Vorbeitrag Musterklauseln

Vorbeitrag. In Abänderung von B. I. Nr. 1 a S. 3 der Prämienbestimmung (PB) berechnet sich der Vorbeitrag aus dem uns zuletzt bekannten Grundhektarwert und der uns zuletzt bekannten Gesamtanbaufläche aller in Nr. 1 aufgeführten Kulturgruppen. In Abänderung von B. Nr. 2 der Prämienbestimmung be- steht für die „Spezial-Versicherung (SV)“ eine eigene Gefahrenklasse. B. Nr. 2 der Prämienbestimmung gilt mit der Maßgabe, dass der Prämiensatz sich nach der örtlichen Gefahr (Tarif) und der durchschnittlichen Empfind- lichkeit aller in der „Spezial-Versicherung (SV)“ versicherten Kulturen, die sich in dieser eigenen Gefahrenklasse ausdrückt, bestimmt.
Vorbeitrag a) Zusammensetzung Der Vorbeitrag je Versicherungsvertrag wird aus Prämiensatz und Si- cherheitszuschlag errechnet. Der Sicherheitszuschlag wird alljährlich neu festgesetzt. Er wird nach Hundertteilen des Prämiensatzes berechnet. Der Vorbeitrag wird je Versicherungsvertrag für 100 € der Versiche- rungssumme berechnet.
Vorbeitrag. Der Vorbeitrag wird aus Prämiensatz und Sicherheitszuschlag errechnet. Der Sicherheitszuschlag wird alljährlich neu festgesetzt; er wird nach Hundertteilen des Prämiensatzes berechnet. Der Vorbeitrag wird je Versicherungsvertrag für 100,– € der Versiche- rungssumme berechnet. Der Mindestvorbeitrag beträgt je Versicherungsvertrag im Kultur- bereich A 25.– €, bei Bodenerzeugnissen aus dem Kulturbereich S 50.– €. Prämienzuschläge werden entsprechend der jeweiligen Vereinbarung erhoben.