Common use of Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten Clause in Contracts

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Lieferantenrahmenvertrag Der Maingau Energie GMBH Nach Kov, Lieferantenrahmenvertrag Gas

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Daten- schutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Lieferantenrahmenvertrag Gas Zur Ausspeisung Von Gas‌, Lieferantenrahmenvertrag Gas

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetge- sendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen an- deren als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Netznutzungsvertrag Gas Kov Xiii Zwischen, Netznutzungsvertrag Strom, Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU- Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Daten-schutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU- Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 5.1. Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), www.stadtwerke-muehlheim.de, Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt ge- handhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bundesdatenschutzge- setz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich ver- traulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher vertrauli- cher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1. Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetge- sendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetgesen- det, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher vertrau- licher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), www.stw-winsen.de, www.stadtwerke-bad-harzburg.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen ande- ren als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Rahmenvertrag Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), www.swg-gun.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bundesda- tenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher vertrauli- cher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Lieferantenrahmenvertrag Gas, Lieferantenrahmenvertrag Gas

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt gehand- habt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen In- formationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: www.stadtwerke-emmerich.de, Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), www.stadtwerke-neustadt-orla.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetge- sendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1. Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

Appears in 4 contracts

Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen beider- seitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder we- der an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen vor- gesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen Informati- onen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: www.alliander-netz.de, www.alliander-netz.de, Vertrag Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU- Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Daten- schutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), sw-meerane.de, www.stadtwerke-erdgas-plauen.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt ge- handhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bundesdatenschutzge- setz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen In- formationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

Appears in 3 contracts

Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Messstellenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen, Lieferantenrahmenvertrag Gas, Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft ein- gestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben weiter- gegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetge- sendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben VertraulichkeitsgradVertrau- lichkeitsgrad.

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Samples: www.stadtwerke-luenen.de, www.stadtwerke-luenen.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Daten-schutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: www.swe-netz.de, www.bdew.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen bei- derseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen Infor- mationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag (Gas), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen andere als den von den Parteien vorgesehenen vorgesehen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bundesdatenschutz- gesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere weiter Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft einge- stuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben weiter- gegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: www.nrm-netzdienste.de, www.nrm-netzdienste.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt gehand- habt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: www.sw-netz.de, www.sw-netz.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1. Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU- Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: www.thueringer-energienetze.com, www.stadtwerke-detmold.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt ge- handhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU- Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: www.stadtwerke-weinsberg.de, www.bielefelder-netz.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetgesen- det, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, www.bonn-netz.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen beiderseiti- gen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen Informatio- nen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: www.ewr-netz.de, Netznutzungsvertrag

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Daten- schutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher vertrauli- cher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Messstellenrahmenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen, Messstellenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen bei- derseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien Par- teien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachtenbeach- ten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen Infor- mationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Netznutzungsvertrag, Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 5.1. Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt ge- handhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen In- formationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen bei- derseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen an- deren als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgrundgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Kov Xiii

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU- Datenschutzverordnung (BDSG) ist DSVGO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt ge- handhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU- Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. beachten Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: www.evb-netze.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU- Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Daten-schutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt ge- handhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bundesdatenschutzge- setz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung Übertra- gung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 5.1. Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender Sen- der oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet ver- wendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: www.stadtwerke-wf.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft einge- stuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben weiter- gegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachtenbe- achten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Netznutzungsvertrag (Entnahme)‌‌

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder o- der im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich ver- traulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher vertrauli- cher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 5.1. Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft einge- stuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben weiter- gegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachtenbe- achten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: www.gipsprojekt.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft ein- gestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen vorgese- henen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger derarti- ger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Messstellenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Mess Systemen Und Modernen Messeinrichtungen

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen an- deren als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU- Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Daten-schutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt ge- handhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverord- nung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: www.netze-odr.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: rhoengas.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 7.1 Die Parteien gewährleisten, dass daß EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt ge- handhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen ande- ren als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt gehand- habt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen In- formationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetgesen- det, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft einge- stuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben weiter- gegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken Zwe- cken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die ein- schlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 5.1. Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetgesen- det, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher vertrauli- cher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: www.stadtwerke-lauterbach.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetgesen- det, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher vertrauli- cher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt ge- handhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bundesdatenschutzge- setz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.. Lieferantenrahmenvertrag Seite 3 von 6 Stand: 17.07.2009

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Samples: www.stwl.lauf.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich ver- traulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU- Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher vertrauli- cher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werdenwer- den, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetge- sendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werdenwer- den. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher vertrauli- cher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bundes- datenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung Über- tragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen an- deren als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: www.gemeindewerke-schutterwald.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU- Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: www.freisinger-stadtwerke.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich ver- traulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt un- terliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben VertraulichkeitsgradVer- traulichkeitsgrad.

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Samples: www.schwaben-netz-regional.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.. LRVG_EDI-V, Stand 06-2018

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Samples: www.e-netz-suedhessen.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte unbefug- te Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetge-sendet, noch zu anderen an- deren als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bun- desdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver-traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt ge- handhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU- Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetzt sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 a) Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen beider- seitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien Partei- en vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen In- formationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: www.hertener-stadtwerke.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 (1) Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen ande- ren als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 1. Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Daten-schutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: www.netze-suedwest.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 7.1 Die Parteien gewährleisten, dass daß EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet ver- wendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi Für Gas)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender Sen- der oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet ver- wendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: www.netz-duesseldorf.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, gesendet noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU- Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich ver- traulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze so- wie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: www.swe.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft ein- gestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben wei- tergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen vorgesehe- nen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt ge- handhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU- Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. beachten Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich vertrau- lich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien Par- teien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bundesdatenschutz- gesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger derar- tiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: www.stadtwerke-baden-baden.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1. Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, gesendet noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetzte sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: www.stadtwerke-porta-westfalica.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft ein- gestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen vorge- sehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: en-apolda.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen beider- seitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen Infor- mationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: www.ww-netz.com

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen an- deren als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bundes- datenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Netznutzungsvertrag (Entnahme)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft ein- gestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben wei- tergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendetge­sendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver­traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder Senderoder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU- Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 (1) Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt gehand- habt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, gesendet noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachtenbe- achten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen In- formationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 5.1. Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt ge- handhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Bundesdatenschutzge- setz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1. Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen Ein- vernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen Per- sonen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vertrag Zwischen

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt gehand- habt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen Infor- mationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: www.stadtwerke-neustadt-orla.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 5.1. Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft einge- stuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben weiter- gegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachtenbeach- ten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: www.lsw-netz.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1. Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU- Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Daten-schutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: www.stadtwerke-oberkirch.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, gesendet noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: www.lsw-netz.de

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten EDI−Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz Die EU− Datenschutzgrundverordnung (BDSG) ist DSGVO), die einschlägigen Daten−schutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen bei- derseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen beiderseiti- gen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch