Zahlungskonditionen Musterklauseln

Zahlungskonditionen. Der Kunde verpflichtet sich, die im Einzelvertrag bestimmten Lizenzgebühren (Einmallizenzgebühren und/ oder wiederkehrende Lizenzgebühren) zu bezahlen. Lizenzgebühren sind lediglich Entschädigungen für die Erteilung des Nutzungsrechts und berechtigen nicht zur Inanspruchnahme weiterer Leistungen wie z.B. Wartung und Support. Einmallizenzgebühren können nach Vertragsabschluss von Nexgen in Rechnung gestellt werden. Wiederkehrende Lizenzgebühren werden für jedes Kalenderjahr im Voraus zur Zahlung fällig.
Zahlungskonditionen. Grundsätzlich sind folgende Teilzahlungen fällig: ■ Akontozahlungen nach Auftragsstatus in Prozent der Ver- tragssumme 30 % bei Vertragsabschluss 30 % bei Montagebereitschaft 30 % nach Fertigstellung der Arbeit/Montage 10 % 30 Tage nach Schlussrechnungsstellung, Restbetrag Option: □ Abschlagszahlungen, Akontozahlungen (SIA Norm 118) 90% des Auftragsfortschrittes Abzüge. Nach Ablauf der Zahlungsfristen entfällt ein Skonto- abzug. Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden nachbelastet.
Zahlungskonditionen. 14 Tage 3 % Skonto, 30 Tage netto 14 Tage 2 % Skonto, 30 Tage netto 30 Tage netto jeweils nach Rechnungseingang.
Zahlungskonditionen. Zusätzliche Leistungen werden von Nexgen nach Aufwand zu den jeweils gültigen Vertragskonditionen erbracht. Sie werden monatlich in Rechnung gestellt, sofern im Einzelvertrag nicht ein anderer Zahlungsmodus vorgesehen ist. Reisezeit gilt als Arbeitszeit und wird zu den jeweils gültigen Konditionen in Rechnung gestellt.
Zahlungskonditionen. Der Beauftragte hat ein Anrecht auf Abschlagszahlungen von mindestens 90% der bereits geleisteten Arbeit. Der rest- liche Betrag wird mit der Schlussabrechnung zur Zahlung fällig. Es kann auch eine angemessene Vorauszahlung oder die Sicherstellung des Honorars vereinbart werden. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Erhalt zu beglei- chen.
Zahlungskonditionen. Es gelten die Preise lt. Angebot bzw. jeweils gültiger Preisliste vorbehaltlich Druckfehler(n) und Irrtümer(n), CS ist aber jederzeit berechtigt, die Preise zu verändern. Erfolgt eine Erhöhung der Preise im Vergleich zu den bis dahin geltenden Preisen um mehr als 20 Prozent nach oben, ist der Besteller/Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Bestellers/Xxxxxx aus diesem Rücktritt, wie insbesonders Schadenersatzansprüche, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Alle in Angeboten oder Preislisten angegebenen Preise sind Nettopreise exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, in Euro (EUR) und frei Versandstelle. Sämtliche Versandkosten (mit Ausnahme des normalen Postversandes) und die gesetzliche Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Bestellers/Kunden. Sämtliche Nebenkosten werden auf den Fakturen von CS gesondert ausgewiesen und in dieser Form vom Besteller/Kunden anerkannt. Leistungen, die vereinbarungsgemäß nach Aufwand abzurechnen sind, gelangen nach schriftlicher Bestätigung sofort zur Verrechnung. Alle Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, spesenfrei ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen verrechnet, außer der tatsächliche Verspätungsschaden ist höher. Der Besteller/Kunde ist in keinem Fall berechtigt, eine Aufrechnung gegen bestehende oder behauptete Gegenforderungen vorzunehmen bzw. fällige Zahlungen, aus welchen Gründen auch immer, zurückzuhalten. CS ist berechtigt, unbeschadet anderslautender Bestimmungen bzw. Vereinbarungen noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers/Kunden für möglich gehalten wird. Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach angemessener Nachfrist nicht erbracht, ist CS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen so in Anwendung zu bringen, als ob der Besteller/Kunde in Leistungsverzug geraten wäre. Sind mit dem Besteller/Kunden Teilzahlungen vereinbart, tritt Terminverlust ein, wenn der Besteller/Kunde mehr als 7 Tage in Verzug geraten ist.
Zahlungskonditionen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, so gelten die Zahlungsfristen 10 Tage mit 2% Skonto oder 30 Tage netto, gerechnet ab Rechnungsdatum.
Zahlungskonditionen. 5.1 Die Rechnungen von Murotex sind ab Rechnungsdatum innert dreissig Tagen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig (Zahlungsfrist). Dieser Fälligkeitstermin (letzter Tag der Zahlungsfrist) stellt einen Verfalltag im Sinne von Art. 102 Abs. 2 OR dar.
Zahlungskonditionen. Nach Anmeldungseingang wird die Teilnahme bestätigt. Xx. Xxxxx Xxxxxx 0000 wird die Rechnung inklusive Frei- geländeplan versandt und diese ist bis 1 Woche vor Veranstaltung zu bezahlen. Alle Preisangaben zuzüglich 7,7% MwSt. Siehe dazu Punkt 4 des Aussteller-Reglements.
Zahlungskonditionen. Grundsätzlich gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen netto seit Erhalt der Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum Voraus. PEDACON kann jedoch nach eigenem Ermessen auch für gewisse Aufträge die Rechnungstellung im Nachhinein (in der Regel Ende Monat) vornehmen. Abweichende Zahlungsbedingungen können im jeweiligen Vertrag/Offerte und/oder Preisblatt vereinbart werden. Alle Preise, sofern nicht explizit anders angegeben, verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exkl. Mehrwertsteuer und anderer öffentlicher Abgaben. Die Verrechnung oder Abtretung von Forderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen.