Änderung der AGB Musterklauseln

Änderung der AGB. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung nicht wesentliche Vertragspflichten des Mitglieds bzw. des Anbieters betrifft und die Änderung beziehungsweise Abweichung dem Mitglied zumutbar ist, besonders, weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Wesentliche Vertragspflicht des Mitglieds ist die Verpflichtung zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrages, wesentliche Vertragspflicht des Anbieters die Verpflichtung, dem Mitglied die Nutzung der in den vom Anbieter betriebenen Studios zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen im in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Umfang zu ermöglichen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Anbieter das Mitglied über die geplanten Änderungen informiert und das Mitglied nicht innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter ist verpflichtet, das Mitglied gemeinsam mit der Information über die geplanten Änderungen auch darauf hinzuweisen, dass die Änderungen der AGB für das Mitglied wirksam und damit verbindlich werden, wenn dieses keinen Widerspruch innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Mitteilung erhebt.
Änderung der AGB. Der Anbieter kann diese AGB jederzeit ändern, insbesondere wenn sich aufgrund der stetigen technischen Weiterentwicklung der myVectron-Leistungen sowie von myVectron und den damit verbundenen Erweiterungen der Nutzungsmöglichkeiten neuerlicher Regelungsbedarf ergibt. Die geänderten AGB werden dem Betreiber spätestens einen (1) Monat vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail zugesandt. Die Änderungen gelten als vom Betreiber genehmigt, wenn er nicht in Textform bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens widerspricht und die myVectron- Leistungen weiterhin in Anspruch nimmt. Auf diese Folge weist der Anbieter den Betreiber in der Änderungsmitteilung hin. Widerspricht der Betreiber der Änderung der AGB, besteht für beide Parteien ein Sonderkündigungsrecht mit Wirkung zum angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB, welches binnen eines (1) Monats nach Zugang des Widerspruchs ausgeübt werden muss.
Änderung der AGB. Der Anbieter kann diese AGB jederzeit ändern, insbesondere wenn sich aufgrund der stetigen technischen Weiterentwicklung der Vertragsleistungen und den damit verbundenen Erweiterungen der Nutzungsmöglichkeiten neuerlicher Regelungsbedarf ergibt. Die geänderten AGB werden dem Betreiber spätestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail zugesandt. Die Änderungen gelten als vom Betreiber genehmigt, wenn er nicht in Textform bis zum Zeitpunkt des vorgesehenen Inkrafttretens widerspricht und die Vertragsleistungen weiterhin in Anspruch nimmt. Auf diese Folge weist der Anbieter den Betreiber in der Änderungsmitteilung hin. Widerspricht der Betreiber der Änderung der AGB, besteht für den Anbieter ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, welches binnen eines Monats nach Zugang des Widerspruchs ausgeübt werden muss.
Änderung der AGB. 2.1 ACS ist berechtigt, diese AGB mit Wirksamkeit auch innerhalb eines bestehenden Vertragsverhältnisses unter Einhaltung des nachfolgenden Verfahrens zu ändern.
Änderung der AGB. 15.1 PT ist zu Änderungen der AGB ohne Zustimmung des Kunden berechtigt, wenn durch un- vorhersehbare Änderungen, die PT nicht veranlasst hat und auf die PT keinen Einfluss hat, das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird oder wenn eine vertragliche Regelungslücke dadurch entsteht, dass die Recht- sprechung eine Klausel für unwirksam erklärt und hierdurch Schwierigkeiten bei der Durch- führung des Vertrages entstehen, die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung der AGB zu beseitigen sind. Änderungen können auch durch geänderte Anforderungen hinsichtlich der Zertifizierungsgrundlagen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und/oder Zulassungsbestimmungen der gematik GmbH erforderlich werden.
Änderung der AGB. HorseVet24 behält sich vor, diese AGB von Zeit zu Zeit zu aktualisieren und anzupassen, um einzelne Regelungen der AGB an geänderte Rechtsvorschriften oder Gerichtsentscheidungen, technologische Entwicklungen, Weiterentwicklungen des Internetportals oder Änderungen der Marktsituation anzupassen. Horsevet24 informiert den Nutzer über Änderungen der AGB mit einer Frist von in der Regel 30 Kalendertagen über die bei einer Registrierung hinterlegte Emailadresse. Liegen wichtige Gründe vor, aufgrund der die Änderungen der AGB mit einer kürzeren Frist umgesetzt werden müssen (z.B. Verpflichtung aufgrund einer Gerichtsentscheidung), weist HorseVet24 den Nutzer in der Bekanntgabe durch E-Mail ausdrücklich auf diese kürzere Frist hin. Verwendet der Nutzer das Internetportal nach Ablauf der Frist weiter, erklärt er sich mit der Geltung der geänderten AGB zum Ablauf der von HorseVet24 gesetzten angemessenen Frist einverstanden. Möchte der Nutzer die geänderten AGB nicht akzeptieren, kann er sein Kundenkonto unter (xxx.xxxxxxxx00.xxx) löschen. HorseVet24 weist den Nutzer in der Bekanntmachung per E-Mail ausdrücklich auf die Frist, diese Rechtsfolge und die Möglichkeit zur Löschung des Kundenkontos hin. Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen und Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung gilt dann eine entsprechende, inhaltlich und wirtschaftlich der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung bestmöglich nahekommende Bestimmung als vereinbart, wie sie die Vertragsparteien zur Erreichung des ursprünglichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für etwaige Unvollständigkeit dieser AGB.
Änderung der AGB. Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem Nutzer rechtzeitig mitgeteilt.
Änderung der AGB. 13.1. Änderungen dieser AGB können durch Angebot von Deutsche Glasfaser und Annahme des Kunden vereinbart werden. Das Angebot von Deutsche Glasfaser erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen. Wenn der Kunde nicht in- nerhalb von 6 Wochen widerspricht, gelten die Änderungen als angenommen, sofern der Kunde auf diese Rechtsfolge im Angebot hingewiesen wird. Wider- spricht der Kunde fristgerecht dem Angebot, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter.
Änderung der AGB. (1) StromSpeicherMarkt ist zu einer Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, wenn eine für die Vertragsparteien unvorhersehbare Veränderung der rechtlichen oder tatsächlichen Lage eintritt, auf deren Eintritt sie keinen Einfluss hat, oder wenn eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch eine Gesetzesänderung oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil gegen die StromSpeicherMarkt GmbH unwirksam geworden sind oder ein sonstiges rechtskräftiges Gerichtsurteil unwirksam zu werden drohen und diese Veränderung zu einer nicht unbedeutenden Störung der von den Parteien bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Interessenlage – insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung – führt, welche nicht durch die Anwendung einer gesetzlichen Regelung ausgeglichen werden kann. Geändert werden können dabei jeweils nur diejenigen Bestimmungen, deren Änderung im Sinne dieser Bestimmung notwendig ist. Durch die geänderten Bestimmungen darf der Vertragspartner der StromSpeicherMarkt GmbH gegenüber denjenigen Regelungen, die sie ersetzen, nicht wesentlich benachteiligt werden.
Änderung der AGB. 15.1 CONCAT AG ist zu Änderungen der AGB ohne Zustimmung des Kunden berechtigt, wenn durch unvorhersehbare Änderungen, die CONCAT AG nicht veranlasst hat und auf die CONCAT AG keinen Einfluss hat, das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird oder wenn eine vertragliche Regelungslücke dadurch entsteht, dass die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt und hierdurch Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen, die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung der AGB zu beseitigen sind. Änderungen können auch durch geänderte Anforderungen hinsichtlich der Zertifizierungsgrundlagen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und/oder Zulassungsbestimmungen der gematik GmbH erforderlich werden.