Common use of Vertragsänderung Clause in Contracts

Vertragsänderung. Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung ei- nen seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechenden erhöhten Beitrag verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen. Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so kann der Ver- sicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Nr. 4 a und 4 b erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.

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Samples: www.oevb.de, www.oevb.de, www.oevb.de

Vertragsänderung. Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt Zeit- punkt der Gefahrerhöhung ei- nen einen seinen Geschäftsgrundsätzen Geschäfts- grundsätzen entsprechenden erhöhten Beitrag verlangen ver- langen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließenaus- schließen. Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 Prozent % oder schließt der Versicherer die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so kann der Ver- sicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung Ein- haltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dieses Kündigungsrecht Kün- digungsrecht hinzuweisen. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung Ver- tragsanpassung nach Nr. 4 a und 4 b B.3.2.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers Ver- sicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.

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Samples: www.sv-sachsen.de, www.sparkasse-leipzig.de

Vertragsänderung. Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung ei- nen einen seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechenden Geschäfts- grundsätzen entsprechenden, erhöhten Beitrag verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen. Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer Versiche- rer die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so kann der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach gemäß Nr. 4 a und 4 b 3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.

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Samples: www.vwfs.de, www.gothaer.de

Vertragsänderung. Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung ei- nen eine seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechenden erhöhten Beitrag ent- sprechende erhöhte Prämie verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen. Erhöht sich der Beitrag die Prämie als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Absicherung Absiche- rung der erhöhten Gefahr aus, so kann der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen. In der Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Nr. 4 a und 4 b 3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.

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Samples: www.ratundservice.de

Vertragsänderung. Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung ei- nen einen seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechenden Geschäfts- grundsätzen entsprechenden, erhöhten Beitrag verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließenausschlieften. Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 Prozent oder schließt schlieftt der Versicherer Versiche- rer die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so kann der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach gemäft Nr. 4 a und 4 b 3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.

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Samples: www.gothaer.de

Vertragsänderung. Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung ei- nen einen seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechenden erhöhten Beitrag verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen. Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so kann der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines innerhalbeines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Nr. 4 a und 4 b 3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb nichtinnerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.

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Samples: www.asspario.de

Vertragsänderung. Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt Zeit- punkt der Gefahrerhöhung ei- nen einen seinen Geschäftsgrundsätzen Geschäfts- grundsätzen entsprechenden erhöhten Beitrag verlangen verlan- gen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließenaus- schließen. Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so kann der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats Mo- nats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung Ver- tragsänderung nach Nr. 4 a und 4 b B.3.2.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung Gefahr- erhöhung bestanden hat.

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Samples: www.wgv.de

Vertragsänderung. Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt Zeit- punkt der Gefahrerhöhung ei- nen einen seinen Geschäftsgrundsätzen Geschäftsgrund- sätzen entsprechenden erhöhten Beitrag verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen. Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Absicherung Ab- sicherung der erhöhten Gefahr aus, so kann der Ver- sicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung Vertrags- anpassung nach Nr. 4 a und 4 b B.3.2.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb in- nerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand Zu- stand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.

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Samples: www.wgv.de

Vertragsänderung. Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt Zeit­ punkt der Gefahrerhöhung ei- nen einen seinen Geschäftsgrundsätzen Geschäftsgrund­ sätzen entsprechenden erhöhten Beitrag verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen. Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Absicherung Ab­ sicherung der erhöhten Gefahr aus, so kann der Ver- sicherungsnehmer Versiche­ rungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung Vertrags­ änderung nach Nr. 4 a und 4 b B.3.2.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb inner­ halb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden be­ standen hat.

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Samples: www.wgv.de

Vertragsänderung. Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt Zeit­ punkt der Gefahrerhöhung ei- nen einen seinen Geschäftsgrundsätzen Geschäftsgrund­ sätzen entsprechenden erhöhten Beitrag verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen. Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so kann der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats Mo­ nats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dieses Kündigungsrecht Kündi­ gungsrecht hinzuweisen. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung Ver­ tragsanpassung nach Nr. 4 a und 4 b B.3.2.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.

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Samples: www.wgv.de

Vertragsänderung. Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt Zeit­ punkt der Gefahrerhöhung ei- nen einen seinen Geschäftsgrundsätzen Geschäftsgrund­ sätzen entsprechenden erhöhten Beitrag verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen. Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so kann der Ver- Ver­ sicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung Ein­ haltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dieses Kündigungsrecht Kündi­ gungsrecht hinzuweisen. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung Ver­ tragsänderung nach Nr. 4 a und 4 b B.3.2.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.

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