Common use of Zentrale Hinweissysteme Clause in Contracts

Zentrale Hinweissysteme. Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Xxxxxxxxxxx Xxxx 00 00000 Xxxxxxxxx zur Unterstützung der Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprüfung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Austausch bestimmter personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich. Der Betrieb des HIS beruht auf den berechtigten Interessen der Versicherungswirtschaft gem. Art. 6 Abs.1 lit. f) DSGVO, die wir gerne erläutern: Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes und zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch, Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur, soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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Samples: moat.schleswiger-ag.de, moat.schleswiger-ag.de, moat.schleswiger-ag.de

Zentrale Hinweissysteme. Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Xxxxxxxxxxx Xxxx 00 00000 Xxxxxxxxx zur Unterstützung der Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprüfung sowie bei der Bekämpfung Bekämp- fung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Austausch bestimmter personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich. Der Betrieb des HIS beruht auf den berechtigten Interessen der Versicherungswirtschaft gem. Art. 6 Abs.1 lit. f) DSGVO, die wir gerne erläutern: Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes Sachver- haltes und zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch, Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende entsprechende, Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur, soweit bestimmte Voraussetzungen Vorausset- zungen erfüllt sind.

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Samples: www.k-m.info, allsafe-casa.de