Zusätzliche Serviceleistungen Musterklauseln

Zusätzliche Serviceleistungen. Zu den vorgenannten Grundleistungen und Besonderen Leistungen bietet der Verwalter nachfolgende Serviceleistungen an. Die Verwaltung ist berechtigt, diese Leistungen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auszusetzen oder einzustellen. Neben den üblichen Bürozeiten (Mo – Fr 09 – 17 Uhr) ist der Verwalter für technische Störungen am Gemeinschaftseigentum, für Notfälle sowie bei Gefahr im Verzug rund um die Uhr über eine spezielle Notrufnummer erreichbar. Unter dieser Notrufnummer werden ausschließlich die vorgenannten Notfälle abgewickelt. Ein Missbrauch der Notrufnummer zu anderen Zwecken ist seitens der Eigentümer zu unterlassen. Meldungen, bei denen es sich um keine Notfälle handelt, werden ignoriert. Eine Haftung seitens der Verwaltung für den Fall, dass über die Notrufnummer eine Erreichbarkeit nicht erfolgen kann, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Mit der Erreichbarkeit in Notfällen ist keine Verpflichtung verbunden, außerhalb der Geschäftszeiten vor Ort präsent zu sein. Sofern dies im Einzelfall gewünscht wird, werden für den Einsatz eines Mitarbeiters der Verwaltung gesonderte Kosten gem. VII, 2. in Rechnung gestellt.
Zusätzliche Serviceleistungen ecoDMS leistet Gewähr, sofern die Gewährleistung nicht bereits von der überlassenen Software umfasst ist, nach den Regeln des Dienstvertragsrechts bei Fragen der Beratung/Hotline, nach den Regeln des Werkvertragsrecht bei Anpassungen der Software und Fehlerbehebung/Störungsbeseitigung sowie nach den Regeln des Kaufrechts bei der Überlassung von Updates und Upgrades. ecoDMS leistet Gewähr dafür, dass die von ihr erbrachten Leistungen vertragsgemäß erfüllt und insbesondere - soweit kein Dienstvertragsrecht anwendbar ist - mangelfrei erbracht werden. Für von ecoDMS kostenlos zur Verfügung gestellte Produkte und Services wird keine Gewährleistung übernommen, ausgenommen die Funktionsfähigkeit der Software. Eine Haftung für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richtet sich nach § 12 dieser Bedingungen. ecoDMS bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen. Falls der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist, gelten zudem die Sonderregelungen des § 13 dieser Bedingungen. §12 Haftung Die Haftung für einfache (leichte) fahrlässige Pflichtverletzung wird ausgeschlossen, soweit dies keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betrifft, es nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleiben. Bei einem von ecoDMS verschuldeten Datenverlust, haftet ecoDMS ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten für die von dem Kunden zu erstellenden Sicherungskopien und die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch in Bezug auf die Geschäftsführer, rechtlichen Vertreter, Mitarbeiter und anderen Erfüllungsgehilfen von ecoDMS. Falls der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist, gelten zudem die Sonderregelungen des § 12 dieser Bedingungen. §13 Sonderregelungen für Unternehmer (§14 BGB) Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche (§ 10) ein Jahr und beginnt mit der Lieferung bzw. Bereitstellung (sowie Benachrichtigung des Kunden hiervon) der Vertragsgegenstände oder Ausführung der Leistung, die gleiche Frist gilt für sonstige Ansprüche, gleich welcher Art, gegenüber ecoDMS. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen. bei Personenschäden oder Rechtsmängeln i.S.d. § 438 Abs. 1 Nr. 1 a BGB, sowie bei Garantien (§ 444 BGB) gelten die gese...
Zusätzliche Serviceleistungen. Consulting4IT hat keine Verpflichtung, Serviceleistungen für Nachfragen oder Störungen zu erbringen, die auf oder in Bezug zu einem der folgenden Fälle entstanden sind:
Zusätzliche Serviceleistungen. A.2.9.2 Zusatzleistungen im Kasko-Schadenfall bei Reparatur in der von uns ausgewählten Werkstatt (außer bei Glasreparatur/-ersatz und Parkschäden): - erweiterte Werkstattgarantie (6 Jahre) auf alle Repa- raturarbeiten bzw. Eintreten in die Herstellergarantie, sofern diese wegen der Reparatur in der ausgewähl- ten Werkstatt entfällt, - fachgerechte Reparatur mit Originalersatzteilen, - direkte Abrechnung zwischen Werkstatt und Versi- cherer, - Ersatzfahrzeug der Klasse A (z. B. VW Polo) für die Dauer der Reparaturarbeiten kostenlos (bis auf den Kraftstoffverbrauch), - Hol- und Bringservice, kostenlos für Ihr Fahrzeug, - Innen- und Außenreinigung des Fahrzeugs, - 24 Stunden Abschleppdienst (sofern erforderlich), - markenübergreifender Karosserie- und Lackierfach- betrieb unter einem Dach. Die Zusatzleistungen werden nur bei Reparaturdurch- führung unentgeltlich von der von uns ausgewählten Werkstatt erbracht. Ein Ausgleichsanspruch bei Nicht- inanspruchnahme der Zusatzleistungen besteht nicht. Hinweis: Bei Glasreparatur/-ersatz beachten Sie bitte A.2.14. Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zu- gestimmt haben. Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbe- seitigung tatsächlich zu zahlen gewesen ist. Die Mehrwertsteuer erstatten wir nicht, soweit Vorsteuer- abzugsberechtigung besteht.
Zusätzliche Serviceleistungen. 2.7.1 Informationen über Ärztinnen bzw. Ärzte und Krankenhäuser beim Aufenthaltsort 100 %
Zusätzliche Serviceleistungen. Die Start Unterelbe bietet derzeit noch kein WLAN in den Zügen ihrer Streckennetze an. Sobald Fahrzeuge bestimmter Netze sukzessive hierfür ertüchtigt werden, gilt: Es besteht kein Anspruch auf eine durchgehende Verfügbarkeit, eine garantierte Geschwindigkeit oder eine bestimmte Mindestbandbreite. Die Nutzung ist kostenfrei und erfolgt auf eigene Gefahr. Für das Angebot ist der von der Start Unterelbe beauftragte Netzwerkprovider verantwortlich, dessen Allgemeine Geschäftsbe- dingungen beim Anmelden/Einloggen in das System eingesehen werden können. Die Regelung in Punkt 13 bleibt unberührt.
Zusätzliche Serviceleistungen. Sollten über die standardisierten Serviceleistungen hinaus zusätzliche Serviceleistungen vereinbart werden, sind diese wie ein technisches Servicemodul als Anlage zu diesem SLA definiert. Soweit damit Service Performance Indikatoren (SPI) verbunden sind, sind sie dort im Einzelnen bezeichnet.

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  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.