Zusammenarbeit mit Dritten Musterklauseln

Zusammenarbeit mit Dritten. Falls im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten eine Zusammenarbeit der Pädagogen mit Behörden oder anderen Institutionen (wie z. Bsp. Sozialamt, Jugendamt, Gesundheitsamt, Frühförderstelle, Beratungsstellen und Fachleuten, Einrichtungen, Ärzten, Therapeuten) notwendig ist, verpflichten sich die Fachkräfte zu einem vertraulichen Umgang mit diesen Informationen. Die Erziehungsberechtigten unterstützen diese Zusammenarbeit, in dem sie benötigte Auskünfte geben und ggfs. Atteste, Bescheinigungen etc. erbringen.
Zusammenarbeit mit Dritten. Einzelne ambulante Spezial-Dienstleistungen kann die Spitex Birseck bei nachgewiesenem Bedarf zusammen mit Dritten anbieten oder an Dritte delegie- ren, wie ambulante Onkologie-Pflege, die Kinderspitex, Tages- und Nachtange- bote etc. Desgleichen können die Gemeinden die an sie direkt gestellten Rechnungen anderer, im Einzugsgebiet tätigen Spitex-Organisationen wie z.B. der ambulanten Onkologie-Pflege oder der Kinderspitex an die Spitex Birseck zur weiteren Koordination und Bezahlung weiterleiten. Die Gemeinden rest- finanzieren der Spitex Birseck die Inanspruchnahme solcher Leistungen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner, wenn die Spitex Birseck den Bedarf der zu erbringenden Spezial-Dienstleistungen bestätigen kann, den Einsatz der Leistung koordiniert und alle Ansprüche von Dritten geltend gemacht wurden.
Zusammenarbeit mit Dritten. Für die Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber kann die Zusammenarbeit mit Unternehmen erforderlich sein, die mit weiteren (Teil- )Leistungen beauftragt sind. Der Auftragnehmer wird mit diesen Unternehmen partner- schaftlich zur bestmöglichen Auftragsdurchführung für den Auftraggeber zusammenarbeiten und erforderlichenfalls mit diesen auftragsrelevante Informationen unter Berücksichti- gung von Xxxxxx 7 austauschen.
Zusammenarbeit mit Dritten. Wenn im Auftrag nicht anders vorgesehen, behält sich xxxx.xxx das Recht vor, die Erbringung von Dienstleistungen oder Herstellung von Produkten an Dritte zu übertragen, abzutreten oder Unterbeauftragte bei zuziehen. xxxx.xxx wird nur Unterbeauftragte mit vergleichbaren Qualitätsstandards und Geheimhaltungsverpflichtungen einsetzen. Bei Aufträgen, die nach SCS- oder STS-Regeln durchgeführt werden müssen, wird xxxx.xxx nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden die Erbringung von Dienstleistungen oder Herstellung von Produkten an Dritte übertragen, abtreten oder Unterbeauftragte bei ziehen. Alle Rechte des Kunden und xxxx.xxx sollen den entsprechenden Rechtsnachfolgern beider Parteien zu gute kommen bzw. von ihnen durchsetzbar sein.
Zusammenarbeit mit Dritten. 1) Externe Annahmestellen für Verordnungen sowie die Annahme von Verordnungen unter Umgehung der Versicherten (ohne Zustimmung der Versicherten oder deren Vertretungsberechtigten) sind unzulässig.
Zusammenarbeit mit Dritten. Die Auftragnehmerin kann Leistungsvereinbarungen für hauswirtschaftliche Leistungen mit Dritten ab- schliessen. Die folgende Aufzählung ist beispielhaft und damit nicht abschliessend. Voraussetzung für das Angebot weiterer, nicht gesetzlich vorgeschriebener Leistungen ist, dass diese dem Kerngeschäft naheliegen und die Erbringung machbar und wirtschaftlich, d.h. mindestens kostendeckend, ist.
Zusammenarbeit mit Dritten. Unter bestimmten Bedingungen nimmt die Ferienunterkunft die Hilfe Dritter für die (para-)medizinische Versorgung in Anspruch. Diese (para-)medizinischen Dienstleistungen fallen unter die Berufshaftpflicht der Leistungserbringer und werden auch durch sie direkt dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Ferienunterkunft fungiert dabei nur als Koordinator und kann für diese Dienstleistungen nicht haftbar gemacht werden.
Zusammenarbeit mit Dritten. 37 § 26 Beteiligte 37 § 27 Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt 37 § 28 Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus 38
Zusammenarbeit mit Dritten. Die Nexon Solutions GmbH behält sich vor, die Erbringung von Dienstleistungen an Dritte auszulagern. Die Nexon Solutions GmbH setzt dazu nur Subdienstleister mit ver- gleichbaren Qualitäts- und Vertraulichkeitsstandards ein.
Zusammenarbeit mit Dritten. 35.1 Der AN nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass von dem AG be- auftragte Dritte ebenfalls Arbeiten am Arbeitsort oder im Umkreis zeitgleich ausführen können. Alle Arbeiten, deren Ausführung für Dritte eine Belastung darstellen kann, sind vorab mit dem AG zu erörtern. Xxxxxxxxxxx der AG Arbeiten des AN mit Arbeiten Xxxxxxx wird der AN dadurch nicht von seinen Vertragspflichten entbun- den.