Zahlung der Entschädigung Musterklauseln

Zahlung der Entschädigung. Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Zahlung der Entschädigung. Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie den Nachweis ver- langen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zustim- mung verlangen.
Zahlung der Entschädigung. Ist die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, so hat die Auszahlung der Entschädigung binnen 2 Wochen zu erfolgen.
Zahlung der Entschädigung. Die Entschädigung ist erst nach ihrer vollständigen Feststellung fällig. Es gilt § 11 VersVG. Für die Zahlung der Entschädigung sind außerdem die in den Versicherungsbedingungen der betreffenden Sachversicherungssparte oder in sonstigen vertraglichen Vereinbarungen getroffenen speziellen Regelungen zu beachten (z.B. Wiederherstellungsklauseln in Neuwertversicherungen).
Zahlung der Entschädigung. Wir können vor Zahlung der Versicherungsleistung an Sie den Nachweis verlangen, dass die andere Person, für deren Interesse Sie diese Versicherung abgeschlossen haben, hierzu ihre Zustimmung erteilt hat.
Zahlung der Entschädigung. 2.4.2.2.1 Im Fall des Wiederaufbaus oder des Ersatzes des beschädigten Gebäudes zu den gleichen Zwecken verpflichtet sich die Gesellschaft, innerhalb von dreißig Tagen nach Abschluss des Gutachtens oder andernfalls nach dem Datum, an dem die Schadenshöhe festgesetzt wurde, eine erste Teilzahlung in Höhe des für den Fall eines Nicht-Wiederaufbaus oder Nicht-Ersatzes festgesetzten Mindestschadensersatzes zu leisten. Die späteren Teilzahlungen des Schadensersatzes werden beim Wiederaufbau Zug um Zug nach Erschöpfung der bereits geleisteten Teilzahlungen geleistet. Die letzte Teilzahlung der für den Fall des Ersatzes eines Gebäudes durch ein anderes vorgesehenen Entschädigung wird nach der notariellen Beurkundung des Ersatzgutes ausgezahlt.
Zahlung der Entschädigung. A.6.1 Ist die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, wird die Entschädigung innerhalb von zwei Wochen ausge- zahlt. A.6.2 Einen Monat nach Anzeige des Schadens kann als Abschlagszahlung der Betrag verlangt werden, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Zahlung der Entschädigung. 1. Nach Möglichkeit ist die Entschädigung für die ganze voraussicht- liche Dauer der Betriebsunterbrechung im Vorhinein festzustellen, und zwar für jeden Monat der Betriebsunterbrechung getrennt. Ergibt eine abschließende Feststellung der Entschädigung eine Abweichung gegenüber der im Vorhinein durchgeführten, so ist die im Vorhinein durchgeführte richtigzustellen.
Zahlung der Entschädigung. 16.1 Die Entschädigung wird spätestens zwei Wochen nach endgültiger Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistung durch den Versicherer fällig, jedoch kann einen Monat nach Anzeige des Schadens als Abschlagszahlung der Betrag verlangt werden, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Zahlung der Entschädigung. (1) Die Entschädigung ist erst nach ihrer vollständigen Feststellung fällig, jedoch kann einen Monat nach Anzeige des Schadens als Teilzahlung der Betrag verlangt werden, der nach Lage der Sache mindes- tens zu zahlen ist. Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange infolge eines Verschuldens des Versiche- rungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.