Änderung von Entgelten Musterklauseln

Änderung von Entgelten. Änderungen von Entgelten für solche Leistungen, die vom Anleger im Rahmen der Geschäfts- verbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (beispielsweise Depot- führung), sowie von Entgelten für die üblichen Leistungen im Sinne der Ziffer 10.1 der Bedin- gungen werden nach Maßgabe von Ziffer 1.4 der Bedingungen für UnionDepots vorgenom- men.
Änderung von Entgelten. (1) Die Bank kann gegenüber Unternehmern Entgelte unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände (insbesondere Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt, Veränderungen der Refinanzierungskosten, Veränderungen des Personal- und Sachaufwandes, Veränderungen des Verbraucherpreisindex, etc.) nach billigem Ermessen ändern.
Änderung von Entgelten. Änderungen von Entgelten für Leistungen, die vom Nutzer im Rahmen der Geschäftsverbin- dung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z.B. Flat-Fee) werden dem Nutzer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Nutzer mit Minveo im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. die Online Nutzeroberfläche), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zustimmung des Nutzers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird Minveo in ihrem Angebot besonders hinweisen.
Änderung von Entgelten. Die Bank behält sich das Recht vor, das Entgelt gem. § 3 zu ändern. Änderungen des Entgelts hat die Bank dem Kunden mindestens zwei Monate vor Schluss eines Kalenderjahres in Textform mitzuteilen. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, kann er bis zum Zeitpunkt, in dem die Änderung wirksam werden soll, wi- dersprechen oder diese Nutzungsvereinbarung kostenfrei und fristlos kündigen. Widerspricht oder kündigt der Kunde nicht, geht die Bank von der Zustimmung des Kunden zur Änderung der Entgelte aus.
Änderung von Entgelten. Änderungen von Entgelten für solche Leistungen, die von Kunden im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (zum Beispiel die Vermittlung eines Vermögensmanagementvertrags), werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit bevestor im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel xxxxxxxx.xx), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von bevestor angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung eines Verbrauchers gerichtet ist, kann bevestor mit dem Verbraucher nur ausdrücklich treffen. bevestor kann im Rahmen von Anlagekonzepten ohne Vermögensmanagementvertrag für die aufgrund der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Kunden geschuldeten Leistungen Zahlungen und / oder geldwerte Vorteile (Zuwendungen) von Dritten erhalten. Diese können in ihrer Höhe variieren. bevestor gibt von Dritten erhaltene Zuwendungen bzw. deren Gegenwert – unter Berücksichtigung eventuell anfallender Steuern – vollständig an den Kunden heraus. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen bevestor und dem Kunden noch nicht an den Kunden ausgekehrte Zuwendungen und Zuwendungen, die bevestor erst nach Beendigung der Geschäftsbeziehung erhält, gibt bevestor durch Überweisung auf das letzte vom Kunden (vor oder nach der Kündigung) angegebene Referenzkonto des Kunden vollständig an den Kunden heraus. Sofern bevestor zum jeweiligen Herausgabetermin kein gültiges Referenzkonto des Kunden vorliegt, darf bevestor die noch nicht herausgegebenen Zuwendungen endgültig behalten. Im Übrigen darf bevestor die von Dritten erhaltenen Zuwendungen weder für eigene Zwecke verwenden noch sonst über sie verfügen. Weitere Informationen zu Zuwendungen ergeben sich aus Anlage 2 (Zuwendungen), die jedoch nicht Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.
Änderung von Entgelten. A. Änderungen von Entgelten für die in § 25 Verbraucher- zahlungskontogesetz (VZKG) genannten Dienste

Related to Änderung von Entgelten

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.