Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrages oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entspre- chende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) und beim Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen Sys- tem verfolgt werden dürfen, also nur, soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiel: Meldung von Leistungsfällen, wenn Verdacht auf Versicherungsmissbrauch besteht. Zweck: Bekämpfung von Betrug und Aufdeckung falscher Angaben bei Antragstellung und Leistungsfällen.
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Samples: ws.huvecdn.com, ws.huvecdn.com
Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrages Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entspre- chende entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft deutschen Versiche- rungswirtschaft e. V. (GDV) und beim Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen Sys- tem System verfolgt werden dürfen, also nur, nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. BeispielBeispiele: Meldung von Leistungsfällen, wenn Verdacht auf Versicherungsmissbrauch besteht. bei Zweck: Bekämpfung von Betrug Risikoprüfung und Aufdeckung falscher Angaben bei Antragstellung und Leistungsfällenvon Versicherungsmissbrauch.
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Samples: www.reiseversicherung-vergleich.info
Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrages Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entspre- chende entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. Versicherungswirt- schaft e.V. (GDV) und beim Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen Sys- tem System verfolgt werden dürfen, also nur, nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiel: Meldung Registrierung von Leistungsfällenauffälligen Schadenfällen, wenn Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht auf Versicherungsmissbrauch des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Bekämpfung von Betrug Risikoprüfung, Schadenaufklärung und Aufdeckung falscher Angaben bei Antragstellung und Leistungsfällen-verhütung.
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Samples: www.insurancestation.de