Sorgfaltspflichten Musterklauseln

Sorgfaltspflichten. (1) Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Gleiches gilt für andere geschäftsmäßig angebotene, journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien, in denen regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten sind und die nicht unter Satz 1 fallen. Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.
Sorgfaltspflichten. (1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.
Sorgfaltspflichten. Ihnen als Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Sie sind verpflichtet, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtun- gen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sie sind verpflichtet, einen während der Mietzeit durch Ihr Ver- schulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Schäden können mit der Kaution verrechnet werden.
Sorgfaltspflichten. Wichtigstes Ziel des Anbieters ist, allen Mitgliedern die sichere, angenehme, rücksichtsvolle und gefahrenlose Nutzung des Studios zu ermöglichen. Das erfordert, dass die einzelnen Mitglieder die gebotene Sorgfalt einhalten, rücksichtsvoll gegenüber Dritten handeln und untereinander und mit dem Personal des Studios respektvoll und umsichtig umgehen und jede Belästigung Dritter und die Verschmutzung oder Beschädigung der Räumlichkeiten und Geräte unterlassen. Sämtliche Mitglieder verpflichten sich, die erforderlichen Sorgfaltspflichten und die generellen und individuellen Anweisungen des jeweiligen Studios zur Umsetzung dieser Ziele einzuhalten. Die Anweisungen dienen insbesondere der Wahrung der Rechte und berechtigten Interessen aller Mitglieder sowie des Studios und der sicheren und rücksichts- vollen Nutzung der zur Verfügung stehenden Geräte und Leistungen. Das Mitglied verpflichtet sich, die Weisungen des Personals zur Umsetzung der Ziele des Anbieters einzuhalten. 2.5. Bargeldloser Zahlungsverkehr Der Anbieter ist berechtigt, nach eigenem Ermessen eine bargeldlose Zahlungsabwicklung einzuführen. In diesem Fall können alle Produkte und Leistungen, die nicht in der Mitgliedschaftsvereinbarung enthalten sind, vom Mitglied aus- schließlich bargeldlos über die Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums in Anspruch genommen werden. Der Anbieter kann den Höchstbetrag des Guthabens und der einzelnen Aufladungen festlegen, außerdem die Zahlungsmöglichkeiten zur Aufladung von Guthaben (z. B. Überweisung). Ein bei Vertragsende vorhandenes Guthaben auf dem Zutrittsmedium wird auf das Bankkonto des Mitglieds zurückgebucht, es sei denn, es bestehen zu diesem Zeitpunkt Zahlungsrückstände aus dem Vertragsverhältnis. In diesem Fall ist das Studio berechtigt, das Restguthaben bis zur Höhe der Zahlungsrückstände im Wege der Aufrechnung zu vereinnahmen und ein danach verbleibendes Restguthaben zurückzubuchen.
Sorgfaltspflichten. Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.
Sorgfaltspflichten. 6.1. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand inkl. Inventar mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Alle während der Mietzeit eintretenden Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Durch den Mieter oder seine Mitreisenden und Gäste verursachte Schäden sind vom Mieter zu erstatten.
Sorgfaltspflichten. 7.1 Technische Verbindung zum Onlineservice Aus Sicherheitsgründen ist der Kunde verpflichtet, die technische Verbindung zum Onlineservice nur über die von der Ikano Bank gesondert mitgeteilten Onlineservice-Zugangskanäle (z.B. Internetad- resse) herzustellen.
Sorgfaltspflichten. Die Parteien vereinbaren, alle geltenden Gesetze oder Vorschriften in Bezug auf die Verwendung personenbezogener Daten einzuhalten. Hierzu gehören auch, ohne hierauf beschränkt zu sein, Bestimmungen, nach denen die Parteien:
Sorgfaltspflichten. Der Versicherungsnehmer ist zur Sorgfalt verpflichtet und hat namentlich die nach den Umständen gebotenen Massnahmen zum Schutze der versicherten Sachen gegen die versicherten Gefahren zu treffen. Bei Verletzung der Sorgfaltspflichten und Obliegenheiten kann die Entschädigung gekürzt werden.
Sorgfaltspflichten. Den Kunden trifft die Obliegenheit, alle Buchungen laufend und sorgfältig auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Die Zugangsdaten und TANs dürfen nicht an Dritte, insbesondere auch nicht an andere Zahlungsdienstleister, weitergegeben werden. Jeder Verfüger und Ansichtsberechtigte ist verpflichtet, eine besondere Sorgfalt bei der Aufbewahrung walten zu lassen, um missbräuchliche Zugriffe zu vermeiden. Der Verfügername und die PIN sind regelmäßig zu ändern und dürfen in schriftlicher Form nur an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Die iTANs sind sicher zu verwahren. Bei Verlust von Identifikationsmerkmalen und TANs bzw. wenn sonstige Umstände vorliegen, die einem unbefugten Dritten Missbrauch ermöglichen könnten, hat der Verfüger seine PIN selbständig zu ändern oder durch viermalige Falscheingabe des PIN eine Sperre vorzunehmen und bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauchsgefahr die iTAN-Liste zu sperren. Ist dem Kunden eine selbständige Sperre nicht möglich, so hat der Verfüger oder Ansichtsberechtigte die Bank unverzüglich zu benachrichtigen. Der Verfüger oder Ansichtsberechtigte übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit sämtlicher der Bank übermittelten Angaben. Der Verlust des für das mobile TAN-Verfahren genutzten Mobiltelefons ist vom Verfüger unverzüglich seinem Kundenbetreuer zur Kenntnis zu bringen und hat dieser das mobile TAN-Transaktionsverfahren bis auf weiteres zu sperren. Alternativ kann unter Berücksichtigung der für eine entsprechende Änderung geltenden Bestimmungen das mobile TAN-Service auf eine neue, vom Verfüger genannte Mobiltelefonnummer umgestellt werden. Die Verwendung von Volksbank Electronic Banking setzt voraus, dass der Verfüger oder Ansichtsberechtigte zumutbare Abwehrmaßnahmen gegen Viren und ähnliche Bedrohungen von Hard- und Software (Virenscanner, Firewall, laufende Aktualisierung des Betriebssystems und des Browsers) setzt und sich von der Ordnungsmäßigkeit des Verbindungsaufbaues (richtige Adresse, verschlüsselte Verbindung) überzeugt.