenden zusätzlichen Ausspeisemenge über das auf den Preisblättern des Netzbetreibers im Internet veröffentlichte Standardentgelt gemäß § 18 GasNEV als Pönale abgerechnet: Zur Bestimmung der über das Standardpreissystem abzurechnenden Arbeit und abzurechnen-den Leistung wird einmal jährlich ein Rechnungsabschluss zum 31.12. erstellt. Die aus für jeden im Kalenderjahr gemessenen [1-h] Wert der Ausspeiseleistung, der die vereinbarte Ausspeisekapazität überschreitet, die Differenz zwischen dem Rechnungsabschluss ersichtlichen Daten hat [1-h] Wert der Kontoinhaber sofort auf Richtigkeit Ausspeiseleistung und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Beanstandungen sind der Bank unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich mitzuteilen. Die Abwicklung von Überweisungen richtet sich nach den Bedingungen für den Überweisungsverkehr bestätigten Kapazität berechnet (siehe Allgemeine Banken-AGBLeistungsdifferenz P). Die Abwicklung von Lastschriften richtet sich nach den Bedingungen höchste für Zahlungen mittels Lastschrift das Kalenderjahr berechnete Leistungsdifferenz (Pmax) ist die über das Stan-dardpreissystem abzurechnende Ausspeiseleistung. Die vereinbarte Ausspeisekapazität wird bei der Abrechnung der Leistungsdifferenz (Pmax) im – Einzugsermächtigungsverfahren – Abbuchungsauftragsverfahren (siehe Allgemeine Banken-AGB)Standardpreissystem der Westnetz nicht berücksichtigt. Das FidorPay-Konto mit Girokontofunktionalitäten ist Einlagengesichert. Informationen zu Fragen der Einlagensicherung finden sich Die Summe aller im ServiceKalenderjahr aufgetretenen Leistungsdifferenzen multipliziert mit dem [1-Center h]-Zeitintervall ist die gemäß Standardpreissystem abzurechnende Jahresarbeit. Dem Sonderentgelt sind die Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung gemäß aktuellem Preisblatt des Netzbetreibers in der Fidor BankHöhe hinzuzurechnen, wie sie ohne gesondertes Netzentgelt bestehen würden. Alle Zinserträge unterliegen Soweit sich Änderungen des Netzentgelts der vorgelagerten Netzebene ergeben, ist der Netzbetreiber bei Erhöhung berechtigt bzw. bei einer Absenkung verpflichtet, das Sonderentgelt entsprechend anzupassen. Im Übrigen ist der Netzbetreiber zu einer Erhöhung berechtigt bzw. zu einer Absenkung verpflichtet, mit sofortiger Wirkung eine Preisanpassung vorzunehmen, soweit sich aufgrund gesetzlichen und / oder behördlichen und / oder gerichtlichen Entscheidungen die Kalkulationsgrundlagen für die nach dieser Vereinbarung zu erbringenden Leistungen ändern. Der Petent entrichtet ein Entgelt gemäß § 3 Abs. 3 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) an den jeweils gültigen gesetzlichen RahmenbedingungenNetzbetreiber. Erhebt der Petent den Anspruch auf eine Befreiung von der Konzessionsabgabe, derzeit wird er dem Netzbetreiber hierüber einen schriftlichen Nachweis in für die Konzessionsabgabenabrechnung geeigneter Form, z.B. durch Wirtschaftsprüfertestat, zur Verfügung stellen. Diesen Nachweis wird der Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer)Petent dem Netzbetreiber spätestens bis 15 Monate nach dem Ende eines Kalenderjahres für dieses Kalenderjahr einreichen. Auf die genannten Entgelte wird die Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt der Liefer- / Leistungserbringung jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe aufgeschlagen. Sofern der Petent mit seinem Lieferanten vereinbart hat, dass dieser die Netzentgelte zahlt, wird/werden das/die Sonderentgelt(e) sowie die weiteren Preisbestandteile dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer. Die Besteuerung richtet sich nach den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Nutzers. Die Fidor Bank empfiehlt zur Klärung von steuerlichen Fragen die Beratung durch einen Steuerberater. Eine Mindestvertragslaufzeit für den FidorPay-Kontovertrag besteht nicht; der Girovertrag ist grundsätzlich unbefristetLieferanten in Rechnung gestellt.

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Samples: Vereinbarung Eines Sondernetzentgeltes

Entgelte. Für die Kontoführung beziehungsweise die Abwicklung sonstiger damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen berechnet die Bank Entgelt. Kontoführungsentgelte werden jeweils am Monatsende, sonstige Entgelte grundsätzlich zum Zeitpunkt ihrer Entstehung dem Konto belastet. Die Höhe aller Entgelte ergibt sich aus dem Preisverzeichnis der Bank und ergänzend aus deren Preis- und Bonusverzeichnis. Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des Vertrages erfolgt nach Maßgabe von Nummer 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Banken. Verfügungen können bis zur Höhe des verfügbaren Betrages in Form von Überweisungen, Lastschriften oder durch die Verwendung der Fidor Prepaid MasterCard erfolgen. Alle im Zusammenhang mit der Verwendung der Fidor Prepaid MasterCard zu entrichtenden Beträge werden direkt vom FidorPay-Konto abgebucht. Die Erteilung von Überweisungsaufträgen an Drittkonten ist bis zum verfügbaren Guthabens und dem von der Fidor Bank voreingestellten Transaktionslimit möglich. Die Höhe des Transaktionslimits kann vom Kunden jederzeit individuell unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Rahmenbedingungen (derzeit MTAN-Verfahren) geändert werden und ist auf das maximal auf dem FidorPay-Konto vorhandene Guthaben begrenzt. Das FidorPay-Konto mit Girokontofunktionalitäten ist im Gegensatz zum FidorPay-Konto ohne Girokontofunktionalitäten verzinst. Die Verzinsung eines auf dem FidorPay-Konto vorhandenen Guthabens richtet sich nach den von der Bank gemäß Preis- und Bonusverzeichnis festgesetzten variablen Zinssätzen. Eine Änderung des Zinssatzes tritt auch bei bestehenden FidorPay-Konten ohne schriftliche Mitteilung ab dem von der Bank festgelegten Datum in Kraft. Der Guthabenzins kann je nach Höhe des vorhandenen Guthabens gestaffelt sein. Der höhere, erst ab einer bestimmten Guthabengrenze geltende Zinssatz gilt jeweils für das gesamte Guthaben mit der Einschränkung, dass für die Teile eines Guthabens, die den von der Bank bestimmbaren oberen Schwellenbetrag übersteigen, jener höhere Zinssatz nicht vergütet wird. Die Verzinsung beginnt am Tag nach der Gutschrift und endet mit der Abbuchung bzw. Abrechnung am jeweiligen letzten Kalendertag des Anlagezeitraums. Hinsichtlich Die aufgelaufenen Zinsen werden am 31.12. eines Jahres unter Berücksichtigung steuerlichen Vorschriften auf dem FidorPay-Konto gutgeschrieben, dem Kontosaldo zugeschlagen und ab dem jeweiligen Tag der Gutschrift der Zinsen verweisen wir auf unser jeweils gültiges Preis-/ Bonusverzeichnismitverzinst. Bei Auflösung des Xxxxxx werden die Zinsen nach Abrechnung gutgeschrieben. Bei der Zinsberechnung wird der Monat mit 30 Tagen, das Jahr zu 360 Tagen auf Basis der deutschen Zinsmethode gerechnet. Abweichend von § 7 der Allgemeinen Banken-AGB (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fidor Bank AG, S. 6 f.) gilt für das als Kontokorrent geführte FidorPay-Konto folgendes: Für das FidorPay-Konto wird, soweit Umsätze getätigt wurden, eine Umsatzliste online generiert, die der Kontoinhaber jederzeit abrufen, downloaden und ausdrucken kann. Es wird einmal jährlich ein Rechnungsabschluss zum 31.12. erstellt. Die aus dem Rechnungsabschluss ersichtlichen Daten hat der Kontoinhaber sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Beanstandungen sind der Bank unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich mitzuteilen. Die Abwicklung von Überweisungen richtet sich nach den Bedingungen für den Überweisungsverkehr (siehe Allgemeine Banken-AGB). Die Abwicklung von Lastschriften richtet sich nach den Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im – Einzugsermächtigungsverfahren – Abbuchungsauftragsverfahren (siehe Allgemeine Banken-AGB). Das FidorPay-Konto mit Girokontofunktionalitäten ist Einlagengesichert. Informationen zu Fragen der Einlagensicherung finden sich im Service-Center der Fidor Bank. Alle Zinserträge unterliegen den jeweils gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, derzeit der Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer), dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer. Die Besteuerung richtet sich nach den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Nutzers. Die Fidor Bank empfiehlt zur Klärung von steuerlichen Fragen die Beratung durch einen Steuerberater. Eine Mindestvertragslaufzeit für den FidorPay-Kontovertrag besteht nicht; der Girovertrag ist grundsätzlich unbefristet.

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Samples: www.fidor.de

Entgelte. Für die Kontoführung beziehungsweise die Abwicklung sonstiger damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen berechnet die Bank Entgelt. Kontoführungsentgelte werden jeweils am Monatsende(1) Der Messstellenbetreiber ist verpflichtet, sonstige Entgelte grundsätzlich zum Zeitpunkt ihrer Entstehung dem Konto belastet. Die Höhe aller Entgelte ergibt sich aus dem Preisverzeichnis der Bank und ergänzend aus deren Preis- und Bonusverzeichnis. Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des Vertrages erfolgt nach Maßgabe von Nummer 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Banken. Verfügungen können bis zur Höhe des verfügbaren Betrages in Form von Überweisungen, Lastschriften oder durch die Verwendung der Fidor Prepaid MasterCard erfolgen. Alle im Zusammenhang mit der Verwendung der Fidor Prepaid MasterCard zu entrichtenden Beträge werden direkt vom FidorPay-Konto abgebucht. Die Erteilung von Überweisungsaufträgen an Drittkonten ist bis zum verfügbaren Guthabens und dem von der Fidor Bank voreingestellten Transaktionslimit möglich. Die Höhe des Transaktionslimits kann vom Kunden jederzeit individuell unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Rahmenbedingungen (derzeit MTAN-Verfahren) geändert werden und ist auf das maximal auf dem FidorPay-Konto vorhandene Guthaben begrenzt. Das FidorPay-Konto mit Girokontofunktionalitäten ist im Gegensatz zum FidorPay-Konto ohne Girokontofunktionalitäten verzinst. Die Verzinsung eines auf dem FidorPay-Konto vorhandenen Guthabens richtet sich nach den von der Bank gemäß Preis- und Bonusverzeichnis festgesetzten variablen Zinssätzen. Eine Änderung des Zinssatzes tritt auch bei bestehenden FidorPay-Konten ohne schriftliche Mitteilung ab dem von der Bank festgelegten Datum in Kraft. Der Guthabenzins kann je nach Höhe des vorhandenen Guthabens gestaffelt sein. Der höhere, erst ab einer bestimmten Guthabengrenze geltende Zinssatz gilt jeweils für das gesamte Guthaben mit der Einschränkung, dass jeweilige Entgelt für die Teile eines Guthabens, die den von der Bank bestimmbaren oberen Schwellenbetrag übersteigen, jener höhere Zinssatz nicht vergütet wird. Die Verzinsung beginnt am Tag Durchführung des Messstellenbetriebs durch einseitige Leistungsbestimmung nach der Gutschrift und endet mit der Abbuchung bzw. Abrechnung am jeweiligen letzten Kalendertag des Anlagezeitraums. Hinsichtlich der Gutschrift der Zinsen verweisen wir auf unser jeweils gültiges Preis-/ Bonusverzeichnis. Bei Auflösung des Xxxxxx werden die Zinsen nach Abrechnung gutgeschrieben. Bei der Zinsberechnung wird der Monat mit 30 Tagen, das Jahr zu 360 Tagen auf Basis der deutschen Zinsmethode gerechnet. Abweichend von billigem Ermessen gemäß § 7 der Allgemeinen Banken-AGB 315 BGB anzupassen (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fidor Bank AG, S. 6 f.) gilt für das als Kontokorrent geführte FidorPay-Konto folgendes: Für das FidorPay-Konto wird, soweit Umsätze getätigt wurden, eine Umsatzliste online generiert, die der Kontoinhaber jederzeit abrufen, downloaden und ausdrucken kann. Es wird einmal jährlich ein Rechnungsabschluss zum 31.12. erstellt. Die aus dem Rechnungsabschluss ersichtlichen Daten hat der Kontoinhaber sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Beanstandungen sind der Bank unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich mitzuteilen. Die Abwicklung von Überweisungen richtet sich nach den Bedingungen für den Überweisungsverkehr (siehe Allgemeine Banken-AGBErhöhungen oder Ermäßigungen). Die Abwicklung von Lastschriften richtet sich jeweils geltenden Preisobergrenzen dürfen dabei nicht überschritten werden. Anlass für eine solche Entgeltanpassung ist ausschließlich eine Änderung der Kosten für den Messstellenbetrieb nach diesem Vertrag. Der Messstellenbetreiber überwacht fortlaufend die Entwicklung dieser Kosten. Der Umfang einer solchen Entgeltanpassung ist auf die Veränderung der Kosten für den Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Messstellenbetrieb nach diesem Vertrag seit der jeweils vorhergehenden Entgeltanpassung nach diesem Absatz bzw. Einzugsermächtigungsverfahren sofern noch keine Entgeltanpassung nach diesem Absatz erfolgt ist Abbuchungsauftragsverfahren (siehe Allgemeine Banken-AGB)seit Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der aktuellen Entgeltanpassung beschränkt. Das FidorPay-Konto mit Girokontofunktionalitäten ist Einlagengesichert. Informationen Kostensteigerungen und Kostensenkungen sind bei jeder Entgeltanpassung gegenläufig zu Fragen der Einlagensicherung finden sich im Service-Center der Fidor Bank. Alle Zinserträge unterliegen den jeweils gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, derzeit der Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer), dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuersaldieren. Die Besteuerung richtet einseitige Leistungsbestimmung des Messstellenbetreibers nach billigem Ermessen bezieht sich auch auf die jeweiligen Zeitpunkte einer Entgeltanpassung; diese sind so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Nutzers. Die Fidor Bank empfiehlt zur Klärung von steuerlichen Fragen die Beratung durch einen Steuerberater. Eine Mindestvertragslaufzeit für den FidorPay-Kontovertrag besteht nicht; Anschlussnutzer ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Der Anschlussnutzer hat gemäß § 315 Abs. 3 BGB das Recht, die Ausübung des billigen Ermessens des Messstellenbetreibers gerichtlich überprüfen zu lassen. Änderungen der Girovertrag ist grundsätzlich unbefristetPreise nach diesem Absatz sind nur zum Monatsersten möglich. Entgeltanpassungen werden nur wirksam, wenn der Messstellenbetreiber dem Anschlussnutzer die Änderungen spätestens einen Monat vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. Der Anschlussnutzer kann in diesem Fall den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung kündigen.

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Samples: www.swl-unser-stadtwerk.de

Entgelte. Für die Kontoführung beziehungsweise die Abwicklung sonstiger damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen berechnet die Bank EntgeltDas auf Basis der kalkulierten Kosten (Anhang zur Anlage 1) gemäß Leitfaden der Regulierungsbehörden zur Ermittlung von Sonderentgelten nach § 20 Abs. Kontoführungsentgelte werden jeweils am Monatsende, sonstige Entgelte grundsätzlich zum Zeitpunkt ihrer Entstehung 2 GasNEV ermittelte und vom Petenten an den Netzbetreiber zu zahlende Sonderentgelt ist in Anlage 1 ausgewiesen. Dieses Entgelt versteht sich als Jahresentgelt und setzt sich zusammen aus: den Kapitalkosten des vermiedenen Direktleitungsbaus und den Betriebskosten dieses Anschlusses und den Kosten des zu betrachtenden vorgelagerten Fernleitungsnetzbetreibers (FNB) und den Kosten des Netzbetreibers bei einer Überschreitung der gebuchten Kapazität. Zwischen dem Konto belastet. Die Höhe aller Entgelte ergibt sich aus dem Preisverzeichnis der Bank und ergänzend aus deren Preis- und Bonusverzeichnis. Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des Vertrages erfolgt nach Maßgabe von Nummer 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Banken. Verfügungen können bis zur Höhe des verfügbaren Betrages in Form von Überweisungen, Lastschriften oder durch die Verwendung der Fidor Prepaid MasterCard erfolgen. Alle im Zusammenhang mit der Verwendung der Fidor Prepaid MasterCard zu entrichtenden Beträge werden direkt vom FidorPay-Konto abgebucht. Die Erteilung von Überweisungsaufträgen an Drittkonten ist bis zum verfügbaren Guthabens Petenten und dem von Netzbetreiber wird die Ausspeisekapazität, die bei der Fidor Bank voreingestellten Transaktionslimit möglich. Die Höhe Berechnung der Kosten des Transaktionslimits kann vom Kunden jederzeit individuell unter Berücksichtigung vorgelagerten Netzbetreibers berücksichtigt werden soll, jährlich gemäß den Regelungen der jeweils gültigen Rahmenbedingungen (derzeit MTAN-Verfahren) geändert werden und ist auf das maximal auf KoV neu abgestimmt. Dazu teilt der Petent dem FidorPay-Konto vorhandene Guthaben begrenztNetzbetreiber jährlich jeweils bis zum 1. Das FidorPay-Konto mit Girokontofunktionalitäten ist im Gegensatz zum FidorPay-Konto ohne Girokontofunktionalitäten verzinst. Die Verzinsung eines auf dem FidorPay-Konto vorhandenen Guthabens richtet sich nach den Juni die von der Bank gemäß Preis- und Bonusverzeichnis festgesetzten variablen Zinssätzen. Eine Änderung des Zinssatzes tritt auch bei bestehenden FidorPay-Konten ohne schriftliche Mitteilung ab dem von der Bank festgelegten Datum in Kraft. Der Guthabenzins kann je nach Höhe des vorhandenen Guthabens gestaffelt sein. Der höhere, erst ab einer bestimmten Guthabengrenze geltende Zinssatz gilt jeweils für das gesamte Guthaben mit der Einschränkung, dass für die Teile eines Guthabens, die den von der Bank bestimmbaren oberen Schwellenbetrag übersteigen, jener höhere Zinssatz nicht vergütet wird. Die Verzinsung beginnt am Tag nach der Gutschrift und endet mit der Abbuchung bzw. Abrechnung am jeweiligen letzten Kalendertag des Anlagezeitraums. Hinsichtlich der Gutschrift der Zinsen verweisen wir auf unser jeweils gültiges Preis-/ Bonusverzeichnis. Bei Auflösung des Xxxxxx werden die Zinsen nach Abrechnung gutgeschrieben. Bei der Zinsberechnung wird der Monat mit 30 Tagen, das Jahr zu 360 Tagen auf Basis der deutschen Zinsmethode gerechnet. Abweichend von § 7 der Allgemeinen Banken-AGB (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fidor Bank AG, S. 6 f.) gilt für das als Kontokorrent geführte FidorPay-Konto folgendes: Für das FidorPay-Konto wird, soweit Umsätze getätigt wurden, eine Umsatzliste online generiertihm benötigte Ausspeisekapazität mit, die der Kontoinhaber jederzeit abrufenNetzbetreiber bei seiner „internen Bestellung“, downloaden die jährlich bis zum 15. Juli erfolgt, für die relevante Ausspeisezone sowie den relevanten Netzkopplungspunkt berücksichtigen soll. Der Netzbetreiber wird den Petenten informieren, sofern die von dem Petenten beanspruchte Kapazität im Rahmen der Kapazitätsbestellung des Netzbetreibers mit einer unterbrechbaren Kapazität belegt worden ist. Sofern vom Petenten die tatsächlich in Anspruch genommene Ausspeisekapazität, die für die Berechnung der Kosten des vorgelagerten Netzes im Rahmen des Sonderentgeltes abgestimmte Kapazität überschreitet, wird gegenüber dem Petenten die zusätzlich in Anspruch genommene Ausspeisekapazität und ausdrucken kann. Es die mit dieser korrespondierenden zusätzlichen Ausspeisemenge über das auf den Preisblättern des Netzbetreibers im Internet veröffentlichte Standardentgelt gemäß § 18 GasNEV als Pönale abgerechnet: Zur Bestimmung der über das Standardpreissystem abzurechnenden Arbeit und abzurechnen-den Leistung wird einmal jährlich ein Rechnungsabschluss zum 31.12. erstellt. Die aus für jeden im Kalenderjahr gemessenen [1-h] Wert der Ausspeiseleistung, der die vereinbarte Ausspeisekapazität überschreitet, die Differenz zwischen dem Rechnungsabschluss ersichtlichen Daten hat [1-h] Wert der Kontoinhaber sofort auf Richtigkeit Ausspeiseleistung und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Beanstandungen sind der Bank unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich mitzuteilen. Die Abwicklung von Überweisungen richtet sich nach den Bedingungen für den Überweisungsverkehr bestätigten Kapazität berechnet (siehe Allgemeine Banken-AGBLeistungsdifferenz P). Die Abwicklung von Lastschriften richtet sich nach den Bedingungen höchste für Zahlungen mittels Lastschrift das Kalenderjahr berechnete Leistungsdifferenz (Pmax) ist die über das Standardpreissystem abzurechnende Ausspeiseleistung. Die vereinbarte Ausspeisekapazität wird bei der Abrechnung der Leistungsdifferenz (Pmax) im – Einzugsermächtigungsverfahren – Abbuchungsauftragsverfahren (siehe Allgemeine Banken-AGB)Standardpreissystem des Netzbetreibers nicht berücksichtigt. Das FidorPay-Konto mit Girokontofunktionalitäten ist Einlagengesichert. Informationen zu Fragen der Einlagensicherung finden sich Die Summe aller im ServiceKalenderjahr aufgetretenen Leistungsdifferenzen multipliziert mit dem [1-Center h]-Zeitintervall ist die gemäß Standardpreissystem abzurechnende Jahresarbeit. Dem Sonderentgelt sind die Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung gemäß aktuellem Preisblatt des Netzbetreibers in der Fidor BankHöhe hinzuzurechnen, wie sie ohne gesondertes Netzentgelt bestehen würden. Alle Zinserträge unterliegen den jeweils gültigen Soweit sich Änderungen des Netzentgelts der vorgelagerten Netzebene ergeben, ist der Netzbetreiber bei Erhöhung berechtigt bzw. bei einer Absenkung verpflichtet, das Sonderentgelt entsprechend anzupassen. Im Übrigen ist der Netzbetreiber zu einer Erhöhung berechtigt bzw. zu einer Absenkung verpflichtet, mit sofortiger Wirkung eine Preisanpassung vorzunehmen, soweit sich aufgrund gesetzlichen Rahmenbedingungen, derzeit und oder behördlichen und oder gerichtlichen Entscheidungen die Kalkulationsgrundlagen für die nach dieser Vereinbarung zu erbringenden Leistungen ändern. Auf die genannten Entgelte wird die Umsatzsteuer in der Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer), dem Solidaritätszuschlag und ggf. zum Zeitpunkt der Kirchensteuer. Die Besteuerung richtet sich nach den Liefer- / Leistungserbringung jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Nutzers. Die Fidor Bank empfiehlt zur Klärung von steuerlichen Fragen die Beratung durch einen Steuerberater. Eine Mindestvertragslaufzeit für den FidorPay-Kontovertrag besteht nicht; der Girovertrag ist grundsätzlich unbefristetgesetzlich festgelegten Höhe aufgeschlagen.

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Samples: Vereinbarung Eines Sondernetzentgeltes

Entgelte. Die Entgelte für den Hausnotrufdienst beinhalten nicht die möglichen Kosten, die durch die Dienstleistung und/oder Hilfen Dritter entstehen. Die zu zahlenden Entgelte sind monatlich im Voraus fällig und unbeschadet auf Rechnung und Gefahr des Zahlungsschuldners bei HuPS24 zu zahlen. Für die Kontoführung beziehungsweise die Abwicklung sonstiger damit Rechtzeitigkeit der Zahlungen kommt es auf deren Eingang bei HuPS24, nicht auf deren Absendung oder Veranlassung an. HuPS24 bleibt im Zusammenhang stehender Dienstleistungen berechnet Falle der Änderung der gegenwärtig gültigen Umsatzsteuer die Bank Entgeltentsprechende Anpassung vorbehalten, und zwar rückwirkend auf den Zeitpunkt deren Wirksamwerdens der Steueränderung. Kontoführungsentgelte HuPS24 behält sich vor, die Vergütung den Kostenentwicklungen anzupassen. Dies gilt auch für solche Leistungen der Pflegeversicherung, die einer Preisbindung unterliegen, diese können seitens der Pflegekassen angepasst werden jeweils und HuPS24 muss diese Änderungen dann anwenden. HuPS24 wird anstehende Erhöhungen mit einer Frist von vier Wochen ankündigen. Bei Preiserhöhungen hat der Hausnotrufteilnehmer das Recht, den Vertrag zum Wirksamwerden der Preiserhöhung schriftlich unter Angabe des besonderen Kündigungsgrunds „Preiserhöhung“ zu kündigen. Der Teilnehmer ermächtigt HuPS24 die geschuldeten Entgelte vom Konto des Teilnehmers abzubuchen. Die Hausnotrufgeräte von HuPS24 werden dem Teilnehmer leihweise zur Verfügung gestellt und bleiben Eigentum von HuPS24. Die Hausnotrufgeräte sollen pfleglich behandelt und vor schädlichen Einwirkungen geschützt werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die ihm überlassenen Geräte sorgsam zu behandeln und sich dabei an die Bedienungsanleitung und die Anweisung von HuPS24 zu halten. Bei Vertragsende sind sämtliche Bestandteile der Hausnotrufstation in ordnungsgemäßem und funktionstüchtigem Zustand an HuPS24 zurück zu geben. Beschädigungen gehen zu Lasten des Teilnehmers. Der Nutzer darf an den ihm zur Verfügung gestellten Geräten keinerlei Änderung oder Manipulationen vornehmen oder durch Dritte zulassen. Das Gerät darf nicht verpfändet, verliehen, vermietet werden. Bei missbräuchlicher Benutzung des Hausnotrufgerätes oder bei Zahlungsverzug ist HuPS24 berechtigt eine Zugangssperre einzurichten und den Vertrag zum Hausnotrufdienst fristlos zu kündigen. Hierüber unterrichtet HuPS24 den Teilnehmer fernmündlich oder schriftlich. Nötigenfalls ist bei Missbrauch des Hausnotrufgerätes auch ein sofortiger Abbau der zur Verfügung gestellten Geräte möglich, hierüber entscheidet die Geschäftsleitung von HuPS24. Wurden Instandsetzungsarbeiten am HuPS24 Leih-Hausnotrufgerät durch schuldhaftes Einwirken des Teilnehmers erforderlich, trägt der Teilnehmer die dadurch anfallenden Kosten. Instandsetzungen der HuPS24-Hausnotrufgeräte dürfen nur von HuPS24 oder durch von HuPS24 beauftragte Personen vorgenommen werden. Die Haftung von HuPS24 beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies erstreckt sich auch auf technische Probleme, die bei einer Alarmierung der Hausnotrufzentrale in seltenen Einzelfällen auftreten können. Bei einem Notruf können Missverständnisse bei der Verständigung auftreten. Für daraus entstehende Schäden erklärt der Teilnehmer, dass HuPS24 von der Haftung freigestellt wird. Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis zur Beauftragung von Unterauftragnehmern durch HuPS24. HuPS24 kann insoweit keine Haftung übernehmen. HuPS24 haftet ausdrücklich nicht für Fehler im Telefonnetz, Fehler im Stromversorgungsnetz, Fehler des Hausnotrufgerätes, Verlust überlassener Wohnungsschlüssel. Der Teilnehmer ist darüber informiert, dass er das vom HuPS24 leihweise bereitgestellte Hausnotrufgerät nicht verleihen, übereignen oder verpfänden darf. HuPS24 haftet nicht, falls das Hausnotrufgerät missbräuchlich oder von Dritten missbräuchlich verwendet wird. Der Teilnehmer hat für sämtliche Schäden aufzukommen und stellt HuPS24 von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer nicht vertragsgemäßen Nutzung des Notrufgerätes resultieren. Die Freistellungsverpflichtung bezieht sich auch auf den Ersatz der Kosten für die Rechtsverteidigung. HuPS24 ist berechtigt, einzelne Leistungsmerkmale zu ändern. HuPS24 wird die Änderungen der Leistung dem Teilnehmer fernmündlich oder schriftlich mitteilen. Gleichzeitig wird HuPS24 den Teilnehmer ausdrücklich darauf hinweisen, dass das veränderte Vertragsverhältnis dann gilt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb von vier Wochen widerspricht. Das Vertragsverhältnis wird dann zu den geänderten Leistungsmerkmalen fortgesetzt. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird. Die Kündigung des auf unbestimmte Zeit eingegangen Vertragsverhältnisses ist mit einer Frist von einem Monat zum nächsten Monatsende, sonstige Entgelte grundsätzlich im Falle von Tod oder Umzug in ein Pflegeheim oder in ein Gebiet, in dem die HuPS24-Hausnotruf-Rufbereitschaft nicht zur Verfügung steht mit Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt ihrer Entstehung dem Konto belastetlaufenden Monatsende beiderseits möglich. Im Fall der leihweisen Überlassung eines HuPS24-Hausnotrufsystems, ist die Kündigung erst mit der Rückgabe des zur Verfügung gestellten HuPS24-Hausnotrufsystems wirksam. Die Höhe aller Entgelte ergibt Kündigung bedarf immer der Schriftform (z.B.: Brief per Postweg, Fax an: Nr. 0711 / 000 00-000, E-Mail an: xxxx@xxxx00.xx). HuPS24 ist berechtigt das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen, sofern das leihweise überlassene Hausnotrufsystem oder der Bereitschaftsdienst missbräuchlich verwendet wurde, beim Vornehmen von Handlungen, die das Ansehen von HuPS24 schädigen oder schädigen könnten oder der Teilnehmer sich aus dem Preisverzeichnis mindestens mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug befindet. Das zur Verfügung gestellte Hausnotrufsystem ist bei Zahlungsverzug unverzüglich, d.h. binnen sieben Tagen und in einwandfreiem Zustand an HuPS24 zurück zu geben oder zurück zu senden. Der Teilnehmer trägt die Kosten der Bank Rückholung / des Rücktransports und ergänzend aus deren Preis- das Risiko von Verlust und BonusverzeichnisBeschädigung der Geräte beim Rücktransport. Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des Vertrages erfolgt nach Maßgabe von Nummer 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Banken. Verfügungen können bis zur Höhe des verfügbaren Betrages in Form von Überweisungen, Lastschriften oder durch die Verwendung der Fidor Prepaid MasterCard erfolgen. Alle Das monatliche Entgelt wird im Zusammenhang mit der Verwendung der Fidor Prepaid MasterCard zu entrichtenden Beträge werden direkt Falle einer Einzugsermächtigung vom FidorPayTeilnehmer-Konto abgebucht. Die Erteilung , wenn das Hausnotrufsystem nicht innerhalb von Überweisungsaufträgen an Drittkonten ist bis zum verfügbaren Guthabens und dem von der Fidor Bank voreingestellten Transaktionslimit möglich. Die Höhe des Transaktionslimits kann vom Kunden jederzeit individuell unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Rahmenbedingungen (derzeit MTAN-Verfahren) geändert werden und ist auf das maximal auf dem FidorPay-Konto vorhandene Guthaben begrenzt. Das FidorPay-Konto mit Girokontofunktionalitäten ist im Gegensatz zum FidorPay-Konto ohne Girokontofunktionalitäten verzinst. Die Verzinsung eines auf dem FidorPay-Konto vorhandenen Guthabens richtet sich nach den von der Bank gemäß Preis- und Bonusverzeichnis festgesetzten variablen Zinssätzen. Eine Änderung des Zinssatzes tritt auch sieben Tagen bei bestehenden FidorPay-Konten ohne schriftliche Mitteilung ab dem von der Bank festgelegten Datum in Kraft. Der Guthabenzins kann je nach Höhe des vorhandenen Guthabens gestaffelt sein. Der höhere, erst ab einer bestimmten Guthabengrenze geltende Zinssatz gilt jeweils für das gesamte Guthaben mit der Einschränkung, dass für die Teile eines Guthabens, die den von der Bank bestimmbaren oberen Schwellenbetrag übersteigen, jener höhere Zinssatz nicht vergütet wird. Die Verzinsung beginnt am Tag nach der Gutschrift und endet mit der Abbuchung bzw. Abrechnung am jeweiligen letzten Kalendertag des Anlagezeitraums. Hinsichtlich der Gutschrift der Zinsen verweisen wir auf unser jeweils gültiges Preis-/ BonusverzeichnisHuPS24 vor Ort eingetroffen ist. Bei Auflösung des Xxxxxx werden die Zinsen nach Abrechnung gutgeschrieben. Bei der Zinsberechnung wird der Monat mit 30 Tagen, das Jahr zu 360 Tagen auf Basis der deutschen Zinsmethode gerechnet. Abweichend von § 7 der Allgemeinen Banken-AGB (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fidor Bank AG, S. 6 f.) gilt für das als Kontokorrent geführte FidorPay-Konto folgendes: Für das FidorPay-Konto wird, soweit Umsätze getätigt wurden, eine Umsatzliste online generiert, die der Kontoinhaber jederzeit abrufen, downloaden und ausdrucken kann. Es wird einmal jährlich ein Rechnungsabschluss zum 31.12. erstellt. Die aus dem Rechnungsabschluss ersichtlichen Daten anderweitiger Zahlung hat der Kontoinhaber sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin Teilnehmer das entsprechende Entgelt weiter zu überprüfen. Beanstandungen sind der Bank unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich mitzuteilen. Die Abwicklung von Überweisungen richtet sich nach den Bedingungen für den Überweisungsverkehr (siehe Allgemeine Banken-AGB). Die Abwicklung von Lastschriften richtet sich nach den Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im – Einzugsermächtigungsverfahren – Abbuchungsauftragsverfahren (siehe Allgemeine Banken-AGB). Das FidorPay-Konto mit Girokontofunktionalitäten ist Einlagengesichert. Informationen zu Fragen der Einlagensicherung finden sich im Service-Center der Fidor Bank. Alle Zinserträge unterliegen den jeweils gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, derzeit der Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer), dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer. Die Besteuerung richtet sich nach den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Nutzers. Die Fidor Bank empfiehlt zur Klärung von steuerlichen Fragen die Beratung durch einen Steuerberater. Eine Mindestvertragslaufzeit für den FidorPay-Kontovertrag besteht nicht; der Girovertrag ist grundsätzlich unbefristetentrichten.

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