Common use of Compliance Clause in Contracts

Compliance. a. Der Kunde und Agilent garantieren, dass sie berechtigt sind, Geschäfte in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Regeln, Verordnung, u.Ä. zu tätigen. Der Kunde, der Produkte, Technologie oder technische Daten, die er im Rahmen dieses Vertrags erworben hat, exportiert, reimportiert oder überträgt, übernimmt die gesamte Verantwortung für die Einhaltung der anwendbaren US- Gesetze und aller anderen Gesetze und Vorschriften ("Anwendbare Gesetze") sowie für die Einholung der erforderlichen Exportgenehmigungen. Der Kunde bestätigt, dass er eine eigene Due-Diligence-Überprüfung des Leasingnehmers durchgeführt hat, einschließlich einer Prüfung von dessen finanziellen Lage. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, Produkte, Technologien oder technische Daten nicht an Unternehmen oder Personen zu verkaufen oder auf andere Weise zu übertragen, die auf der „Denied Parties List" und „Specially Designated Nationals and Blocked Persons List" oder in den Anwendbaren Gesetzen als verbotene Empfänger oder eingeschränkte Bestimmungsorte aufgeführt sind, es sei denn, dies wird von der/den zuständigen Regierung(en) entsprechend genehmigt. Agilent kann die Leistung verweigern, wenn der Kunde gegen Anwendbare Gesetze verstößt und kann darüber hinaus die Leistung nach Paragraph 3 dieser Bedingungen auch dann verweigern, wenn bzw. der Leasingnehmer gegen geltende Gesetze oder Verordnungen verstößt. Weitere Informationen über unzulässige Bestimmungsorte für Produkte finden Sie unter - ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇/ b. Agilent ist berechtigt, die Bücher und Aufzeichnungen des Kunden, die sich unmittelbar auf Produkte beziehen, einzusehen und zu prüfen. Der Kunde muss die von Agilent in angemessenem Umfang angeforderten Aufzeichnungen, die entweder 1) direkt für die Transaktionen relevant sind, 2) mit dem Restwert von Produkten zusammenhängen, die Gegenstand eines Rückkaufs durch Agilent sein können oder

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Sources: Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Terms and Conditions

Compliance. a. Der Kunde und Agilent garantieren, dass sie berechtigt sind, Geschäfte in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Regeln, Verordnung, u.Ä. zu tätigen. Der Kunde, der Produkte, Technologie oder technische Daten, die er im Rahmen dieses Vertrags erworben hat, exportiert, reimportiert oder überträgt, übernimmt die gesamte Verantwortung für die Einhaltung der anwendbaren US- Gesetze und aller anderen Gesetze und Vorschriften ("Anwendbare Gesetze") sowie für die Einholung der erforderlichen Exportgenehmigungen1. Der Kunde bestätigtwird keine Handlungen oder Unterlassungen begehen, dass er eine eigene Due-Diligence-Überprüfung des Leasingnehmers durchgeführt hatdie unabhängig von der Beteiligungsform zu einer ordnungs- oder strafrechtlichen Ahndung, einschließlich einer Prüfung insbesondere wegen Korruption oder Verstoß gegen Kartell- und Wettbewerbsrecht, vom Kunden, von dessen finanziellen Lagebeim Kunden beschäftigten Personen oder von durch den Kunden beauftragten Dritten führen können (nachfolgend als „Verstoß“ oder „Verstöße“ bezeichnet). Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, Produkte, Technologien oder technische Daten nicht an Unternehmen oder Personen zu verkaufen oder auf andere Weise zu übertragenist verantwortlich, die auf der „Denied Parties List" und „Specially Designated Nationals and Blocked Persons List" oder in den Anwendbaren Gesetzen als verbotene Empfänger oder eingeschränkte Bestimmungsorte aufgeführt sind, es sei denn, dies zur Vermeidung von Verstößen geeigneten Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu wird von der/den zuständigen Regierung(en) entsprechend genehmigt. Agilent kann die Leistung verweigern, wenn der Kunde gegen Anwendbare Gesetze verstößt insbesondere die bei ihm beschäftigten Personen und kann durch ihn beauftragte Dritte entsprechend verpflichten und im Hinblick auf die Vermeidung von Verstößen umfassend schulen. 2. Der Kunde verpflichtet sich, auf unser Verlangen, über die vorgenannten Maßnahmen Auskunft zu erteilen, insbesondere über deren Inhalt und Umsetzungsstand. Hierzu wird der Kunde auf Aufforderung einen von uns zur Verfügung gestellten Fragebogen zu Zwecken der Selbstauskunft vollständig und wahrheitsgemäß beantworten sowie damit in Zusammenhang stehende Dokumente uns zur Verfügung stellen. 3. Der Kunde wird uns unverzüglich über die Einleitung behördlicher Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes unterrichten. Darüber hinaus sind wir berechtigt, bei Hinweisen auf einen Verstoß des Kunden Auskunft über den Verstoß und die ergriffenen Maßnahmen zu dessen Abstellung und zukünftige Vermeidung zu verlangen. 4. Im Fall eines Verstoßes sind wir berechtigt, vom Kunden die sofortige Unterlassung und Freistellung von allen Forderungen Dritter und die Erstattung aller durch den Verstoß bei uns entstandenen Schäden zu verlangen. Unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Rechte steht uns darüber hinaus die Leistung nach Paragraph 3 dieser Bedingungen auch dann verweigern, wenn in einem solchen Fall ein außerordentliches Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Kunden bestehenden Rechtsgeschäfte zu. 5. Darüber hinaus erkennt der Leasingnehmer gegen geltende Gesetze oder Verordnungen verstößt. Weitere Informationen über unzulässige Bestimmungsorte für Produkte finden Sie Kunde den Unternehmenskodex der Schaeffler Gruppe in der jeweils zum Abschluss eines Rechtsgeschäfts gültigen Fassung an, welcher unter - ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/ b. Agilent ist berechtigt, ▇ eingesehen werden kann (auffindbar über die Bücher und Aufzeichnungen des Kunden, die sich unmittelbar Suchfunktion) oder dem Kunden auf Produkte beziehen, einzusehen und zu prüfenAnforderung zugesandt wird. Der Kunde muss versichert, dass er die von Agilent dort aufgestellten Grundsätze verantwortlichen unternehmerischen Handelns in angemessenem Umfang angeforderten Aufzeichnungen, seinem Unternehmen eingeführt und umgesetzt hat. Er hat die entweder 1) direkt für die Transaktionen relevant sind, 2) mit dem Restwert von Produkten zusammenhängen, die Gegenstand eines Rückkaufs durch Agilent sein können oderim Rahmen der vertraglichen Leistungen eingesetzten beauftragten Dritten in gleicher Weise zu verpflichten.

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Sources: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Compliance. a. Der Kunde und Agilent garantierenVerkäufer garantiert, dass sie berechtigt sind, Geschäfte alle hierunter gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzenanwendbaren Gesetzen und einschlägigen staatlichen Verordnungen, RegelnErlassen, VerordnungRegeln oder Vorschriften in jeder Gerichtsbarkeit, u.Ä. in der er geschäftlich tätig ist, hergestellt wurden, und der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, an diese gebunden zu tätigen. sein. b. Der KundeKäufer erwartet von den Verkäufern, mit denen wir zusammenarbeiten, dass sie die Gesetze einhalten und sich an die aktuelle Version des Verhaltenskodex für Drittparteien von Alcon (der „Kodex“) halten, der Produkte, Technologie oder technische Daten, die er im Rahmen dieses Vertrags erworben hat, exportiert, reimportiert oder überträgt, übernimmt die gesamte Verantwortung für die Einhaltung der anwendbaren US- Gesetze und aller anderen Gesetze und Vorschriften ("Anwendbare Gesetze") sowie für die Einholung der erforderlichen Exportgenehmigungen. Der Kunde bestätigt, dass er eine eigene Due-Diligence-Überprüfung des Leasingnehmers durchgeführt hat, einschließlich einer Prüfung von dessen finanziellen Lage. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, Produkte, Technologien oder technische Daten nicht an Unternehmen oder Personen zu verkaufen oder auf andere Weise zu übertragen, die auf der „Denied Parties List" und „Specially Designated Nationals and Blocked Persons List" oder in den Anwendbaren Gesetzen als verbotene Empfänger oder eingeschränkte Bestimmungsorte aufgeführt sind, es sei denn, dies wird von der/den zuständigen Regierung(en) entsprechend genehmigt. Agilent kann die Leistung verweigern, wenn der Kunde gegen Anwendbare Gesetze verstößt und kann darüber hinaus die Leistung nach Paragraph 3 dieser Bedingungen auch dann verweigern, wenn bzw. der Leasingnehmer gegen geltende Gesetze oder Verordnungen verstößt. Weitere Informationen über unzulässige Bestimmungsorte für Produkte finden Sie unter - ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇- us/responsible-business-practice zu finden ist. Der Verkäufer muss: (i) sich mit den Anforderungen des Kodex vertraut machen und diese einhalten; (ii) dem Käufer auf Anfrage Informationen über die Einhaltung des Kodex zur Verfügung stellen; (iii) dem Käufer (oder den von ihm benannten Drittparteiexperten) angemessenen Zugang für die Zwecke der Prüfung der Einhaltung des Kodex gewähren; und (iv) sich nach besten Kräften bemühen, festgestellte Verstöße gegen den Kodex zu beheben und dem Käufer auf Anfrage über den Fortschritt der Abhilfemaßnahmen zu berichten. Nach ▇▇▇▇▇▇▇▇ des Käufers berechtigt die Nichteinhaltung des Kodex den Käufer zur entschädigungslosen Kündigung des Auftrags. b. Agilent ist berechtigtc. In Bezug auf Waren, die Bücher vom Verkäufer an den Käufer im Rahmen des Auftrags und Aufzeichnungen des Kundenbei zukünftigen Liefertransaktionen verkauft werden, erklärt sich der Verkäufer bereit, dem Käufer solche Informationen, einschließlich eines entsprechenden Ursprungszeugnisses oder anderer relevanter, bestehender oder zukünftiger Handelsvereinbarungen, zur Verfügung zu stellen, die es dem Käufer ermöglichen, das Ursprungsland im Rahmen solcher Handelsvereinbarungen zu bestimmen. d. Im Falle einer Untersuchung, die sich unmittelbar aus einem meldepflichtigen Produktvorfall oder Rückruf ergibt, gewährt der Verkäufer anerkannten Zulassungsbehörden oder Ministerien (z. B. Arzneimittelaufsichtsbehörde) und Organisationen, die zur Bewertung der Konformität von Produkten vor deren Inverkehrbringen benannt wurden, auf Produkte beziehen, einzusehen Anfrage Zugang zu den Räumlichkeiten des Verkäufers und zu prüfen. Der Kunde muss die von Agilent in angemessenem Umfang angeforderten Aufzeichnungen, die entweder 1) direkt für die Transaktionen relevant sind, 2) mit dem Restwert von Produkten zusammenhängen, die Gegenstand eines Rückkaufs durch Agilent sein können oderden Aufzeichnungen des Qualitätssystems.

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Sources: General Terms and Conditions, Allgemeine Auftragsbedingungen

Compliance. a. Der Kunde und Agilent garantieren, dass sie berechtigt sind, Geschäfte in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Regeln, Verordnung, u.Ä. zu tätigen1. Der KundeLieferant verpflichtet sich, keine Handlungen oder Unterlassungen zu begehen, die unabhängig von der Beteiligungsform zu einer ordnungs- oder strafrechtlichen Ahndung, insbesondere wegen Korruption oder Verstoß gegen Kartell- und Wettbewerbsrecht, vom Lieferanten, von beim Liefe- ranten beschäftigten Personen oder von durch den Lieferanten beauftragten Dritten führen können (nachfolgend als „Verstoß“ oder „Verstöße“ be- zeichnet). Der Lieferant ist verantwortlich, die zur Vermeidung von Verstößen geeigneten Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu wird der Lieferant insbesondere die bei ihm beschäftigten Personen oder durch ihn beauftragten Dritten entsprechend verpflichten und im Hinblick auf die Vermeidung von Verstößen umfassend schulen. 2. Der Lieferant verpflichtet sich, auf schriftliches Verlangen vom Kunden, über die vorgenannten Maßnahmen Auskunft zu erteilen, insbesondere über deren Inhalt und Umsetzungsstand. Hierzu wird der Lieferant einen vom Kunden zur Verfügung gestellten Fragebogen zu Zwecken der Selbstauskunft vollständig und wahrheitsgemäß beantworten sowie damit in Zusammenhang stehende Dokumente dem Kunden zur Verfügung stellen. 3. Der Lieferant wird uns unverzüglich über einen Verstoß oder über die Einleitung behördlicher Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes unter- richten. Darüber hinaus sind wir berechtigt, bei Hinweisen auf einen Verstoß durch den Lieferanten schriftlich Auskunft über den Verstoß und die ergriffenen Maßnahmen zu deren Abstellung und zukünftigen Vermeidung zu verlangen. 4. Im Fall eines Verstoßes gegen eine der vorstehenden Regelungen sind wir berechtigt, vom Lieferanten die sofortige Unterlassung und die Erstattung aller durch den Verstoß bei uns entstandenen Schäden zu verlangen und / oder die Einzelvereinbarungen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund schriftlich zu kündigen. Der Lieferant wird uns von allen Inanspruchnahmen Dritter und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten vollum- fänglich freistellen, die uns aus einer Verletzung einer der vorgenannten Pflichten seitens des Lieferanten, seiner Unterlieferanten oder der jeweils eingesetzten Nachunternehmer entstehen. 5. Im Falle eines Verstoßes gegen Kartellrecht in Form von Kernbeschränkungen, d.h. bei Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- oder Kun- denabsprachen durch den Lieferanten, beträgt die Höhe des Schadensersatzes 15 % des Nettoumsatzes, der Produktemit kartellbefangenen Produkten oder Leistungen des Lieferanten mit uns getätigt wurde, Technologie oder technische Daten, die er im Rahmen dieses Vertrags erworben hat, exportiert, reimportiert oder überträgt, übernimmt die gesamte Verantwortung für die Einhaltung der anwendbaren US- Gesetze und aller anderen Gesetze und Vorschriften ("Anwendbare Gesetze") sowie für die Einholung der erforderlichen Exportgenehmigungenbevor wir von dem Verstoß Kenntnis erlangt haben. Der Kunde bestätigtNachweis eines Schadens in geringerer Höhe oder des Nichtvorliegens eines Schadens durch den Lieferanten bleibt hiervon unberührt. Dies betrifft auch die Geltendmachung eines höheren Schadens sowie sonstiger vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche durch uns. 6. Darüber hinaus erkennt der Lieferant den Lieferantenkodex der Schaeffler Gruppe in der jeweils zum Vertragsschluss gültigen Fassung an, dass er eine eigene Due-Diligence-Überprüfung des Leasingnehmers durchgeführt hat, einschließlich einer Prüfung von dessen finanziellen Lage. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, Produkte, Technologien oder technische Daten nicht an Unternehmen oder Personen zu verkaufen oder auf andere Weise zu übertragen, die auf der „Denied Parties List" und „Specially Designated Nationals and Blocked Persons List" oder in den Anwendbaren Gesetzen als verbotene Empfänger oder eingeschränkte Bestimmungsorte aufgeführt sind, es sei denn, dies wird von der/den zuständigen Regierung(en) entsprechend genehmigt. Agilent kann die Leistung verweigern, wenn der Kunde gegen Anwendbare Gesetze verstößt und kann darüber hinaus die Leistung nach Paragraph 3 dieser Bedingungen auch dann verweigern, wenn bzw. der Leasingnehmer gegen geltende Gesetze oder Verordnungen verstößt. Weitere Informationen über unzulässige Bestimmungsorte für Produkte finden Sie welcher unter - ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/ b. Agilent ist berechtigt▇ eingesehen werden kann (auffindbar über die Suchfunktion) oder dem Lieferanten auf Anforderung zugesandt wird, und versichert, dass er die Bücher dort aufgestellten Grundsätze verantwortlichen unternehmerischen Handelns in seinem Unternehmen eingeführt und Aufzeichnungen des Kunden, umgesetzt hat. Er hat die sich unmittelbar auf Produkte beziehen, einzusehen im Rahmen der vertraglichen Leistungen eingesetzten Unterlieferanten in gleicher Weise zu verpflichten. Im Fall von Widersprüchen zwischen dem Lieferantenkodex und zu prüfen. Der Kunde muss den Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen gehen die von Agilent in angemessenem Umfang angeforderten Aufzeichnungen, die entweder 1) direkt für die Transaktionen relevant sind, 2) mit dem Restwert von Produkten zusammenhängen, die Gegenstand eines Rückkaufs durch Agilent sein können oderBestimmungen dieser Einkaufsbedingungen vor.

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Sources: General Terms and Conditions

Compliance. a. 13.1 Der Kunde und Agilent garantierenAuftragnehmer steht dafür ein, dass sie berechtigt sind(soweit zutreffend): (a) die Vertragsleistungen in vollem Einklang mit allen geltenden Gesetzen und Bestimmungen, Geschäfte in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzeneinschließlich EHS-Bestimmungen stehen; (b) die Arbeitsergebnisse und/oder alle anderen zu liefernden Materialien kein Arsen, RegelnAsbest, VerordnungBlei oder sonstige gefährliche und/oder verunreinigte Substanzen, u.Ä. zu tätigen. Der Kunde, der Produkte, Technologie Bestandteile oder technische DatenAbfallstoffe enthalten, die kraft Gesetzes oder sonstigen Vorschriften am Herstellungsort, an jeglichem vorübergehenden Aufenthaltsort und/oder endgültigen Bestimmungsort der Materialien oder eines Teils davon, gemäß Vertrag oder aufgrund des Standes von Wissenschaft und Technik verboten sind; (c) er im Rahmen dieses Vertrags erworben hatseiner Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag weder Mitarbeiter noch Vertreter des Auftraggebers oder Kunden, exportiertnoch sonstige Dritte, reimportiert die von dem Auftraggeber ermächtigt wurden, in seinem Namen zu handeln, solchen gefährlichen und/oder überträgtverunreinigten Substanzen, übernimmt Bestandteilen oder Abfallstoffen wie unter Ziffer b) oben aussetzt; (d) soweit zutreffend, die gesamte Verantwortung Vertragsleistungen erbracht und die Arbeitsergebnisse vollständig mit allen Anweisungen, Warnhinweisen und sonstigen Daten geliefert werden, die für einen sicheren und ordnungsmäßigen Einsatz erforderlich sind. Im Falle eines Widerspruchs zwischen verschiedenen EHS-Bestimmungen findet die Einhaltung der anwendbaren US- Gesetze und aller anderen Gesetze und Vorschriften ("Anwendbare Gesetze") sowie für die Einholung der erforderlichen Exportgenehmigungen. strengere Regelung Anwendung. 13.2 Der Kunde bestätigtAuftragnehmer bestätigt hiermit, dass er eine eigene Due-Diligence-Überprüfung zum Zeitpunkt des Leasingnehmers durchgeführt hat, einschließlich einer Prüfung Vertragsschlusses die von dessen finanziellen Lage. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, Produkte, Technologien oder technische Daten nicht an Unternehmen oder Personen zu verkaufen oder auf andere Weise zu übertragen, die ARVOS festgelegte und auf der „Denied Parties List" und „Specially Designated Nationals and Blocked Persons List" oder in den Anwendbaren Gesetzen als verbotene Empfänger oder eingeschränkte Bestimmungsorte aufgeführt sind, es sei denn, dies wird von der/den zuständigen Regierung(en) entsprechend genehmigt. Agilent kann die Leistung verweigern, wenn der Kunde gegen Anwendbare Gesetze verstößt und kann darüber hinaus die Leistung nach Paragraph 3 dieser Bedingungen auch dann verweigern, wenn bzw. der Leasingnehmer gegen geltende Gesetze oder Verordnungen verstößt. Weitere Informationen über unzulässige Bestimmungsorte für Produkte finden Sie ARVOS-Website unter - ▇▇▇▇▇://folgender Adresse ▇▇▇.▇▇▇.▇▇-▇▇▇▇▇.▇▇▇/ b. Agilent ist berechtigt▇ unter den Icons „EHS“ und „Compliance“ verfügbare EHS Richtlinie (EHS Policy), die Bücher Einkaufsrichtlinie (Sourcing Policy) sowie den Verhaltenscodex (Code of Conduct) gelesen hat und Aufzeichnungen volle Kenntnis von deren Inhalten besitzt; der Auftragnehmer verpflichtet sich, deren Bestimmungen zu erfüllen sowie sicherzustellen, dass gegebenenfalls jede Gesellschaft des KundenKonzerns, dem er angehört, sowie alle Nachunternehmer und Unterlieferanten diese Bestimmungen befolgen. 13.3 Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er weder mittelbar noch unmittelbar irgendwelchen Dritten, Mitarbeitern des Auftraggebers oder Kunden des Auftraggebers Provisionen oder Gebühren gezahlt oder Nachlässe gewährt oder Geschenke gemacht oder Bewirtungen oder sonstige nicht monetäre Vorteile gewährt oder sonstige Absprachen getroffen hat. 13.4 Jegliche Verletzung dieser Klausel gilt als wesentliche Vertragsverletzung. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber, die sich unmittelbar auf Produkte beziehenmit ihm verbundenen Unternehmen, einzusehen seine leitenden Angestellten, Arbeitnehmer oder sonstige Vertreter von jeglicher Haftung und jeglichen Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Kosten und Ausgaben (einschließlich Kosten der Rechtverfolgung) frei, welche das Ergebnis einer Verletzung der in dieser Klausel enthaltenen Verpflichtungen und/oder Zusagen des Auftragnehmers sind oder in diesem Zusammenhang entstehen, es sei denn, weder der Auftragnehmer noch dessen Vertreter haben die Verletzung der Verpflichtungen und/oder Zusagen zu prüfen. Der Kunde muss die von Agilent in angemessenem Umfang angeforderten Aufzeichnungen, die entweder 1) direkt für die Transaktionen relevant sind, 2) mit dem Restwert von Produkten zusammenhängen, die Gegenstand eines Rückkaufs durch Agilent sein können odervertreten.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Compliance. a. Der Kunde und Agilent garantieren, dass sie berechtigt sind, Geschäfte in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Regeln, Verordnung, u.Ä. zu tätigen. Der Kunde, der Produkte, Technologie oder technische Daten, die er im Rahmen dieses Vertrags erworben hat, exportiert, reimportiert oder überträgt, übernimmt die gesamte Verantwortung für die Einhaltung der anwendbaren US- Gesetze und aller anderen Gesetze und Vorschriften ("Anwendbare Gesetze") sowie für die Einholung der erforderlichen Exportgenehmigungen. Der Kunde bestätigt, dass er eine eigene Due-Diligence-Überprüfung des Leasingnehmers durchgeführt hat, einschließlich einer Prüfung von dessen finanziellen Lage. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, Produkte, Technologien oder technische Daten nicht an Unternehmen oder Personen zu verkaufen oder auf andere Weise zu übertragen, die auf der „Denied übertrag Parties List" und „Specially Designated Nationals and Blocked Desig Persons List" oder in den Anwendbaren Gesetzen als verbotene Empfänger oder eingeschränkte Bestimmungsorte aufgeführt sind, es sei denn, dies wird von der/den zuständigen Regierung(en) entsprechend genehmigt. Agilent kann die Leistung verweigern, wenn der Kunde gegen Anwendbare Gesetze verstößt und kann darüber hinaus die Leistung nach Paragraph 3 dieser Bedingungen auch dann verweigern, wenn bzw. der Leasingnehmer gegen geltende Gesetze oder Verordnungen verstößt. Weitere Informationen über unzulässige Bestimmungsorte für Produkte finden Sie unter - ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇/ b. Agilent ist berechtigt, die Bücher und Aufzeichnungen des Kunden, die sich unmittelbar auf Produkte beziehen, einzusehen und zu prüfen. Der Kunde muss die von Agilent in angemessenem Umfang angeforderten Aufzeichnungen, die entweder 1) direkt für die Transaktionen relevant sind, 2) mit dem Restwert von Produkten zusammenhängen, die Gegenstand eines Rückkaufs durch Agilent sein können oder

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Sources: Terms and Conditions