Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz Musterklauseln

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Eingang eines elektronischen Angebots wird dem Bewerber nach vollständiger Übertragung der Vertragsunterlagen durch einen Zeit- stempel auf der Benutzeroberfläche bestätigt. Ist die Übertragung eines elektronischen Angebots nicht möglich, erfolgt keine Bestätigung durch Zeitstempel. In einem solchen Fall wendet sich der Bewerber telefonisch an die Hotline der SOL GmbH, damit diese Maßnahmen zur Beseitigung der Störung ergreifen und Hinweise für die weitere Bearbeitung erteilen kann. Da die Dauer der Datenübertragung abhängig ist von einer Vielzahl von Faktoren wie den Datenmengen, der dem Nutzer zur Verfügung stehen- den Technik, dem Internet etc., steht die SOL GmbH nicht für die rechtzeitige Übermittlung eines Angebots ein. Hierfür hat der Bieter selbst Sorge zu tragen. Auch Wartungszeiten (zwischen 21 und 7 Uhr), in denen das System kurzzeitig auch abgeschaltet werden kann, sind vom Bieter zu berücksichtigen. Die SOL GmbH empfiehlt, die Daten mindestens 24 Stunden vor dem Eröffnungstermin zu senden, um eine rechtzeitige Übermittlung sicherzustellen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass dem Nutzer eine nach dieser Verein- barung unerlaubte Weiterverwendung der abgerufenen Daten nachge- wiesen werden kann. Macht der Nutzer von seinem Sonderkündigungsrecht innerhalb dieser Frist keinen Gebrauch, gelten die Änderungen als akzeptiert. Entspre- chendes gilt für eine Änderung der Geschäftsbedingungen durch die SOL GmbH. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier, oder unter xxx.xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx/xxx-xxxxxxxxxxx.xxxx.
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Vertragspartner verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für Sachschäden, die er im Rahmen seines Unternehmens erleidet (§ 9 PHG). Für den Fall, dass der Vertragspartner die vertragsgegenständliche Ware an einen anderen Unternehmer weiter- veräußert, verpflichtet er sich, den obigen Verzicht gemäß § 9 PHG an diesen zu überbinden. Für den Fall, dass eine solche Überbindung ausbleiben sollte, verpflichtet sich der Vertrags- partner, „HMI-Master“ schad- und klaglos zu halten und alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Haftungsinanspruchnahme entstehen, zu ersetzen. Sollte der Vertragspartner selbst im Rahmen des PHG zur Haftung herangezogen werden, verzichtet dieser „HMI-Master“ gegen- über ausdrücklich auf jeglichen Regress.
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von ‘ekey’ verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für Sachschäden, die er im Rahmen seines Unternehmens erleidet. Für den Fall, dass der Kunde die vertragsgegenständliche Ware an einen anderen Unternehmer weiterveräußert, verpflichtet er sich, den obigen Verzicht an den anderen Unternehmer zu überbinden. Für den Fall, dass eine solche Überwindung ausbleiben sollte, verpflichtet sich der Kunde, uns schad- und klaglos zu halten und alle Kosten, die uns im Zusammenhang mit einer Haftungsinanspruchnahme entstehen, zu ersetzen. Sollte der Kunde selbst zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber ausdrücklich auf jeglichen Regress.
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf die Geltend- machung von Ersatzansprüchen für Sachschäden, die er im Rahmen seines Unternehmens erleidet. Für den Fall, dass der Käufer die vertragsgegenständ- liche Ware an einen anderen Unternehmer weiter veräußert, verpflichtet er sich, den obigen Verzicht gemäß §9 Produkthaftungsgesetz

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.