Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten Musterklauseln

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i. S. d. Art. 1 ausgetauschten EDI- Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDINachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vor- schriften und den festgelegten Prozessen der BNetzA) vorgeschrieben sind.
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten un-
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Par- teien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nach- richten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuer- rechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Service- nachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 56.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während ei- ner geschäftlichen Transaktion i. S. d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und den festgelegten Prozessen der BNetzA nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungs- vorschriften. 56.2 Die EDI-Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher zu stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewährleistet wird. 56.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten problemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reproduziert und gedruckt werden können. Betriebs- einrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden. 7
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i. S. d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS finden Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Proto- koll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Trans- aktion i. S. d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverän- dert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesonde- re nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE/GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenach- richten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivie- rungsvorschriften.
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 8.1 Jeder Vertragspartner archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion ausgetauschten EDI-Nachrichten unver- ändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch ihr innerstaatliches Recht vorgeschrieben sind. Das Protokoll ist in jedem Fall für die Dauer von mindestens zehn Jahren nach Abschluss der Transaktion zu speichern.
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i. S.