Sonstige Ansprüche Musterklauseln

Sonstige Ansprüche. Aus der Benützung des Privat-PKWs bestehen über das amtliche Kilometergeld hinaus keine weiteren Ansprüche gegen den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin. Mit dem Kilometergeld sind alle Kosten abgegolten. Kilometergeld in Höhe des aktuellen steuerfreien Höchstausmaßes lt. EStG von derzeit € 0,42.
Sonstige Ansprüche. 1. In allen Fällen, auf welche diese Einheitlichen Rechtsvorschriften Anwendung finden, kann gegen den Beförderer ein Anspruch auf Schadenersatz, auf welchem Rechtsgrund er auch beruht, nur unter den Voraussetzungen und Beschränkungen dieser Einheitlichen Rechtsvorschriften geltend gemacht werden. § 2. Das Gleiche gilt für Ansprüche gegen die Bediensteten und anderen Personen, für die der Beförderer gemäß Artikel 40 haftet.
Sonstige Ansprüche. In allen Fällen, auf welche die Einheitlichen Rechtsvorschriften Anwendung finden, kann gegen die Eisenbahn ein Anspruch auf Schadenersatz, auf welchem Rechts- grund er auch beruht, nur unter den darin vorgesehenen Voraussetzungen und Be- schränkungen geltend gemacht werden. Das gleiche gilt für Ansprüche gegen die Bediensteten und anderen Personen, für welche die Eisenbahn gemäss Artikel 50 haftet.
Sonstige Ansprüche. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben unbe- rührt.
Sonstige Ansprüche. 11.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus uner- laubter Handlung sind ausgeschlossen.
Sonstige Ansprüche. 1. Die Rechte des Bestellers oder Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird bereits hiermit durch eine wirksame ersetzt, die möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt.
Sonstige Ansprüche. Schadensersatzansprüche des Kunden, seien sie vertraglicher oder nichtvertraglicher Natur, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Dienes bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung, auch für grob fahrlässiges Verhalten, wird auf den Ersatz des bei Geschäften der fraglichen Art typischerweise entstehenden Schadens begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für den unmittelbaren Schaden, nicht für den mittelbaren Schaden (Folgeschaden).
Sonstige Ansprüche. Auch soweit in den vorstehenden Bedingungen nicht besonders hervorgehoben, sind Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch wegen positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluss im Rahmen des gesetzlich zulässigen ausgeschlossen. Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt schon hiermit als durch eine neue wirksame ersetzt, die möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form.
Sonstige Ansprüche. Wenn der vereinbarte Rüde aus irgendeinem Grund nicht deckt oder die Hündin nicht deckwillig ist, do dass der Deckakt nicht vollzogen werden kann, so hat der Eigentümer des Deckrüden Anrecht auf Erstattung der Kosten, die durch den Aufenthalt der Hündin beim Halter des Deckrüden angefallen sind, (Kosten für Fütterung und Unterbringung, tierärztliche Behandlung, evtl. Schäden die die Hündin an der Zwingereinrichtung oder in der Wohnung des Deckrüdenhalters verursacht hat) nicht aber auf das Deckgeld. Nach einem korrekt verlaufenen Deckakt gilt die Dienstleitung des Deckrüden als erbracht. Damit ist die Voraussetzung für die vereinbarte Deckentschädigung erfüllt. Sie schließt keine Garantie für die Trächtigkeit der Hündin ein. Es liegt im Ermessen des Eigentümers des Deckrüden, bei Leerbleiben der Hündin, bei deren nächsten Hitze, einen kostenlosen Deckakt zu gewähren. Eine derartige Abmachung ist vor dem Deckakt in einem Deckvertrag schriftlich festzuhalten. Das vereinbarte Recht auf einen Gratisdeckakt erlischt jedoch nicht grundsätzlich mit dem Tode des Deckrüden, einem Besitzerwechsel des Deckrüden oder mit dem Tode der Hündin.
Sonstige Ansprüche. 1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche unseres Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Das gilt nicht für Ansprüche, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfül- lungsgehilfen beruhen, ferner nicht solche, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren. Der Haftungsausschluss gilt weiterhin nicht bei der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Unsere Haftung beschränkt sich in diesem Fall aber auf den Ersatz des typischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schadens, sei sei denn, die Verletzung der wesentlichen Vertrags- pflichten erfolgte vorsätzlich oder grob fahrlässig.