Common use of Compliance Clause in Contracts

Compliance. 17.1 Der Lieferant ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Lieferanten beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht HELLA ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Lieferanten bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet dessen, ist der Lieferant verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit HELLA betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten.

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Compliance. 17.1 Der Lieferant ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Betrugs, Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Vorteilsgewährung oder Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Lieferanten beschäftigten beschäftigen Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht HELLA Besteller ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Lieferanten bestehenden Rechtsgeschäfte und der unter Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet dessendes vorgenannten, ist der Lieferant verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit HELLA betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten.

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Compliance. 17.1 1. Der Lieferant ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassenunterlas- sen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, . Vorteilsgewährung, VorteilsannahmeVorteilsnahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder o- der vergleichbaren Delikten von beim Lieferanten beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht HELLA ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Lieferanten bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet dessen, ist der Lieferant verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit HELLA betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten.

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