Compliance Musterklauseln

Compliance. 32.1 Der Spediteur verpflichtet sich, Mindestlohnvorschriften und Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten und bestätigt dies auf Verlangen des Auftraggebers in Textform. Der Spediteur stellt den Auftraggeber von seiner Haftung auf den Mindestlohn frei, wenn der Spediteur oder ein im Rahmen des Verkehrsvertrages mit dem Auftraggeber eingesetzter Nachunternehmer oder Entleiher Arbeitnehmern nicht den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und der Auftraggeber in Anspruch genommen wird.
Compliance. 14.1 Der Lieferant verpflichtet sich, die jeweiligen gesetzlichen Regelun- gen zum Umgang mit Mitarbeitern, Umweltschutz und Arbeitssi- cherheit einzuhalten und daran zu arbeiten, bei seinen Tätigkeiten nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Hierzu wird der Lieferant im Rahmen seiner Möglichkeiten ein Ma- nagement nach ISO 14001 einrichten und weiterentwickeln. Weiter wird der Lieferant die Grundsätze der Global Compact Initiative der UN beachten. Diese betreffen im Wesentlichen den Schutz der in- ternationalen Menschenrechte, das Recht auf Tarifverhandlungen, die Abschaffung von Zwangsarbeit und Kinderarbeit, die Beseitigung von Diskriminierung bei Einstellung und Beschäftigung, die Verant- wortung für die Umwelt und die Verhinderung von Korruption. Weite- re Informationen zur Global Compact Initiative der UN sind unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx erhältlich.
Compliance. 1 Der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb der Geschäftsverbindung mit dem Besteller weder im geschäftlichen Verkehr noch im Umgang mit Amtsträgern Vorteile anzubieten oder zu gewähren bzw. zu fordern oder anzunehmen, die gegen geltende Antikorruptionsvorschriften verstoßen.
Compliance. Der Kunde verpflichtet sich dem Grundsatz der strikten Legalität bei allen Handlungen, Maßnahmen, Verträgen und sonstigen Vorgängen.
Compliance. 32.1 Der Spediteur verpflichtet sich, Mindestlohnvorschriften und Vorschriften über Min- destbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten und bestätigt dies auf Verlangen des Auftraggebers in Textform. Der Spediteur stellt den Auftraggeber von seiner Haftung auf den Mindestlohn frei, wenn der Spediteur oder ein im Rahmen des Verkehrsver- trages mit dem Auftraggeber eingesetzter Nachunternehmer oder Entleiher Arbeit- nehmern nicht den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und der Auftraggeber in An- spruch genommen wird. 32.2 Der Spediteur hat im Fall von Beförderungen sicherzustellen, dass er oder der die Beförderung ausführende Unternehmer 32.2.1 im Anwendungsbereich des GüKG Inhaber einer Erlaubnis nach § 3 GüKG oder einer Berechtigung nach § 6 GüKG oder einer Gemeinschaftslizenz ist oder eine solche Erlaubnis, Berechtigung oder Lizenz nicht unzulässig verwendet, 32.2.2 im Anwendungsbereich des GüKG bei der Beförderung Fahrpersonal einsetzt, das die Voraussetzungen des § 7b Abs. 1 Satz 1 GüKG erfüllt, 32.2.3 auf Anforderung alle bei der Beförderung gesetzlich mitzuführenden Dokumente vorlegt, soweit der Auftraggeber oder Dritte gesetzlichen Kontrollpflichten genügen müssen. 32.3 Der Spediteur oder der die Beförderung ausführende Unternehmer ist verpflichtet, die Tätigkeit seines Fahrpersonals so zu organisieren, dass die vorgeschriebenen Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden können. Es besteht ein generel- les Alkohol- und Drogenverbot beim Führen des Fahrzeugs. 32.4 Beide Parteien verpflichten sich, die für ihr Unternehmen geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Sie unterstützen und achten die Grundsätze des „Global Compact“ („UNGC“), der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und die Erklärung der International Labor Organization über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit von 1998 („Declaration on Fundamental Prin- ciples and Rights at Work“) in Übereinstimmung mit nationalen Gesetzen und Ge- pflogenheiten. Insbesondere werden beide Parteien in ihren Unternehmen 32.4.1 keine Kinder beschäftigen oder Zwangsarbeiter einsetzen, 32.4.2 die jeweiligen nationalen Gesetze und Regelungen über Arbeitszeiten, Löhne und Gehälter und sonstige Arbeitgeberverpflichtungen einhalten, 32.4.3 die geltenden Arbeits- und Gesundheitsbestimmungen einhalten und für ein siche- res und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld sorgen, um die Gesundheit der Be- schäftigten zu erhalten und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkr...
Compliance. Der Lieferant ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrugs, Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen Wettbewerb, Vorteilsgewährung oder Bestechlichkeit von beim Lieferanten beschäftigen Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Besteller ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Lieferanten bestehenden Rechtsgeschäfte unter Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des vorgenannten, ist der Lieferant verpflichtet, alle ihn betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten.
Compliance. 22.1 Der AN verpflichtet sich, die Gesetze der jeweils anwendbaren Rechtsordnung(en) einzuhalten, keine Form von Korruption und Bestechung zu tolerieren, die Grundrechte der Mitarbeiter sowie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit zu beachten. Er wird im Übrigen Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz übernehmen, für gerechte Entlohnung und Arbeitszeiten sorgen, die Umweltschutzgesetze beachten und die Einhaltung dieser Prinzipien bei seinen Lieferanten bestmöglich fördern und einfordern.
Compliance. 4.1 Der Lieferant hält sich an alle geltenden Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen sowie Standards und Anordnungen in Verbindung mit der Erfüllung dieser Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, alle geltenden (i) Anti- Korruptionsbestimmungen und Bestimmungen gegen Bestechung und (ii) Bestimmungen zum internationalen Handel, wie insbesondere Ausfuhrverbote, Import- und Exportkontrollen sowie „Sanctioned Party Lists“ (Listen, auf denen alle Personen und Unternehmen aufgeführt sind, mit denen kein Handel betrieben werden darf) („Compliance Bestimmungen“).
Compliance. Der Käufer verpflichtet sich zu jeder Zeit während dieser Vereinbarung, den Exelliq Verhaltenskodex, xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxxxx/xxxxxxxxx/xx/xxxxxxxxxxx odex-exelliq.pdf in seiner aktuellen Version und alle geltenden und anwendbaren Gesetze und Bestimmungen, insbesondere den US- amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act von 1977 (in jeweils aktueller Fassung), sowie das jeweils anwendbare Kartell-, Wettbewerbs- und Anti-Korruptionsrecht einzuhalten. Weder der Käufer, noch die in seinem Namen handelnden Personen, insbesondere leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Vertreter werden unzulässige Zahlungen oder Geschenke in direkter oder indirekter Form an Dritte einschließlich deren Mitarbeiter, leitende Angestellte oder an Amtsträger, Vertreter einer staatlichen Stelle oder Behörde oder einer politischen Partei oder deren Kandidaten tätigen, anbieten oder entgegennehmen. Der Käufer verpflichtet sich, dass seine eigenen Käufer zumindest vergleichbare Prinzipien wie jene des Exelliq-Verhaltenskodexes einhalten. Wir behalten uns das Recht vor, den Käufer während der Geschäftszeiten nach vorheriger schriftlicher Ankündigung hinsichtlich der Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung und aller geltenden Gesetze und Vorschriften einschließlich des Exelliq-Verhaltenskodexes jederzeit zu inspizieren. Im Falle der Nichteinhaltung behalten wir uns das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer zu beenden.
Compliance. 11.1 Die Kund*innen verpflichten sich, (i) dass sich ihre gesetzlichen Vertreter*innen, Mitarbeiter*innen und eingesetzte und/oder beauftragte Subunter- nehmer*innen an sämtliche geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit Anti-Korrup- tionsvorschriften halten sowie (ii) geeignete Maß- nahmen setzen, um die Einhaltung der Anti-Korrup- tionsvorschriften sicherzustellen. Ein Verstoß gegen Anti-Korruptionsvorschriften berechtigt die Post – unbeschadet sonstiger Rücktritts- und Kündigungs- rechte – zur fristlosen außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung sowie zur Geltendmachung allfälli- ger Schadenersatzansprüche.