Technische Störungen Musterklauseln

Technische Störungen. Für technische Störungen sowie Unterbrechungen oder Störungen der Energieversorgung (Strom, Wasser, WLAN, etc.), falls sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von MitarbeiterInnen und/oder Beauftragten des AEC verursacht werden, sowie für Betriebsstörungen jeglicher Art, übernimmt das AEC keine Haftung.
Technische Störungen. Für technische Störungen sowie Unterbrechungen oder Störungen der Energieversorgung (Strom, Wasser, etc.), falls sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von Mitarbeitern und Beauftragten der TFL verursacht wird, sowie für Betriebsstörungen jeglicher Art, übernimmt die TFL keine Haftung.
Technische Störungen. Für jegliche Art der technischen Störungen sowie Unterbrechungen oder Störungen der Energieversorgung (Strom, Wasser, Wärme, etc.) und für Betriebsstörungen, auch falls diese von Mitarbeitern oder Erfüllungs- gehilfen von Kulturzentrum leicht fahrlässig verursacht werden, trifft bzw. übernimmt Kulturzentrum keine wie auch immer geartete Haftung. Dies gilt auch für daraus resultierende Folgeschäden. Zur Herstellung und Verwendung von Ton- oder Filmaufzeichnungen sowie von Tonträger-, Rundfunk- und TV-Aufnahmen ist die schriftliche Genehmigung der Kulturzentrum einzuholen. Ein Mitschnitt (Ton und/oder Bild) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners unter Hinweis auf die Rechtsgrundlage mög- lich. Für Musikdarbietungen unter Verwendung von Ton und Bildträgern aller Art, sind die Wiedergaberechte von der AKM zu erwerben. Der Vertragspartner ist nach dem Gesetz verpflichtet, die entsprechende Ge- nehmigung rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei der AKM zu beantragen. Im Unterlassungsfall muss der Vertragspartner mit Schadenersatzansprüchen nach dem Urheberrechtsgesetz rechnen.
Technische Störungen. Für technische Störungen sowie Unterbrechungen oder Störungen der Energieversorgung (zB Strom, Wasser), übernehmen die WWH keine Haftung, falls diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von Mitarbeitern und Beauftragten der WWH verursacht wurden.
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Technische Störungen. Für technische Störungen sowie Unterbrechungen oder Störungen der Energieversorgung (Strom, Wasser, etc.), falls sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von Mitarbeitern und Beauftragten des OÖNachrichten FORUM verursacht wird, sowie für Betriebsstörungen jeglicher Art, übernimmt das OÖNachrichten FORUM keine Haftung.
Technische Störungen. Für technische Störungen sowie Unterbrechungen oder Störungen der Energieversorgung (Strom, Wasser etc.), falls sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von MitarbeiterInnen und/oder Beauftragten des Welios verursacht werden, sowie für Betriebsstörungen jeglicher Art übernimmt das Welios keine Haftung.
Technische Störungen. Bei technischen Störungen haben sich die Beschäftigten unverzüglich mit ihrer Führungskraft und den zuständigen Abteilungen in Verbindung zu setzen, um kurzfristige Hilfsmaßnahmen einleiten zu können. Ist die techni- sche Störung nicht durch den Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin selbst, ge- mäß des in der Anlage 4 [Meldungen und Hilfeleistungen bei Störungen] beschriebenen Szenarios zu beheben, so ist die Arbeitsleistung während bzw. bis zur Behebung der Störung am betrieblichen Arbeitsplatz zu erbrin- gen. Daraus ergibt sich kein Dienstgang […].
Technische Störungen. Für technische Störungen sowie Unterbrechungen oder Störungen der Energieversorgung (Strom, Wasser, Wärme, etc.), soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von Mitarbeitern und Beauftragten der Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain verursacht werden, sowie für Betriebsstörungen jeglicher Art, übernimmt die Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain keine Haftung. Der Mieter ist verpflichtet alle gesetzlichen, behördlichen und sonstigen geltenden Unfallverhütungsvorschriften beim Auf- und Abbau und während der Dauer der Veranstaltung einzuhalten. Dies schließt die seitens der Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain erlassenen Sicherheitsbe- stimmungen sowie die aktuell geltenden Hygieneregeln ein. Für kostenpflichtigen Einsatz von Polizei, Baupolizei, Feuer- wehr, Rettung und Gesundheitsbehörden haftet der Mieter.
Technische Störungen. Für technische Störungen sowie Unterbrechungen oder Störungen der Energieversorgung (Strom, Wasser, etc.), falls sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von Mitarbeitern und Beauftragten des mumok verursacht werden, sowie für Betriebsstörungen jeglicher Art, übernimmt das mumok keine wie immer geartete Haftung.