Zuordnungsermächtigung Musterklauseln

Zuordnungsermächtigung. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der beigefügten Zuordnungsermächtigung (Anlage 1 zu diesem Vertrag).
Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.
Zuordnungsermächtigung. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der beigefügten Zuordnungsermächtigung (Anlage 1 zu diesem Vertrag), die elektronisch an die EDIFACT-Adresse (siehe Anlage Datenblatt) zu senden ist.
Zuordnungsermächtigung. Der Bilanzkreisverantwortliche gestattet dem Netzbetreiber die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des Bilanzkreisverantwortlichen nach Maßgabe der beigefügten Zuordnungsermächtigung (Anlage 1 zu diesem Vertrag).
Zuordnungsermächtigung. Der BKV gestattet dem Netzbetreiber die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der beigefügten Zuordnungs- ermächtigung (Anhang 1 zu diesem Vertrag).
Zuordnungsermächtigung. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der beigefügten Zuordnungsermächtigung (Anlage 1 zu diesem Vertrag). Mit MaBIS 2.0 erfolgt die Übertragung der Zuordnungsermächtigung elektronisch.
Zuordnungsermächtigung. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise - und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der im Sinne der MaBiS zugeleiteten Zuordnungsermächtigung.
Zuordnungsermächtigung. Der BKV gestattet dem BNB die Zuordnung von virtuellen Entnahmestellen Dritter zu einem Bahnstrombilanzkreis (BBK) des BKV nach Maßgabe der beigefügten Zuordnungsermächtigung (Anlage 1 zu diesem Vertrag).
Zuordnungsermächtigung. In der Zuordnungsermächtigung gestattet der BKV dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen eines Lieferanten zu einem Bilanzkreis des BKV. Die Inhalte der Zuordnungsermächtigung sind in der Anlage 1 zu dieser Vereinbarung geregelt.
Zuordnungsermächtigung. Lieferant/Einspeiser Verteilnetzbetreiber Bilanzkreisverantwortlicher