Beendigung des Breitbandanschlusses Musterklauseln

Beendigung des Breitbandanschlusses. Mit dem Ende der Vertragslaufzeit des vom Kunden bei- zustellenden inexio Breitband-Festnetzvertrages endet ebenfalls automatisch, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf, der Vertrag über inexio TV und etwaige Zusatzdienste. Ergänzende vertragliche Bedingungen zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO für Xxxxxx der inexio
Beendigung des Breitbandanschlusses. Mit dem Ende der Vertragslaufzeit des vom Kunden beizustellenden
Beendigung des Breitbandanschlusses. Mit dem Ende der Vertragslaufzeit des vom Kunden beizustellenden inexio Breitband-Festnetzvertrages endet ebenfalls automatisch, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf, der Vertrag über inexio TV und etwaige Zusatzdienste. Ergänzende vertragliche Bedingungen zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO für Xxxxxx der inexio. E Pönalregelungen gegenüber Verbrauchern Wird eine Störung von inexio nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Kunde ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn der Kunde hat die Störung zu vertreten hat. Die Höhe der Entschädigung regelt sich wie folgt: · am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und · ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleich- bleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz (TKG), der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt, steht dem Kunden eine Entschädigung nicht zu. Soweit der Kunde wegen der Störung eine Minderung wegen einer Ab- weichung gemäß § 57 Abs. 4 TKG gegenüber inexio geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach § 58 Abs. 2 TKG zu zahlende Entschä- digung anzurechnen. Das Recht des Kunden, einen über die Entschädi- gung hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. Wird der Dienst eines Kunden länger als einen Arbeitstag unterbro- chen, kann der Kunde von inexio, sofern diese der abgebende Anbieter ist, für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung ver- langen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung der Unterbre- chung zu vertreten. Die Entschädigung beträgt · 10 Euro beziehungsweise · 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleich- bleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das Recht des Kunden, einen über die Entschädigung nach diesem Ab- satz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.
Beendigung des Breitbandanschlusses. Mit dem Ende der Vertragslaufzeit des vom Kunden beizustellenden QUiX Breitband-Festnetzvertrages endet ebenfalls automatisch, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf, der Vertrag über QUiX TV und etwaige Zusatzdienste. Ergänzende vertragliche Bedingungen zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO für Kunden der QUiX

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.