Common use of Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Clause in Contracts

Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?. 27.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Sie oder Ihr Bevollmächtigter sind verpflichtet, uns bei Abschluss des Vertrages alle Ihnen be- kannten gefahrerheblichen Umstände schriftlich, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen, insbesondere die im Versicherungsantrag ge- stellten Fragen ebenso zu beantworten. Gefahr- erheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf unseren Entschluss Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Ein Umstand, nach dem wir ausdrücklich und schriftlich gefragt haben, gilt im Zweifel als gefahrerheblich. Die versicherte Person ist neben Ihnen für die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige der gefahrerheblichen Umstände und die Beantwor- tung der an sie gestellten Fragen verantwortlich. Wird der Vertrag von Ihrem Bevollmächtigten oder einem Vertreter ohne Vertretungsmacht geschlossen und kennt dieser den gefahrerheb- lichen Umstand, müssen Sie sich so behandeln lassen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis ge- habt oder dies arglistig verschwiegen.

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Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?. 27.1 13.1. Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Sie oder Ihr Bevollmächtigter haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekann- ten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen wir Sie in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, uns bei Abschluss des Vertrages alle Ihnen be- kannten gefahrerheblichen Umstände schriftlichals wir nach Ihrer Vertragserklärung, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen, insbesondere die aber vor unserer Vertragsannahme Fragen im Versicherungsantrag ge- stellten Fragen ebenso zu beantwortenSinne des Satzes 1 in Textform stellen. Gefahr- erheblich Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf unseren Entschluss Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Ein UmstandSoll eine andere Person versichert werden, nach dem wir ausdrücklich und schriftlich gefragt haben, gilt im Zweifel als gefahrerheblich. Die versicherte Person ist diese neben Ihnen für die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige der gefahrerheblichen Umstände Um- stände und die Beantwor- tung Beantwortung der an sie gestellten Fragen verantwortlich. Wird der Vertrag von Ihrem Bevollmächtigten oder einem Vertreter ohne Vertretungsmacht geschlossen und kennt dieser den gefahrerheb- lichen gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behandeln lassen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis ge- habt gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

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Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?. 27.1 12.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Sie oder Ihr Bevollmächtigter haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklä- rung alle Ihnen bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen wir Sie in Text- form gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, uns bei Abschluss des Vertrages alle Ihnen be- kannten gefahrerheblichen Umstände schriftlichals wir nach Ihrer Vertragserklä- rung, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen, insbesondere die aber vor unserer Vertragsannahme Fragen im Versicherungsantrag ge- stellten Fragen ebenso zu beantwortenSinne des Satzes 1 in Textform stellen. Gefahr- erheblich Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf unseren Entschluss Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Ein UmstandSoll eine andere Person versichert werden, nach dem wir ausdrücklich und schriftlich gefragt haben, gilt im Zweifel als gefahrerheblich. Die versicherte Person ist diese neben Ihnen für die wahrheitsgemäße und vollständige vollstän- dige Anzeige der gefahrerheblichen Umstände und die Beantwor- tung Beantwortung der an sie gestellten Fragen verantwortlich. Wird der Vertrag von Ihrem Bevollmächtigten oder einem Vertreter ohne Vertretungsmacht geschlossen und kennt dieser den gefahrerheb- lichen gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behandeln lassen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis ge- habt gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

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Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?. 27.1 13.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Sie oder Ihr Bevollmächtigter haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen wir Sie in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, uns bei Abschluss des Vertrages alle Ihnen be- kannten gefahrerheblichen Umstände schriftlichals wir nach Ihrer Vertragserklärung, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen, insbesondere die aber vor unserer Vertragsannahme Fragen im Versicherungsantrag ge- stellten Fragen ebenso zu beantwortenSinne des Satzes 1 in Textform stellen. Gefahr- erheblich Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf unseren Entschluss Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Ein UmstandSoll eine andere Person versichert werden, nach dem wir ausdrücklich und schriftlich gefragt haben, gilt im Zweifel als gefahrerheblich. Die versicherte Person ist diese neben Ihnen für die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige der gefahrerheblichen Umstände und die Beantwor- tung Beantwortung der an sie gestellten Fragen verantwortlich. Wird der Vertrag von Ihrem Bevollmächtigten oder einem Vertreter ohne Vertretungsmacht geschlossen und kennt dieser den gefahrerheb- lichen gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behandeln lassen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis ge- habt gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

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Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?. 27.1 13.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Sie oder Ihr Bevollmächtigter sind verpflichtet, uns bei Abschluss des Vertrages alle Ihnen be- kannten bekannten gefahrerheblichen Umstände schriftlich, wahrheitsgemäß wahr- heitsgemäß und vollständig anzuzeigen, insbesondere insbeson- dere die im Versicherungsantrag ge- stellten gestellten Fragen ebenso zu beantworten. Gefahr- erheblich Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf unseren Entschluss Ent- schluss Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Ein Umstand, nach dem wir ausdrücklich und schriftlich gefragt haben, gilt im Zweifel als gefahrerheblichgefahr- erheblich. Die versicherte Person ist neben Ihnen für die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige der gefahrerheblichen Umstände und die Beantwor- tung der an sie gestellten Fragen verantwortlich. Wird der Vertrag von Ihrem Bevollmächtigten oder einem Vertreter ohne Vertretungsmacht geschlossen geschlos- sen und kennt dieser den gefahrerheb- lichen Umstandgefahrerheblichen Um- stand, müssen Sie sich so behandeln lassen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis ge- habt gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

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Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?. 27.1 13.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Sie oder Ihr Bevollmächtigter haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen wir Sie in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, uns bei Abschluss des Vertrages alle Ihnen be- kannten gefahrerheblichen Umstände schriftlichals wir nach Ihrer Vertragserklärung, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen, insbesondere die aber vor unserer Vertragsannahme Fragen im Versicherungsantrag ge- stellten Fragen ebenso zu beantwortenSinne des Satzes 1 in Textform stellen. Gefahr- erheblich Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf unseren Entschluss Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Ein UmstandSoll eine andere Person versichert werden, nach dem wir ausdrücklich und schriftlich gefragt haben, gilt im Zweifel als gefahrerheblich. Die versicherte Person ist diese neben Ihnen für die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige der gefahrerheblichen Umstände und die Beantwor- tung Beantwortung der an sie Sie gestellten Fragen verantwortlich. Wird der Vertrag von Ihrem Bevollmächtigten oder einem Vertreter ohne Vertretungsmacht geschlossen und kennt dieser den gefahrerheb- lichen gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behandeln lassen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis ge- habt gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

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