Compliance. 16.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Dies beinhaltet insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Beachtung und Einhaltung der anwendbaren Anti-Korruptionsgesetze und Geldwäschebestimmungen. Zu den verbotenen Verhaltensweisen gehört insbesondere, jemandem, einschließlich Mitarbeitern von HOLBORN, direkt oder indirekt einen Vorteil zu versprechen, anzubieten oder zu gewähren oder Vergünstigung oder einen unberechtigten Vorteil einzufordern oder zu akzeptieren, um Handlungen zu beeinflussen. 16.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem zur Einhaltung des Oilinvest Verhaltenskodex. Der Oilinvest-Verhaltenskodex ist unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇ einsehbar und kann bei HOLBORN angefordert werden. Etwaige Änderungen des Oilinvest Verhaltenskodex werden auf der Internetseite von HOLBORN veröffentlicht. 16.3. Verletzt der Auftragnehmer eine der in Ziffer 16.1 oder 16.2 genannten Pflichten, so ist HOLBORN berechtigt, die Unterlassung der verletzenden Handlung zu verlangen. Für den Fall, dass die betreffende Verletzung nicht unwesentlich ist und nach Zugang der Aufforderung zur Abhilfe nicht innerhalb einer von HOLBORN gesetzten angemessenen Frist behoben wird, oder für den Fall, dass es zu einem wiederholten Verstoß kommt, ist HOLBORN berechtigt, den von der Vertragsverletzung betroffenen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche und Rechte bleibt hiervon unberührt. Eine Frist zur Abhilfe ist nicht erforderlich, sofern HOLBORN ein Festhalten am Vertrag bis zum Ablauf einer Frist nicht zumutbar ist oder eine Fristsetzung erkennbar keinen Sinn macht.
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Compliance. 16.18.1. Der Auftragnehmer verpflichtet Die Vertragsparteien bekennen sich zu einer korruptionsfreien Geschäftswelt. Sie verpflichten sich, die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Dies beinhaltet insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Beachtung korrupte Verhaltensweisen und Einhaltung der anwendbaren Anti-Korruptionsgesetze und Geldwäschebestimmungen. Zu den verbotenen Verhaltensweisen gehört insbesondere, jemandem, einschließlich Mitarbeitern von HOLBORN, direkt oder indirekt einen Vorteil zu versprechen, anzubieten oder zu gewähren oder Vergünstigung oder einen unberechtigten Vorteil einzufordern oder zu akzeptieren, um andere strafbare Handlungen zu beeinflussenunterlassen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Vermeidung zu ergreifen. Insbesondere verpflichten sie sich, Vorsorgemaßnahmen gegen die nachfolgend aufgezählten Fälle schwerer Verfehlungen zu treffen:
a) Straftaten im geschäftlichen Verkehr, insbesondere Geldwäsche, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Fälschung technischer Aufzeichnungen, Fälschung beweiserheblicher Daten, mittelbare Falschbeurkundung, Urkundenunterdrückung sowie wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen.
16.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem zur Einhaltung des Oilinvest Verhaltenskodex. Der Oilinvest-Verhaltenskodex ist unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇ einsehbar und kann bei HOLBORN angefordert werden. Etwaige Änderungen des Oilinvest Verhaltenskodex werden auf der Internetseite b) Das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von HOLBORN veröffentlicht.
16.3. Verletzt der Auftragnehmer eine der in Ziffer 16.1 Vorteilen an in- oder 16.2 genannten Pflichtenausländische Beamte, so ist HOLBORN berechtigt, die Unterlassung der verletzenden Handlung zu verlangen. Für den Fall, dass die betreffende Verletzung nicht unwesentlich ist und nach Zugang der Aufforderung zur Abhilfe nicht innerhalb einer von HOLBORN gesetzten angemessenen Frist behoben wird, Amtsträger oder für den Fallöffentlichen Dienst besonders Verpflichtete, dass es zu die bei der Vergabe oder Ausführung von Aufträgen mitwirken.
c) Das Anbieten, Versprechen oder Gewähren bzw. Fordern, Sich Versprechen lassen und Annehmen von Vorteilen gegenüber Geschäftspartnern als Gegenleistung für eine unlautere Bevorzugung im nationalen oder internationalen geschäftlichen Verkehr.
d) Der Verrat oder das Sich-Verschaffen von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie die unbefugte Verwertung von Vorlagen.
e) Verstöße gegen das nationale und europäische Wettbewerbs- und Kartellrecht.
8.2. Bei einem wiederholten Verstoß kommt, ist HOLBORN berechtigt, gegen die Verpflichtung aus Ziffer 8.1 dieser Einkaufsbedingungen kann die andere Vertragspartei den Vertrag außerordentlich kündigen.
8.3. Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung aus Ziffer 8.1 dieser Einkaufsbedingungen kann eine Vertragspartei die verstoßende Vertragspartei von der Vertragsverletzung betroffenen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche und Rechte bleibt hiervon unberührt. Eine Frist zur Abhilfe ist nicht erforderlich, sofern HOLBORN ein Festhalten am Vertrag bis zum Ablauf einer Frist nicht zumutbar ist oder eine Fristsetzung erkennbar keinen Sinn machtVergabe zukünftiger Aufträge ausschließen.
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Compliance. 16.117.1. Der Auftragnehmer Lieferant verpflichtet sich, die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Dies beinhaltet insbesondereinnerhalb der Geschäftsverbindung mit uns weder im geschäftlichen Verkehr, aber nicht ausschließlich, die Beachtung und Einhaltung der anwendbaren Anti-Korruptionsgesetze und Geldwäschebestimmungen. Zu den verbotenen Verhaltensweisen gehört insbesondere, jemandem, einschließlich Mitarbeitern von HOLBORN, direkt oder indirekt einen Vorteil zu versprechen, noch im Umgang mit Amtsträgern Vorteile anzubieten oder zu gewähren bzw. zu fordern oder Vergünstigung oder einen unberechtigten Vorteil einzufordern oder zu akzeptierenanzunehmen, um Handlungen zu beeinflussendie gegen geltende Antikorruptionsvorschriften verstoßen.
16.217.2. Der Auftragnehmer Lieferant verpflichtet sich außerdem zur Einhaltung sich, innerhalb der Geschäftsverbindung mit uns keine Vereinbarungen oder aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen mit anderen Unternehmen zu treffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Oilinvest VerhaltenskodexWettbewerbs gemäß den geltenden Kartellrechtsvorschriften bezwecken oder bewirken.
17.3. Der Oilinvest-Lieferant sichert zu, die jeweils geltenden Gesetze zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns einzuhalten und von ihm beauftragte Unterlieferanten in gleichem Umfang zu verpflichten. Auf Verlangen weist der Lieferant die Einhaltung der vorstehenden Zusicherung nach. Bei Verstoß gegen vorstehende Zusicherung stellt der Lieferant uns von Ansprüchen Dritter frei und ist zur Erstattung von Bußgeldern verpflichtet, die uns in diesem Zusammenhang auferlegt werden.
17.4. Der Lieferant wird die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Mitarbeitern, Umweltschutz und Arbeitssicherheit einhalten und daran arbeiten, bei seinen Tätigkeiten nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Hierzu wird der Lieferant im Rahmen seiner Möglichkeiten ein Managementsystem nach ISO 14001 einrichten und weiter entwickeln. Weiter wird der Lieferant die Anforderungen aus dem Verhaltenskodex ist unter für Geschäftspartner der ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ GmbH (▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇ einsehbar ▇▇▇▇) und kann die Grundsätze der Global Compact Initiative der UN beachten, die im Wesentlichen den Schutz der internationalen Menschenrechte, die Abschaffung von Zwangs und Kinderarbeit, die Beseitigung von Diskriminierung bei HOLBORN angefordert werden. Etwaige Änderungen des Oilinvest Verhaltenskodex werden auf der Internetseite von HOLBORN veröffentlichtEinstellung und Beschäftigung, sowie die die Verantwortung für die Umwelt betreffen (▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇).
16.317.5. Verletzt Bei einem Verdacht eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus Ziffer 17.1 bis 17.4 hat der Auftragnehmer eine Lieferant mögliche Verstöße unverzüglich aufzuklären und uns über die erfolgten Aufklärungsmaßnahmen zu informieren und in begründeten Fällen die betroffene Lieferkette offenzulegen. Erweist sich der in Ziffer 16.1 oder 16.2 genannten PflichtenVerdacht als begründet, so ist HOLBORN berechtigtmuss der Lieferant uns innerhalb einer angemessenen Frist darüber informieren, die Unterlassung welche unternehmensinternen Maßnahmen er unternommen hat, um zukünftige Verstöße zu verhindern. Kommt der verletzenden Handlung zu verlangen. Für den Fall, dass die betreffende Verletzung nicht unwesentlich ist und nach Zugang der Aufforderung zur Abhilfe Lieferant diesen Pflichten nicht innerhalb einer von HOLBORN gesetzten angemessenen Frist behoben wirdnach, behalten wir uns das Recht vor, von Verträgen mit ihm zurückzutreten oder für den Fall, dass es zu einem wiederholten Verstoß kommt, ist HOLBORN berechtigt, den von der Vertragsverletzung betroffenen Vertrag diese mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
17.6. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche Bei schwerwiegenden Gesetzesverstößen des Lieferanten und Rechte bleibt hiervon unberührt. Eine Frist zur Abhilfe ist nicht erforderlichbei Verstößen gegen die Regelungen in den Ziffern 16.1 bis 16.4 behalten wir uns das Recht vor, sofern HOLBORN ein Festhalten am Vertrag bis zum Ablauf einer Frist nicht zumutbar ist von bestehenden Verträgen zurückzutreten oder eine Fristsetzung erkennbar keinen Sinn machtdiese fristlos zu kündigen.
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Sources: Einkaufsbedingungen
Compliance. 16.114.1. Wir verfolgen eine "Null-Toleranz-Politik" in Bezug auf Korruption und sonstige Rechtsverletzungen.
14.2. Der Auftragnehmer Geschäftspartner/Kunde versichert und verpflichtet sich, die jeweils anwendbaren im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Pflichten - sämtliche geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften einzuhalten, insbesondere Antikorruptions-, Geldwäsche-, Kartell- und Wettbewerbsvorschriften. Gleiches gilt für seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen; - keine Geldzahlungen oder andere Leistungen, die einen wirtschaftlichen Vorteil für den Empfänger darstellen, an Amtsträger zu leisten; und - unseren Verhaltenskodex für unsere Geschäftspartner zu beachten. Dies beinhaltet insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Beachtung und Einhaltung der anwendbaren Anti-Korruptionsgesetze und Geldwäschebestimmungen. Zu den verbotenen Verhaltensweisen gehört insbesondere, jemandem, einschließlich Mitarbeitern von HOLBORN, direkt oder indirekt einen Vorteil zu versprechen, anzubieten oder zu gewähren oder Vergünstigung oder einen unberechtigten Vorteil einzufordern oder zu akzeptieren, um Handlungen zu beeinflussen.
16.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem zur Einhaltung des Oilinvest Verhaltenskodex. Der Oilinvest-Verhaltenskodex ist unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇Geschäftspartner/▇▇▇▇▇ einsehbar bestätigt hiermit, Kenntnis vom Inhalt des Verhaltenskodex zu haben und kann bei HOLBORN angefordert werden. Etwaige Änderungen des Oilinvest Verhaltenskodex werden auf der Internetseite von HOLBORN veröffentlichtmit diesem vertraut zu sein.
16.314.3. Verletzt der Auftragnehmer eine der in Ziffer 16.1 oder 16.2 genannten PflichtenDer Geschäftspartner/Kunde verpflichtet sich, so ist HOLBORN berechtigtetwaige von ihm beauftragte Dritte sorgfältig auszuwählen und dazu anzuhalten, die Unterlassung der verletzenden Handlung für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften, insbesondere Antikorruptions-, Geldwäsche-, Kartell- und Wettbewerbsvorschriften, zu verlangenbefolgen.
14.4. Für Unbeschadet etwaiger gesondert vereinbarter Kündigungsrechte kann jede Vertragspartei den Fall, dass die betreffende Verletzung nicht unwesentlich ist und nach Zugang der Aufforderung zur Abhilfe nicht innerhalb einer von HOLBORN gesetzten angemessenen Frist behoben wird, oder für den Fall, dass es zu einem wiederholten Verstoß kommt, ist HOLBORN berechtigt, den von der Vertragsverletzung betroffenen Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn - eine der Vertragsparteien gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, ohne diesen Verstoß innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt einer Aufforderung behoben zu haben; oder - ein begründeter Verdacht besteht (z.B. aufgrund von Medienberichten), dass korruptive Handlungen oder sonstige Straftaten begangen worden sind (Verdachtskündigung).
14.5. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche und Rechte bleibt hiervon unberührt. Eine Frist zur Abhilfe ist nicht erforderlich, sofern HOLBORN ein Festhalten am Vertrag bis zum Ablauf einer Frist nicht zumutbar ist oder eine Fristsetzung erkennbar keinen Sinn machtKündigung bedarf der Schriftform.
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Compliance. 16.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Dies beinhaltet insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Beachtung und Einhaltung der anwendbaren Anti-Korruptionsgesetze und Geldwäschebestimmungen. Zu den verbotenen Verhaltensweisen Verhaltens- weisen gehört insbesondere, jemandem, einschließlich Mitarbeitern von HOLBORN, direkt oder indirekt einen Vorteil zu versprechen, anzubieten oder zu gewähren oder eine Vergünstigung oder einen unberechtigten Vorteil einzufordern oder zu akzeptieren, um geschäftliche Entscheidungen oder Handlungen zu beeinflussen.
16.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem zur Einhaltung des Oilinvest Verhaltenskodex. Der Oilinvest-Verhaltenskodex ist unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ einsehbar und kann bei HOLBORN angefordert werden. Etwaige Änderungen des Oilinvest Verhaltenskodex werden auf der Internetseite von HOLBORN veröffentlicht.
16.3. Verletzt der Auftragnehmer eine der in Ziffer 16.1 oder 16.2 genannten Pflichten, so ist HOLBORN berechtigt, die Unterlassung der verletzenden Handlung zu verlangen. Für den Fall, dass die betreffende Verletzung nicht unwesentlich ist und nach Zugang der Aufforderung zur Abhilfe nicht innerhalb einer von HOLBORN Holborn gesetzten angemessenen Frist behoben wird, oder für den Fall, dass es zu einem wiederholten Verstoß kommt, ist HOLBORN berechtigt, den von der Vertragsverletzung betroffenen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche und Rechte bleibt hiervon unberührt. Eine Frist zur Abhilfe ist nicht erforderlich, sofern HOLBORN ein Festhalten am Vertrag bis zum Ablauf einer Frist nicht zumutbar ist oder eine Fristsetzung erkennbar keinen Sinn macht.
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Compliance. 16.124.1 Der Frachtführer und der Spediteur garan- tieren, keine Personen oder Organisationen einzusetzen, die auf UN oder EU-Embargo- listen aufgeführt sind. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für die Embargolisten ge- mäß den EU-Antiterrorismusverordnungen (EU-VO Nr. 2580/001 und ▇▇-▇▇ ▇▇. ▇▇/ ▇▇▇▇). ▇▇▇ Frachtführer und der Spediteur stellen ATOTECH von sämtlichen Rechts- nachteilen frei, die sich bei Verstößen ge- gen diese Verpflichtung ergeben. Bereits der Verdacht des Einsatzes vorbezeichne- ter Personen oder Organisationen berechti- gen ATOTECH zur Stornierung von Aufträ- gen.
24.2 ATOTECH bekennt sich zu den im Atotech Verhaltenskodex zum Ausdruck gebrachten ethischen Werten und Grundsätzen. Dazu gehören insbesondere die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Regelungen, die Berücksichtigung grundlegender internatio- naler Standards, Umweltschutz und Arbeits- sicherheit, die Achtung der Menschenrechte und der Regeln des freien Wettbewerbs, die Ablehnung jeglicher Form der Korruption, sei sie öffentlich oder privat, aktiv oder pas- siv, sowie die Vermeidung von Interessen- konflikten. Der Auftragnehmer verpflichtet sichFrachtführer und der Spediteur bestäti- gen, die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen den Inhalt des ATOTECH Verhaltens- kodexes zu beachtenkennen und diesem entspre- chende Werte und Grundsätze zu befolgen. Dies beinhaltet insbesondere, aber nicht ausschließlich, Darüber hinaus werden der Frachtführer und der Spediteur die Beachtung dieser Werte und Einhaltung der anwendbaren Anti-Korruptionsgesetze Grundsätze auch bei ihren Un- terauftragnehmern bestmöglich fördern und Geldwäschebestimmungen. Zu den verbotenen Verhaltensweisen gehört insbesondere, jemandem, einschließlich Mitarbeitern von HOLBORN, direkt oder indirekt einen Vorteil zu versprechen, anzubieten oder zu gewähren oder Vergünstigung oder einen unberechtigten Vorteil einzufordern oder zu akzeptieren, um Handlungen zu beeinflussen.
16.2einfordern. Der Auftragnehmer verpflichtet Atotech Verhaltenskodex findet sich außerdem zur Einhaltung des Oilinvest Verhaltenskodex. Der Oilinvest-Verhaltenskodex ist im Downloadbereich unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇ einsehbar .
24.3 ATOTECH behält sich das Recht vor, Prü- fungen, ggf. mit Hilfe eines ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters, in den Ge- schäftsräumen des Frachtführers und/oder des Spediteurs auf die Einhaltung der oben genannten Grundsätze und kann Regeln nach ei- ner schriftlichen Ankündigung durchzufüh- ren. Der Frachtführer und der Spediteur ver- pflichten sich zur vollen Kooperation bei HOLBORN angefordert ei- ner solchen Prüfung. Die im Rahmen der Prüfung erlangten Informationen wird ATO- TECH vertraulich behandeln und nur zu Prüfungszwecken verwenden.
24.4 ATOTECH ist berechtigt, das bestehende Vertragsverhältnis schriftlich und fristlos zu kündigen, wenn der Frachtführer und der Spediteur gegen die oben genannten Grundsätze und Regeln schwerwiegend verstoßen oder die Durchführung einer Überprüfung unangemessen behindern und innerhalb eines angemessenen Zeitraumes keine Maßnahmen zur Beseitigung des Ver- stoßes umsetzen. Ein schwerwiegender Verstoß im Sinne dieser Regelung liegt insb. dann vor, wenn der Frachtführer und/oder der Spediteur die international ver- ankerten Menschenrechte, wie Verbot von Kinderarbeit, Diskriminierung u.a. missach- tet, jeweils anwendbare gesetzliche arbeits- rechtliche, Umweltschutz- und Arbeitssi- cherheitsregelungen sowie Regelungen zur Korruptionsbekämpfung verletzt.
24.5 Im Hinblick auf ihre Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz verpflichten sich der Fracht- führer und der Spediteur, nachteilige Aus- wirkungen ihrer Tätigkeiten auf Mensch und Umwelt kontinuierlich und nachhaltig zu ver- ringern. Hierzu werden der Frachtführer und der Spediteur im Rahmen ihrer Möglichkei- ten ein Managementsystem nach ISO 14001 einrichten und weiter entwickeln.
24.6 Personenbezogene Daten von ATOTECH- Mitarbeitern, die dem Frachtführer oder dem Lieferanten während der Anbahnung oder Durchführung des Vertrages bekannt werden, dürfen nur im Rahmen der anwend- baren gesetzlichen Bestimmungen zum Da- tenschutz verarbeitet werden. Etwaige Änderungen des Oilinvest Verhaltenskodex Frachtführer und Spediteure haben ihre in- nerbetriebliche Organisation so zu gestal- ten, dass sie den gesetzlichen Anforderun- gen zum Datenschutz gerecht wird. Fracht- führer und Spediteure werden auf insbeson- dere technische und organisatorische Maß- nahmen zur angemessenen Sicherung der Internetseite von HOLBORN veröffentlicht.
16.3personenbezogenen Daten vor Missbrauch und Verlust treffen. Verletzt der Auftragnehmer eine der in Ziffer 16.1 oder 16.2 genannten Pflichten, so ist HOLBORN berechtigtPersonen, die Unterlassung der verletzenden Handlung zu verlangen. Für den Fall, dass die betreffende Verletzung nicht unwesentlich ist und nach Zugang der Aufforderung zur Abhilfe nicht innerhalb einer von HOLBORN gesetzten angemessenen Frist behoben wird, oder für den FallFrachtführer oder den Spediteur personenbezogene Daten verar- beiten, dass es sind zum Datenschutz zu einem wiederholten Verstoß kommt, ist HOLBORN berechtigt, den von der Vertragsverletzung betroffenen Vertrag mit sofortiger Wirkung schulen und auf die Einhaltung des Datengeheim- nisses zu kündigen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche und Rechte bleibt hiervon unberührt. Eine Frist zur Abhilfe ist nicht erforderlich, sofern HOLBORN ein Festhalten am Vertrag bis zum Ablauf einer Frist nicht zumutbar ist oder eine Fristsetzung erkennbar keinen Sinn machtverpflichten.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen Für Frachtführer Und Spediteure
Compliance. 16.115.1 Der AN gewährleistet, dass in seinem Verantwortungsbereich sämtliche einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung von Anti-Korruptions-, Kartell-, Daten- schutz-, Sozial- und Mindestlohngesetzen. Soweit der AN im Rahmen ei- ner Auftragsdatenverarbeitung personenbezogene Daten im Auftrag des AG erhebt, verarbeitet oder nutzt, sind die Parteien verpflichtet, vorab eine Zusatzvereinbarung zu schließen, in der die Einzelheiten dieser Er- hebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Auf- trag zu regeln sind.
15.2 Der Auftragnehmer AN verpflichtet sich, bei seiner Geschäftstätigkeit soziale Mindeststandards einzuhalten und alle Beiträge an die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen Sozialkassen und Sozialversicherungen und den Mindestlohn an seine Arbeitnehmer zu beachten. Dies beinhaltet insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Beachtung und Einhaltung der anwendbaren Anti-Korruptionsgesetze und Geldwäschebestimmungen. Zu den verbotenen Verhaltensweisen gehört insbesondere, jemandem, einschließlich Mitarbeitern von HOLBORN, direkt oder indirekt einen Vorteil zu versprechen, anzubieten oder zu gewähren oder Vergünstigung oder einen unberechtigten Vorteil einzufordern oder zu akzeptieren, um Handlungen zu beeinflussen.
16.2zahlen. Der Auftragnehmer AN verpflichtet sich außerdem zur Einhaltung des Oilinvest Verhaltenskodex. Der Oilinvest-Verhaltenskodex ist unter sich, den Code of Conduct ▇▇▇.▇▇://▇▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇-▇▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ einsehbar und kann bei HOLBORN angefordert werden. Etwaige Änderungen des Oilinvest Verhaltenskodex werden auf der Internetseite von HOLBORN veröffentlichtdie darin niedergelegten Mindeststandards, zu beachten und erkennt diesen als Vertragsgrundlage an.
16.3. Verletzt der Auftragnehmer eine der in Ziffer 16.1 oder 16.2 genannten Pflichten, so ist HOLBORN berechtigt15.3 Der AN stellt den AG von sämtlichen Haftungsansprüchen frei, die Unterlassung der verletzenden Handlung gegen den AG geltend gemacht werden wegen nicht ordnungsgemäß abgeführ- ter Sozialversicherungsbeiträge und Nichtzahlung des Mindestentgelts für Arbeitnehmer des AN, seiner Nachunternehmer, nachgeschalteter Nachunternehmer und/oder Verleiher.
15.4 Der AN sieht von jeglichen Zuwendungen/Geschenken an Mitarbeiter, Organe oder Hilfspersonen des AG sowie jeweils diesen nahestehenden Personen ab.
15.5 Der AN verpflichtet sich, dafür Sorge zu verlangen. Für den Falltragen, dass auch die betreffende Verletzung nicht unwesentlich ist vom AN beauftragten Nachunternehmer, nachgeschaltete Nachunternehmer und/oder Verleiher die Regelungen in Ziff. 15.1 bis 15.3 einhalten.
15.6 Ein Verstoß gegen die Regelungen in Ziff. 15.1 bis 15.5 berechtigt den AG insbesondere, dem AN eine angemessene Frist für die Beseitigung des Verstoßes zu setzen und nach Zugang der Aufforderung zur Abhilfe nicht innerhalb einer von HOLBORN gesetzten angemessenen Frist behoben wird, oder für den Fall, dass es zu einem wiederholten Verstoß kommt, ist HOLBORN berechtigt, den von der Vertragsverletzung betroffenen erfolglosem Fristablauf vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zu- rückzutreten bzw. aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche und Rechte bleibt hiervon unberührt. Eine Frist zur Abhilfe ist nicht erforderlich, sofern HOLBORN ein Festhalten am Vertrag bis zum Ablauf einer Frist nicht zumutbar ist oder eine Fristsetzung erkennbar keinen Sinn macht.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen Bau
Compliance. 16.1. Der Auftragnehmer Lieferant verpflichtet sich, die jeweils anwendbaren jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen Regelungen zum Umgang mit Mitarbeitern, Umweltschutz und Arbeitssicherheit einzuhalten und daran zu arbeiten, bei seinen Tätigkeiten nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Der Lieferant hat die Grundsätze der Global Compact Initiative der UN zu beachten. Dies beinhaltet insbesondere: - Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs unterstützen und achten und - sicherstellen, aber dass sie sich nicht ausschließlichan Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen - Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren sowie ferner für - die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit, - die Beachtung Abschaffung der Kinderarbeit und Einhaltung - die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung eintreten - Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen - Initiativen ergreifen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen und - die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern - Unternehmen sollen gegen alle Arten der anwendbaren Anti-Korruptionsgesetze und Geldwäschebestimmungen. Zu den verbotenen Verhaltensweisen gehört insbesondere, jemandemKorruption eintreten, einschließlich Mitarbeitern von HOLBORN, direkt oder indirekt einen Vorteil zu versprechen, anzubieten oder zu gewähren oder Vergünstigung oder einen unberechtigten Vorteil einzufordern oder zu akzeptieren, um Handlungen zu beeinflussen.
16.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem zur Einhaltung des Oilinvest Verhaltenskodex. Der Oilinvest-Verhaltenskodex ist unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇ einsehbar Erpressung und kann bei HOLBORN angefordert werden. Etwaige Änderungen des Oilinvest Verhaltenskodex werden auf der Internetseite von HOLBORN veröffentlicht.
16.3. Verletzt der Auftragnehmer eine der in Ziffer 16.1 oder 16.2 genannten Pflichten, so ist HOLBORN berechtigt, die Unterlassung der verletzenden Handlung zu verlangenBestechung. Für den Fall, dass die betreffende Verletzung sich ein Lieferant wiederholt und/oder trotz eines entsprechenden Hinweises gesetzeswidrig verhält und nicht unwesentlich ist und nach Zugang der Aufforderung zur Abhilfe nicht innerhalb einer von HOLBORN gesetzten angemessenen Frist behoben wird, oder für den Fallnachweist, dass es zu einem wiederholten Verstoß kommtder Gesetzesverstoß soweit wie möglich geheilt Disclosure cat.: I proofread by: RK publish date: 09/01/21 effect. date: 08/21 author: LGe released by: LGe replaces: initial status: Published resp. depart.: MM date of release: 09/01/21 revision No.: 0 doc. type: LLS change rep. No.: NA retention period: 10y. prot. class: public wurde und angemessene Vorkehrungen zur künftigen Vermeidung von Gesetzesverstößen getroffen wurden, ist HOLBORN berechtigtbehält LESER sich das Recht vor, den von der Vertragsverletzung betroffenen Vertrag mit sofortiger Wirkung bestehenden Verträgen zurückzutreten oder diese fristlos zu kündigen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche und Rechte bleibt hiervon unberührt. Eine Frist zur Abhilfe ist nicht erforderlich, sofern HOLBORN ein Festhalten am Vertrag bis zum Ablauf einer Frist nicht zumutbar ist oder eine Fristsetzung erkennbar keinen Sinn macht.
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Sources: Einkaufsbedingungen
Compliance. 16.17.1. Der Auftragnehmer AUFTRAGNEHMER sichert zu, dass er alle im Zusammenhang mit der Lieferung oder Leistung auf den AUFTRAGNEHMER jeweils anwendbaren Gesetze, Verordnungen, Vorschriften sowie ihm bekannte LIEBHERR Richtlinien und Vorgaben und den LIEBHERR-Lieferantenverhaltenskodex (nachfolgend als "Anwendbare Regelungen" bezeichnet) vollumfänglich einhalten wird.
7.2. Soweit Anwendbare Regelungen Melde-, Dokumentations- oder sonstige Pflichten des AUFTRAGNEHMERs enthalten (insbesondere bezüglich umweltrechtlicher Gesetze, Standards etc.), wird der AUFTRAGNEHMER diesen Melde-, Dokumentations- und sonstigen Pflichten aus eigener Initiative, auf eigene Kosten, vollständig und innerhalb der vorgeschriebenen Fristen nachkommen. Auch bei Fehlen entsprechender gesetzlicher Melde-, Dokumentations- oder sonstiger Pflichten des AUFTRAGNEHMERs, wird der AUFTRAGNEHMER LIEBHERR und die mit LIEBHERR verbundenen Unternehmen (Gesellschaften, an welchen die Liebherr-International AG mit dem Sitz in 1630 Bulle/Schweiz direkt oder indirekt zu 50% oder mehr beteiligt ist) bei der Erfüllung dieser Melde-, Dokumentations- oder sonstigen Pflichten auf Aufforderung von LIEBHERR oder einem verbundenen Unternehmen unverzüglich und auf eigene Kosten unterstützen.
7.3. LIEBHERR ist jederzeit berechtigt, die Einhaltung der Anwendbaren Regelungen beim AUFTRAGNEHMER zu überprüfen oder durch einen unabhängigen Dritten (z.B. Wirtschaftsprüfer) überprüfen zu lassen.
7.4. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich, die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen mit seinen Unterlieferanten eine entsprechende Vereinbarung gemäß den Ziffern 7.1. bis 7.3. zu beachten. Dies beinhaltet insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Beachtung und Einhaltung der anwendbaren Anti-Korruptionsgesetze und Geldwäschebestimmungen. Zu den verbotenen Verhaltensweisen gehört insbesondere, jemandem, einschließlich Mitarbeitern von HOLBORN, direkt oder indirekt einen Vorteil zu versprechen, anzubieten oder zu gewähren oder Vergünstigung oder einen unberechtigten Vorteil einzufordern oder zu akzeptieren, um Handlungen zu beeinflussentreffen.
16.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem zur Einhaltung des Oilinvest Verhaltenskodex. Der Oilinvest-Verhaltenskodex ist unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇ einsehbar und kann bei HOLBORN angefordert werden. Etwaige Änderungen des Oilinvest Verhaltenskodex werden auf der Internetseite von HOLBORN veröffentlicht.
16.3. Verletzt der Auftragnehmer eine der in Ziffer 16.1 oder 16.2 genannten Pflichten, so ist HOLBORN berechtigt, die Unterlassung der verletzenden Handlung zu verlangen. Für den Fall, dass die betreffende Verletzung nicht unwesentlich ist und nach Zugang der Aufforderung zur Abhilfe nicht innerhalb einer von HOLBORN gesetzten angemessenen Frist behoben wird, oder für den Fall, dass es zu einem wiederholten Verstoß kommt, ist HOLBORN berechtigt, den von der Vertragsverletzung betroffenen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche und Rechte bleibt hiervon unberührt. Eine Frist zur Abhilfe ist nicht erforderlich, sofern HOLBORN ein Festhalten am Vertrag bis zum Ablauf einer Frist nicht zumutbar ist oder eine Fristsetzung erkennbar keinen Sinn macht.
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