Versicherungsteuer Musterklauseln

Versicherungsteuer. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
Versicherungsteuer. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi- cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
Versicherungsteuer. Die Versicherung ist, soweit das deutsche Steuerrecht Anwen- dung findet, nach § 4 Nr. 5 VersStG von der Versicherungsteuer befreit.
Versicherungsteuer. Der Versicherungsbeitrag enthält die Versicherungsteuer, die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben.
Versicherungsteuer. Die Versicherung ist, soweit das deutsche Steuerrecht Anwen- dung findet, nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 VersStG von der Versicherung- steuer befreit. Ab 01.01.2022 abgeschlossene Berufsunfähig- keits-Zusatzversicherungen können versicherungsteuerpflichtig werden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die versicherte Person nicht zum Kreis der Angehörigen des Versicherungsnehmers zählt und weder sie noch einer ihrer Angehörigen ein unwider- rufliches Bezugsrecht haben. Erlischt die Steuerbefreiung, so ist die Steuer nachzuentrichten, soweit Versicherungsentgelt für einen Zeitraum nach Entfallen der Steuerbefreiung gezahlt wor- den ist (§ 9 Abs. 5 VersStG).
Versicherungsteuer. Beiträge zu Ihrem Vertrag sind nach § 4 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a Versi- cherungsteuergesetz steuerfrei.
Versicherungsteuer. Der Beitrag zu dieser Versicherung ist nach § 4 Nr. 5 Versiche- rungsteuergesetz von der Versicherungsteuerpflicht befreit.
Versicherungsteuer. Beiträge zu fondsgebundenen Rentenversicherungen sind nach § 4 Nr. 5 Versicherungsteuergesetz (VersStG) von der deutschen Versicherungsteuer befreit, soweit Sie Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, sind die dort gültigen steuerlichen Regelungen zu beachten.
Versicherungsteuer. In den von Ihnen zu zahlenden Beiträgen ist die Versicherungsteuer enthalten. Der Prozentsatz der Versicherungsteuer richtet sich nach dem Versicherungsteu- ergesetz. Er wird berechnet von dem von Ihnen zu zahlenden Beitrag zuzüglich der Nebenkosten im Sinne von § 3 Abs. 1 Versicherungsteuergesetz.
Versicherungsteuer. Der in Rechnung gestellte Betrag enthält zurzeit keine Versicherungsteuer. Wenn durch Gesetz bestimmt wird, dass auf den Versicherungsvertrag Versicherungsteuer zu entrichten ist, wird diese zusätzlich in der Beitragsrechnung ausgewiesen und mit Rechnungslegung fällig.