Verwahrstellenvergütung Musterklauseln

Verwahrstellenvergütung. Die jährliche Vergütung für die Verwahrstelle beträgt 0,071 Pro- zent der Bemessungsgrundlage im jeweiligen Geschäftsjahr; in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 beträgt die Vergütung insgesamt jedoch mindestens EUR 57.120,00 (pro Jahr min- destens 28.560,00). Die Verwahrstelle kann hierauf monatlich anteilige Vorschüsse auf Basis der jeweils aktuellen Planzahlen erheben.
Verwahrstellenvergütung. Die Verwahrstelle erhält für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergü- tung i. H. v. 0,0357 % auf Basis des durchschnittlichen Nettoinven- tarwertes der Investmentgesellschaft, mindestens jedoch 21.420 EUR p. a. Darüber hinaus erhält die Verwahrstelle einen Ersatz von Aufwendungen für im Rahmen der Ankaufsbewertung oder der Eigentumsverifikation ggf. notwendige externe Gutachten. Die Verwahrstelle ist berechtigt, bereits vor Fälligkeit monatlich anteilige Abschlagszahlungen auf Basis der jeweils aktuellen Planzahlen zu verlangen. Diese Gebühr wird letztmals im Jahr der Löschung der Investmentgesellschaft aus dem Handelsregister gezahlt. Die Vergütung versteht sich inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Betrag berücksichtigt den aktuellen Steuer- satz. Bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes wird der genannte Prozentsatz bzw. der Bruttobetrag entsprechend angepasst.
Verwahrstellenvergütung. Die Verwahrstelle erhält für ihre Tätigkeit eine jährliche Ver- gütung i. H. v. 0,0357 % p. a. auf Basis des durchschnittlichen Nettoinventarwertes der Investmentgesellschaft, mindestens jedoch 21.420 EUR p. a. Darüber hinaus erhält die Verwahr- stelle einen Ersatz von Aufwendungen für im Rahmen der Ankaufsbewertung oder der Eigentumsverifikation ggf. not- wendige externe Gutachten. Die Verwahrstelle ist berechtigt, bereits vor Fälligkeit monatlich anteilige Abschlagszahlungen auf Basis der jeweils aktuellen Planzahlen zu verlangen. Diese Gebühr wird letztmals im Jahr der Löschung der Investment- gesellschaft aus dem Handelsregister gezahlt.
Verwahrstellenvergütung. Die monatliche Vergütung für die Verwahrstelle beträgt 1/12 von höchstens 0,025 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens in der Abrechnungsperiode, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet wird.
Verwahrstellenvergütung. Die jährliche Vergütung für die Verwahrstelle beträgt 0,042 % der Bemessungsgrundlage im jeweiligen Geschäftsjahr, mindestens jedoch 24.990 Euro p. a. Die Verwahrstelle kann hierauf monatlich anteilige Vorschüsse auf Basis der jeweils aktuellen Planzahlen erhalten.
Verwahrstellenvergütung. Die monatliche Vergütung für die Verwahrstelle beträgt 1/12 von höchstens 0,1 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des OGAW-Sondervermögens, der aus den börsentäglich ermittelten Werten in dem jeweiligen Monat errechnet wird.
Verwahrstellenvergütung. Die Verwahrstelle erhält für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergü- tung i. H. v. 0,0476 % der Bemessungsgrundlage, mindestens jedoch 35.700 EUR p. a. Die Verwahrstelle kann hierauf monat- lich anteilige Vorschüsse auf Basis der jeweils aktuellen Plan- zahlen erhalten. Diese Vergütung wird letztmals im Jahr der Löschung der Investmentgesellschaft aus dem Handelsregis- ter gezahlt. Zudem kann die Verwahrstelle Aufwendungen für die im Rahmen der Ankaufsbewertung oder der Eigentums- verifikation notwendige Erstellung externer Gutachten ersetzt verlangen.
Verwahrstellenvergütung. Die Verwahrstelle erhält eine Vergütung von bis zu 0,03 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des TGV in der Abrechnungsperiode, welcher aus den börsentäglich ermittelten Inventarwerten errech- net wird,. Sie ist berechtigt, hierauf monatlich anteilige Vorschüsse zu erheben.
Verwahrstellenvergütung. Die Verwahrstelle erhält für ihre Tätigkeit unabhängig von der Anteilklasse eine jährliche Vergütung von 0,02 Prozent p.a. des Wertes des Sondervermögens in der Abrechnungsperiode, der aus den Wer- ten des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes errechnet wird, mindestens jedoch EUR 5.000,00 p. a. Der Betrag, der jährlich aus dem Sonstigen Sondervermögen nach den vorstehenden Ziffern 7.2.1a) bis b), 7.2.2a) bis c) und 7.2.3 als Vergütungen sowie der nachstehenden Ziffer 7.2.4 (n) als Aufwendungs- ersatz entnommen wird, kann insgesamt bis zu 1,90 Prozent des durchschnittlichen Nettoinventarwer- tes des Sonstigen Sondervermögens, der aus den Werten des bewertungstäglich ermittelten Nettoin- ventarwertes errechnet wird, betragen.
Verwahrstellenvergütung. Die monatliche Vergütung für die Verwahrstelle beträgt unabhängig von der Anteilklasse 1/12 von bis zu 0,05 Prozent p.a. des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Wertpapierindex-OGAW-Sondervermö- gens, derzeit 0,04 Prozent p.a. des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Wertpapierindex-OGAW- Sondervermögens, errechnet aus dem jeweiligen Tagesendwert. Der Betrag, der jährlich aus dem Wertpapierindex-OGAW-Sondervermögen nach den vorstehenden Ziffern 1, 2a., 2.b., 2.c., 2.d. und 3 als Vergütungen und der nachstehenden Ziffer 4l als Aufwandsersatz entnommen wird, kann insgesamt bis zu 1,66 Prozent des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Wertpapierindex-OGAW- Sondervermögens, der aus den Tagesendwerten errechnet wird, betragen.