Werk Musterklauseln

Werk. Im Falle einer Werkleistung ist das Werk in den Auftrags- und Servicedokumenten abschließend beschrieben. Die vorstehenden Bestimmungen dieser Ziffer gelten bei Werkleistungen entsprechend. Die Selbstvornahme ist ausgeschlossen. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Kunden (Bestellers) unberührt, insbesondere hat der Kunde (Besteller) bei Fehlschlagen der Nacherfüllung unverändert das Recht zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Werk. Zug um Zug NEUHERSTELLUNG
Werk. Zuc um Zuc
Werk. Im Falle einer ausnahmsweise und ausdrücklich beauftragten Werkleistung ist das Werk in den Leistungsscheinen abschließend beschrieben. Die vorstehenden Bestimmungen (8.2) gelten bei Werkleistungen entsprechend. Die Selbstvornahme ist ausgeschlossen. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Ansprüche des KUNDEN (Bestellers) unberührt, insbesondere hat der KUNDE (Besteller) bei Fehlschlagen der Nacherfüllung unverändert das Recht zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Werk