Überlassung von Endgeräten Musterklauseln

Überlassung von Endgeräten. Überlässt Stadtwerke Oldenburg i.H. Media dem Kunden im Rahmen des Vertrages Endgeräte zur Nutzung, so verbleiben diese im Eigentum der Stadtwerke Oldenburg i.H. Media und müssen nach Vertragsende auf Kosten des Kunden an Stadtwerke Oldenburg i.H. Media zurückgesandt werden. Stadtwerke Oldenburg i.H. Media berechnet dem Kunden alle Endgeräte, die nicht innerhalb 10 Tagen nach Vertragsende bei Stadtwerke Oldenburg i.H. Media eingegangen sind. Zum Betrieb dieser Endgeräte dürfen ausschließlich Betriebsmittel und Zubehör verwendet werden, die von Stadtwerke Oldenburg i.H. Media oder dem Hersteller der Endgeräte zur Verwendung empfohlen werden. Dieüberlassenen Endgerätesindpfleglichzubehandeln. Der Kundehaftet fürjedevonihmodervon Dritten verschuldete Beschädigung, für die er einzustehen hat. Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an überlassenen Endgeräten dürfen ausschließlich von Stadtwerke Oldenburg i.H. Media durchgeführt werden. Stadtwerke Oldenburg i.H. Media ist hierzu berechtigt per Fernwartung Konfigurationen und Firmware-Updates auf dem Endgerätdurchzuführen. DerKundeverpflichtetsich, das Endgerätausschließlichmitvon Stadtwerke Oldenburg
Überlassung von Endgeräten. Sofern die GFH dem/der Kunden/-in für die Dauer des Vertrages unentgeltlich Endgeräte (zum Beispiel Router) zur Nutzung überlassen (Leihe), so verbleiben die Geräte im Eigentum der GFH. Der/Die Kunde/-in ist zum sorgfältigen Umgang mit dem ihm überlassenen Gerät verpflichtet. Der/Die Kunde/-in hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät. Der Ersatz eines beschädigten oder zerstörten Gerätes während der Vertragslaufzeit erfolgt durch die GFH. Sofern die Beschädigung oder Zerstörung der/die Kunde/-in zu vertreten hat, erfolgt der Ersatz des Xxxxxx auf Kosten des/der Kunden/-in.
Überlassung von Endgeräten. 5.1 Werden dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses Endgeräte zur Nutzung überlassen, so verbleiben diese im Eigentum der RIKOM GmbH und müssen nach Vertragsende (auf Verlangen der RIKOM GmbH) auf Kosten des Kunden an die RIKOM GmbH zurückgesandt werden. Die RIKOM GmbH berechnet dem Kunden alle Endgeräte, die nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende bei der RIKOM GmbH eingegangen sind, es sei denn der Kun- de hat den nichtfristgerechten Zugang nicht zu vertreten. Die Stromversorgung für diese Endgeräte ist durch den Kunden bereitzustellen. Zum Betrieb dieser Endgeräte dürfen ausschließlich Betriebsmittel und Zubehör verwen- det werden, die von der RIKOM GmbH oder dem Hersteller der Endgeräte zur Verwendung empfohlen werden. Die überlassenen Endgeräte sind pfleglich zu behandeln. Der Kunde haftet für jede von ihm oder von Dritten verschul- dete Beschädigung, für die er einzustehen hat. Der Kunde verpflichtet sich, das Endgerät ausschließlich mit von der RIKOM GmbH zugelassener Firmware zu betreiben. Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an überlassenen Endgeräten dürfen ausschließlich von der RIKOM GmbH durchgeführt werden. Die RIKOM GmbH ist hierzu berechtigt per Fernwartung Konfigurationen und Firmware-Updates auf dem Endgerät durchzuführen.
Überlassung von Endgeräten. 4.1. Werden dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses Endgeräte (ONT, Router) zur Nutzung überlassen, so verbleiben diese im Eigentum der CLEVERNET und müssen nach Vertragsende auf Verlangen der CLEVERNET und auf Kosten des Kunden an CLEVERNET zurückgesandt werden. CLEVERNET berechnet dem Kunden alle Endgeräte, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende bei CLEVERNET eingegangen sind, es sei denn der Kunde hat den nicht fristgerechten Zugang nicht zu vertreten. Die Stromversorgung für diese Endgeräte ist durch den Kunden bereitzustellen. Die überlassenen Endgeräte sind pfleglich zu behandeln. Der Kunde ge- währleistet die Sicherung der Endgeräte vor unberechtigtem Zugriff durch Dritte. Der Kunde haftet für jede von ihm oder von Dritten verschuldete Beschädigung, für die er einzustehen hat. Der Kunde verpflichtet sich, die Endgeräte ausschließlich mit von CLEVERNET zugelassener Firmware zu betreiben. Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an überlassenen Endgeräten dürfen ausschließlich von CLEVERNET durchgeführt werden. CLEVERNET ist hierzu berechtigt per Fernwartung Konfigurationen und Firmware-Updates auf dem Endgerät durchzuführen.
Überlassung von Endgeräten. 4.1. Werden dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses Endgeräte (ONT, Router) zur Nutzung überlassen, so verbleiben diese im Eigentum der wirsNET und müssen nach Vertragsende auf Verlangen der wirsNET und auf Kosten des Kunden an wirsNET zurückgesandt werden. wirsNET berechnet dem Kunden alle Endgeräte, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende bei wirsNET eingegangen sind, es sei denn der Kunde hat den nicht fristgerechten Zugang nicht zu vertreten. Die Stromversorgung für diese Endgeräte ist durch den Kunden bereitzustellen. Die überlasse- nen Endgeräte sind pfleglich zu behandeln. Der Kunde gewährleistet die Sicherung der Endgeräte vor unberechtigtem Zugriff durch Dritte. Der Kunde haftet für jede von ihm oder von Dritten verschuldete Beschädigung, für die er einzustehen hat. Der Kunde verpflichtet sich, die Endgeräte ausschließlich mit von wirsNET zugelassener Firmware zu betreiben. Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an überlassenen Endgeräten dürfen ausschließ- lich von wirsNET durchgeführt werden. wirsNET ist hierzu berechtigt per Fernwartung Konfigurationen und Firmware-Updates auf dem Endgerät durchzuführen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.