Bankauskunft Musterklauseln

Bankauskunft. Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bank anvertraute Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von Kreditinanspruch- nahmen werden nicht gemacht. Die Bank ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die Bank erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anders lautende Weisung des Kunden vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereinigungen erteilt die Bank nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Bankauskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange des Kunden der Auskunftserteilung entgegenstehen. Bankauskünfte erteilt die Bank nur eigenen Kunden sowie anderen Kreditinstituten für deren Zwecke oder die ihrer Kunden.
Bankauskunft. Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bank anvertraute Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht.
Bankauskunft. Z 26. Allgemein gehaltene bankübliche Auskünfte über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens werden, soweit keine Verpflichtung hiezu besteht, nur unverbindlich und gegenüber Unternehmern nur schriftlich erteilt.
Bankauskunft. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Be- merkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bank anvertraute Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von Kreditinanspruch- nahmen werden nicht gemacht. Die Bank ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die Bank erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anders lautende Weisung des Kunden vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereinigungen, erteilt die Bank nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Bankauskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünsch- ten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange des Kunden der Auskunftserteilung entgegenstehen. Bankauskünfte erteilt die Bank nur eigenen Kunden sowie anderen Kredit- instituten für deren Zwecke oder die ihrer Kunden.
Bankauskunft. Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellun- gen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bank anvertraute Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht.
Bankauskunft. 8 III. Eröffnung und Führung von Konten und Depots 8 A. Anwendungsbereich 8 B. Eröffnung von Konten 8 C. Unterschriftsproben 9 D. Verfügungsberechtigung und Zeichnungsberechtigung 9 E. Besondere Kontoarten 9 F. Kontoabschlüsse, Depotaufstellungen und Kontonachrichten 10 IV. Giroverkehr 10 A. Überweisungsaufträge 10 B. Gutschriften und Stornorecht 11 C. Gutschrift Eingang vorbehalten 11 D. Belastungsbuchungen 12
Bankauskunft. Z 25. Allgemein gehaltene bankübliche Auskünfte über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens werden, soweit keine Verpflich- tung hiezu besteht, nur unverbindlich und gegenüber Unternehmern nur schriftlich erteilt.
Bankauskunft. Ich willige ein, dass die Bank erforderliche bankübliche Auskünfte bei der Bank einholt, bei der ich mein Girokonto (Referenzkonto) führe (z. B. bei einem Auftrag zur Erhöhung des Verfügungsrahmens). Diese wird zur Erteilung von Auskünften ermächtigt. Die Karte ist ein Zahlungsinstrument, das mit einem revolvierenden bonitätsabhängigen Kreditrahmen (nachfolgend„Verfügungsrahmen“ genannt) unterlegt ist, aber mit monatlichem Zahlungsziel auch zinsfrei nutzbar ist. Grundlage ist ein Rahmenkreditvertrag mit einem variablen Sollzinssatz zwischen Ihnen und der Hanseatic Bank. Mit der Karte können Sie bei Vertragsunternehmen des Visa-Verbundes (Akzeptanzstellen) Waren und Dienstleistungen im Handel oder im Internet bargeldlos bezahlen und an zugelassenen Geldau- tomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten Bargeld beziehen. Bitte beachten Sie, dass Betreiber von Geld- automaten oder Bankfilialen eigene Gebühren erheben können. Für die Verbuchung von Kartenverfügungen sowie ggf. anfallender Entgelte und Zinsen wird ein Kartenkonto eingerichtet. Die Rechnungsstellung erfolgt im Rahmen eines monatlichen Kontoauszuges, sofern Sie Kartenverfügungen getätigt haben oder ein Entgelt bzw. Zinsen auf dem Kartenkonto verbucht wurden. In dem Kontoauszug tei- len wir Ihnen mit, wie hoch der Saldo Ihres Kartenkontos ist. Für den Ausgleich eines negativen Kartenkon- tosaldos können Sie die Teilzahlung nutzen, d. h., Sie zahlen monatlich einen Teilbetrag des negativen Saldos zurück, der in der Regel per Lastschrift von Ihrem Girokonto eingezogen wird. Die Höhe des gewünschten Teilbetrags ist mit der Bank zu vereinbaren und muss monatlich mindestens 3 % des negativen Kartenkonto- saldos, jedoch nicht weniger als 20 €, betragen. Für jeden Tag, den Sie die Teilzahlung nutzen, fallen Zinsen an, die am Ende des Kalendermonats dem Kartenkonto belastet werden. Sie haben jederzeit das Recht zur kostenfreien vollständigen oder teilweisen Rückzahlung eines negativen Saldos auf Ihrem Kartenkonto. Sofern Sie die Teilzahlung nicht nutzen möchten, können Sie die Vollzahlung als Rückzahlungsvariante wäh- len. Dann wird Ihnen monatlich der gesamte negative Kartenkontosaldo in Rechnung gestellt und in der Regel per Lastschrift von Ihrem Girokonto eingezogen. Zinsen auf den negativen Kartenkontosaldo fallen insoweit nicht an. Sie können den Kartenvertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen; Einzelheiten zu Ihrem Wider- rufsrecht finden Sie im Kartenantrag und in den Europäischen Standar...
Bankauskunft. Z 27. Allgemein gehaltene bankübliche Auskünfte über die wirt- schaftliche Lage eines Unternehmens werden, soweit keine Ver- pflichtung hierzu besteht, nur unverbindlich und gegenüber Un- ternehmern nur schriftlich erteilt.
Bankauskunft. Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Xxxxx- kungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwür- digkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der S Broker AG & Co. KG anvertraute Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von Kreditinanspruchnah- men werden nicht gemacht.