Wohlverhalten Musterklauseln
Wohlverhalten. Jede Form der Geldwäsche, Korruption und Bestechung durch den Auftragnehmer, weder aktiv noch passiv, indirekt oder direkt, ist zu unterlassen. Eine Beteiligung an Menschenhandel, Kinderarbeit oder Zwangsarbeit wird nicht geduldet. Geschäftspraktiken des Auftragnehmers dürfen nicht zu einer Verletzung von Menschenrechten beitragen.
Wohlverhalten. Die Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten und Loyalität. Sie werden sich zu keiner Zeit negativ über die jeweils andere Vertragspartei beziehungsweise über de- ren Produkte oder Dienstleistungen äußern oder sonst deren Ruf beeinträchtigen. Der Vertragspartner verpflichtet sich ebenfalls, auf andere Vertragspartner von AEG und der mit AEG verbunde- nen Unternehmen, insbesondere auch auf den Namensrechts- partner der Arena sowie anderer Partner und Sponsoren der Arena entsprechend dieser Wohlverhaltensklausel Rücksicht zu nehmen. Diese Verpflichtungen gelten nach Beendigung des Vertrages fort.
Wohlverhalten. Die Parteien verpflichten sich einander zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten und Loyalität. Die Parteien werden sich insbesondere nicht öffentlich negativ über die jeweils andere Partei äußern, deren Produkte, Veranstaltungen und/oder Dienstleistungen eingeschlos- sen. Die Parteien sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen der je- weils anderen Partei Rücksicht zu nehmen. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Vertragsbeendigung.
Wohlverhalten. 9.1. Die Parteien verpflichten sich zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten und Loyalität.
9.2. SM und PARTNER sind gehalten, auf jeweils schutzwürdige Interessen des anderen, insbe- sondere auf dessen Ruf und Ansehen Rücksicht zu nehmen und sich insbesondere nicht öf- fentlich negativ über die jeweiligen Leistungen des anderen zu äußern. Die genannten Ver- pflichtungen gelten auch nach Beendigung dieses Vertrages fort.
Wohlverhalten. Die einzugliedernde Gemeinde verpflichtet sich, Veränderungen der dienst- und ar- beitsrechtlichen Verhältnisse ihrer Bediensteten, insbesondere Neueinstellungen, nur im Einvernehmen mit der Stadt Spremberg vorzunehmen.
Wohlverhalten. Bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Eingliederung verpflichten sich die einzuglie- dernde Gemeinde Semlin und die aufnehmende Stadt Rathenow, Änderungen von Satzungen sich gegenseitig mitzuteilen.
Wohlverhalten. Die Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten und Loyalität. Sie werden sich zu keiner Zeit negativ über die jeweils andere Vertragspartei beziehungsweise über deren Produkte oder Dienstleistungen äußern oder sonst deren Ruf beeinträchtigen. Die Vertragsparteien verpflichten sich ab Vertragsschluss, partnerschaftlich miteinander umzugehen und keine kritischen, die andere Vertragspartei herabsetzenden öffentlichen Äußerungen zu tätigen, die eine ernsthafte Imageschädigung in der Öffentlichkeit nach sich ziehen könnten. Für die Vertragsparteien ist das Ansehen und die Reputation der jeweils anderen Vertragspartei von besonderer Bedeutung, d. h. insbesondere auch die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher und behördlicher Regelungen und Gesetze wird erwartet und vorausgesetzt. Der Vertragspartner verpflichtet sich ebenfalls, auf andere Vertragspartner von EBB und der mit EBB verbundenen Unternehmen, insbesondere auch auf den Namensrechtspartner der Arena, der Music Hall oder des Platzes sowie anderer Partner und Sponsoren der Arena, der Music Hall oder des Platzes entsprechend dieser Wohlverhaltensklausel Rücksicht zu nehmen. und mit diesen partnerschaftlich umzugehen. Diese Verpflichtungen gelten nach Beendigung des Vertrages fort.
Wohlverhalten. Bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Eingliederung verpflichten sich die einzugliedernde Gemeinde Steckelsdorf und die aufnehmende Stadt Rathenow, Änderungen von Satzungen sich gegenseitig mitzuteilen.
Wohlverhalten. Bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Eingliederung verpflichten sich die einzugliedernde Gemeinde Böhne und die aufnehmende Stadt Rathenow, Änderungen von Satzungen sich gegenseitig mitzuteilen.
