Common use of Zentrale Hinweissysteme Clause in Contracts

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risiko- beurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu be- antworten. Dazu bestehen bei den Fachverbänden zentrale Hinweissysteme. Solche Hinweissysteme gibt es beim Verband der Lebensversicherungs- Unterneh- men, beim Verband der Schadenversicherer sowie beim Verband der privaten Kran- kenversicherung. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur, soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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Samples: www.xxv24.de, www.mvk-versicherung.de, www.mvk-versicherung.de

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risiko- beurteilungRisikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung Ver- hinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende entspre- chende Anfragen anderer Versicherer zu be- antwortenbeantworten. Dazu bestehen bei den Fachverbänden zentrale Hinweissysteme. Solche Hinweissysteme gibt es beim GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.) und beim PKV-Verband der Lebensversicherungs- Unterneh- men, beim Verband der Schadenversicherer sowie beim (Verband der privaten Kran- kenversicherungKrankenversicherung e. V.) zent- rale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur, nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. ❚ Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht.

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Samples: rsv-bedingungen.de, rsv-bedingungen.de

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risiko- beurteilungRisikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu be- antwortenbeantworten. Dazu bestehen bei den Fachverbänden zentrale HinweissystemeDie Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und Leistungsfalleinschätzung das Hinweis- und Informationssystem, das derzeit die informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH betreibt. Solche Hinweissysteme gibt es beim Verband Nicht alle Unternehmen der Lebensversicherungs- Unterneh- men, beim Verband der Schadenversicherer sowie beim Verband der privaten Kran- kenversicherungR+V Versicherungsgruppe nehmen am Hinweis- und Informationssystem teil. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme dieses Hinweis- und deren Informationssystem und dessen Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur, nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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Samples: Seite

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risiko- beurteilungRisikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu be- antwortenbeantworten. Dazu bestehen bei den Fachverbänden zentrale HinweissystemeDie Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und Leistungsfalleinschätzung das Hinweis- und Informationssystem, das derzeit die informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH (IRFP GmbH) betreibt. Solche Hinweissysteme gibt es beim Verband Nicht alle Unternehmen der Lebensversicherungs- Unterneh- men, beim Verband der Schadenversicherer sowie beim Verband der privaten Kran- kenversicherungTVM Versicherungsgruppe nehmen am Hinweis- und Informationssystem teil. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme dieses Hinweis- und deren Informationssystem und dessen Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur, nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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Samples: www.tvm.nl