Einheitspreise Musterklauseln

Einheitspreise. Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.
Einheitspreise. (§ 2 Abs. 1)
Einheitspreise. (§ 2 Abs. 1 VOB/B)
Einheitspreise. Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungsziffer (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Einheitspreis und Mengenansatz entspricht. BOORBERG Der Auftraggeber kann sich über die vertragsmäßige Ausführung der Leistung unterrichten.
Einheitspreise. 4.1 Die Einheitspreise sind, soweit es im Text des Leistungsverzeichnisses explizit vorgesehen ist, getrennt nach Material und Lohnkosten in Ziffern anzugeben.
Einheitspreise. Erfolgt die Abrechnung aufgrund der tatsächlichen Leistungen bzw. Lieferungen zu Einheitspreisen, so sind vom Auftragnehmer die entsprechenden Aufmassblätter, überprüfbare Aufstellungen, Abrechnungspläne, Lieferscheine und Regielisten nachvollziehbar und vollständig zur Überprüfung dem Auftraggeber vorzulegen. Sollte der Auftraggeber Korrekturen an den übermittelten Unterlagen vornehmen, sind Aufmass und Mengen gemeinsam festzustellen. Versäumt der Auftragnehmer die vom Auftraggeber angesetzte gemeinsame Aufnahme, so gelten die Feststellungen des Auftraggebers.
Einheitspreise. 6.1 Der AN hat sich bei der Abrechnung seiner Leistung an die im Vertrag vereinbarten Einheitspreise zu halten (§ 2 Abs. 1 VOB/B).
Einheitspreise. Ist eine Vergütung nach Einheitspreisen vereinbart, erfolgt diese auf der Grundlage der in der entsprechenden Vertragsgrundlage genannten Einheitspreise und der tatsächlich ausgeführten, durch Aufmaß belegten Leistungen abzüglich des vereinbarten Nachlasses. Die vereinbarten Einheitspreise sind Festpreise und schließen die Vergütung von erforderlichen Nebenleistungen mit ein. Die weite- ren nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen (z.B. Fachbau- leitung, Revisionsunterlagen) sind mit den vereinbarten Einheits- preisen ebenso abgegolten, wie (Fach-) Planungsleistungen, soweit diese von dem Auftragnehmer zu erbringen sind. Eine Gleitklausel für Lohn-, Material-, Geräte- und Stoffkosten wird nicht vereinbart. Die Abrechnung der Vergütung des Auftragnehmers erfolgt auf der Grundlage des Aufmaßes der tatsächlich ausgeführten Leis- tungen. Das Aufmaß ist zwischen Auftragnehmer und Auftragge- ber gemeinsam zu erstellen und zu unterzeichnen. Dies gilt ins- besondere für solche Leistungen, die bei der Weiterführung der Arbeiten nur noch schwer feststellbar sind. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber mit einem Vorlauf von mindestens 10 Arbeits- tagen einen Termin zur Erstellung des Aufmaßes zu benennen. Erscheint der Auftraggeber zu diesem Termin nicht oder leistet er einer Aufforderung zur Aufmaßerstellung innerhalb einer schrift- lich zu setzenden angemessenen Nachfrist von mind. 5 Arbeitsta- gen keine Folge, entfällt die Verpflichtung zur Durchführung eines gemeinsamen Aufmaßes. Dem Auftraggeber bleibt es aber unbe- nommen, das Aufmaß auf seine Richtigkeit nach- zuprüfen.
Einheitspreise. Die beauftragten Einheitspreise werden bei Vertragsunterzeichnung außer Streit gestellt. Die Einheitspreise gelten auch für den Fall einer Teilvergabe. Alle ausgeschriebenen Positionen gelten inkl. aller Arbeiten und Materialien FIX und FERTIG. Einschließlich allen dafür erforderlichen Leistungen, auch wenn diese in den einzelnen Positionstexten nicht gesondert angeführt sind. Sämtliche Arbeiten sind so durchzuführen, dass der laufende Betrieb nicht gestört wird, im Besonderen bei Um- und Zubauten. Alle Erschwernisse aller Art in Folge von örtlichen Gegebenheiten werden, soweit diese ersichtlich bzw. bekannt waren, nicht gesondert vergütet und sind in alle Einheitspreise einzukalkulieren. Der Angebotssteller hat sich vor Angebotslegung über die örtlichen Verhältnisse zu informieren.
Einheitspreise. Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ord- nungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis ent- spricht.