Common use of Vertragsänderung Clause in Contracts

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: www.gdv.de, www.gdv.de, www.gdv.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen Verlan- gen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versi- cherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: www.gdv.de, www.gdv.de, www.gdv.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 B 3.1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer Versi- cherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versi- cherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung Gefahr- absicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: www.mannheimer.de, www.continentale.de, www.continentale.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-Ziff. 1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

Appears in 4 contracts

Samples: www.nv-online.de, www.nv-online.de, www.gup-makler.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 A 3.1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicher- ungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: www.schwarzwaelder-versicherung.de, www.ostangler.de, dema-makler.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Ziffer 1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag Ver- trag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten Versicherungs- nehmer unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode VertragsbestandteilVersicherungsperiode Vertrags- bestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent % oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versiche- rungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versi- cherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

Appears in 3 contracts

Samples: www.lbn.de, www.lbn.de, www.lbn.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 B 3.1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossenge- schlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung Ge- fahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung Mittei- lung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: e-bikeschutz.de, www.xxv24.de, www.xxv24.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Abschnitt B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt vor- sätzlich verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände Gefahrum- stände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen Be- dingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

Appears in 3 contracts

Samples: www.xxv24.de, www.mvk-versicherung.de, www.mvk-versicherung.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3B 3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten an- gezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossenge- schlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers Versiche- rers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag die Prämie um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

Appears in 3 contracts

Samples: www.fvv.de, www.fvv.de, www.fvv.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten angezeig- ten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend rückwir- kend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschulde- ten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Ver- sicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsneh- mer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

Appears in 3 contracts

Samples: www.gdv.de, www.gdv.de, www.gdv.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten angezeig- ten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend rückwir- kend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten Versiche- rungsnehmer unverschuldeten Pflichtverletzung werden wer- den die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versi- cherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand Um- stand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung Mit- teilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.wwk.de, www.wwk.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände Gefahr- umstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossenge- schlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen Verlan- gen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten Pflichtverletzung unverschuldeten Pflicht- verletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode lau- fenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung Ge- fahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

Appears in 2 contracts

Samples: Ver Wahrungsvertrag, www.volkswohl-bund.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht Anzeige- pflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis Kennt- nis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossenge- schlossen, so werden die anderen Bedingungen Bedin- gungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend rück- wirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten Pflichtverletzung unverschuldeten Pflicht- verletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode VertragsbestandteilVersicherungsperiode Ver- tragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigenkündi- gen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht Kündi- gungsrecht hinzuweisen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.ammerlaender-versicherung.de, www.xxv24.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 B 3.1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.xxv24.de, www.xxv24.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Abschnitt B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände Gefahrum- stände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen Be- dingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.mvk-versicherung.de, www.mvk-versicherung.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 gemäß Nr. B 3.1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode VertragsbestandteilZahlungsperiode Vertrags- bestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent Pro- zent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.mecklenburgische.de, www.mecklenburgische.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen an- deren Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten un- verschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode VertragsbestandteilVersicherungsperiode Vertragsbestand- teil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag die Prämie um mehr als 10 Prozent % oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.ideal-versicherung.de, www.ideal-versicherung.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz Nr. 3.1.1 Abs. 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt, und hätte der Versicherer bei Kenntnis Kennt- nis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen Be- dingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend VertragsbestandteilVertrags- bestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent % oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: www.tierversicherungen-schewe.de, www.pferd-versichert.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen an- deren Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten un- verschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode VertragsbestandteilVersicherungsperiode Vertragsbestand- teil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag die Prämie um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung Gefahrabsiche- rung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Ver- sicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.ideal-versicherung.de, www.ideal-versicherung.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten ange- zeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen ande- ren Bedingungen geschlossen, so werden die anderen ande- ren Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten Pflichtverletzung unverschuldeten Pflichtver- letzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode VertragsbestandteilVersicherungsperiode Vertragsbestand- teil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag Bei- trag um mehr als 10 Prozent % oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.sparkasse-leipzig.de, www.sv-sachsen.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz Nr. 3.1.1 Abs. 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt, und hätte der Versicherer Ver- sicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers Versi- cherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten Ver- sicherungsnehmer unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungspe- riode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent % oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer Versiche- rer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

Appears in 2 contracts

Samples: verbraucherforum-info.de, www.vergleichen-und-sparen.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-B3- 1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend VertragsbestandteilVertrags- bestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.gev-versicherung.de, www.gev-versicherung.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten ange- zeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen ande- ren Bedingungen geschlossen, so werden die anderen ande- ren Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten Ver- sicherungsnehmer unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer Versiche- rer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht Kündi- gungsrecht hinzuweisen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.wwk.de, www.wwk.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten an- gezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossenge- schlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers Versiche- rers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten angezeig- ten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.tierversicherungen-schewe.de, www.ostangler.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 B 3.1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt schlieftt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versiche- rungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: www.gothaer.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen Bedin- gungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen an- deren Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag Ver- trag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigenkündi- gen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisenhinzu- weisen.

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Samples: www.gdv.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten angezeig- ten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen Be- dingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen Bedin- gungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten Versicherungsneh- mer unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen an- deren Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand Um- stand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag Ver- trag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung Mittei- lung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigenXxxxx xxx- digen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Ver- sicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisenhinzu- weisen.

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Samples: www.wwk.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 gemäß Nr. B 3.1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode VertragsbestandteilZahlungsperiode Vertrags- bestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte hät- te der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen Bedin- gungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen Bedin- gungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten Versicherungsneh- mer unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen an- deren Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungspe- riode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand Um- stand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag Ver- trag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisenhinzuwei- sen.

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Samples: ar.mediaimpression.net

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine die Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer Versi- cherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen Be- dingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten Pflichtverletzung unverschuldeten Pflicht- verletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode VertragsbestandteilVersicherungsperiode Vertrags- bestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag die Prämie um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versi- cherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung der Vertragsänderung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: makler.keinesorgen.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer Ver- sicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände Gefahrumstän- de den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossengeschlos- sen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer ei- ner vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten Pflichtverletzung unverschuldeten Pflichtver- letzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung Ge- fahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: cdn.website-editor.net

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 gemäß Nr. B 3.1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode VertragsbestandteilZahlungsperiode Vertrags- bestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versi- cherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine die Anzeigepflicht nach B3-1.1 Zif- fer 33.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände Gefahrum- stände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossenge- schlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen Verlan- gen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten Pflichtverletzung unverschuldeten Pflichtver- letzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag die Prämie um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung Ge- fahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht Kündi- gungsrecht hinzuweisen.

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Samples: www.helvetia.com

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten Versiche- rungsnehmer unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer Versi- cherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: www.gdv.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode VertragsbestandteilVersicherungsperiode Vertragsbe- standteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung Gefahrab- sicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: slp-vermittlerportal.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer Ver- sicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers Versi- cherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versi- cherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag die Prämie um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung Ge- fahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht Kündi- gungsrecht hinzuweisen.

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Samples: aporisk.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3D3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschul- deten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: www.xxv24.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3A3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen ande- ren Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 zehn Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung Gefahrabsi- cherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Ver- sicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: www.interlloyd.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 A 3.1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versiche- rungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: privat.rh-insuranceservices.com

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 5 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: www.oeffentliche.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer Versi- cherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung Gefahr- absicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht Kündi- gungsrecht hinzuweisen.

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Samples: rechner.prokundo.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3B 3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossenge- schlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers Versiche- rers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag die Prämie um mehr als 10 Prozent Pro- zent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten an- gezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb in- nerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: www.fvv.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 D 3.1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Ver- sicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: www.kuenstler-fairsicherung.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten ange- zeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen ande- ren Bedingungen geschlossen, so werden die anderen ande- ren Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten Ver- sicherungsnehmer unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer Versiche- rer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer ei- ner Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer Versi- cherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht Kündi- gungsrecht hinzuweisen.

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Samples: rhion.digital

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt vorsätz- lich verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände Gefahrum- stände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen ande- ren Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen ande- ren Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang Zu- gang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: www.gdv.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 gemäß Nr. B 3.1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen Ver- langen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen ande- ren Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Zahlungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent Pro- zent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Ziffer 24.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers Versi- cherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten Versicherungsneh- mer unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: dema-makler.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 die Anzeige- pflicht nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen an- deren Bedingungen auf Verlangen des Versicherers Versi- cherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschulde- ten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen Be- dingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent % oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versi- cherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung der Vertragsänderung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: media.barmenia.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Vertragsbestandteillaufen den Versicherungsperiode Vertragsbe- standteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung Gefahrab- sicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: slp-vermittlerportal.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 gemäß Nr. B 3.1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen Bedin- gungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten Versiche- rungsnehmer unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz Ab- satz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode VertragsbestandteilVersicherungsperiode Ver- tragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag Ver- trag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: uelzener.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden wer- den die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend VertragsbestandteilVer- tragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten Pflichtverletzung unverschuldeten Pflichtver- letzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand Um- stand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht Kün- digungsrecht hinzuweisen.

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Samples: www.gdv.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3D3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschul- deten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: www.xxv24.de

Vertragsänderung. 821/08_2018/54321/ABRK Hat der Versicherungsnehmer seine die Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossenge- schlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten Versiche- rungsnehmer unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen Be- dingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag die Prämie um mehr als 10 Prozent % oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten ange- zeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung der Vertrags- änderung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: www.versicherungsspiegel.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 B 3.1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versiche- rungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: www.vwfs.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 gemäß Nr. B 3.1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten ange- zeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten Pflichtverletzung unverschuldeten Pflicht- verletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Zahlungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 A 3.1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschul- deten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsneh- mer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: www.ostangler.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3B 3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers Versi- cherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten Versicherungsneh- mer unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag die Prämie um mehr als 10 Prozent Pro- zent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten an- gezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb in- nerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: www.fvv.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten angezeig- ten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen Be- dingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen Bedin- gungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten Versicherungs- nehmer unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versiche- rungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung Mit- teilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: www.xxv24.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versiche- rungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: www.gdv.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 A 3.1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicher- ungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: privat.rh-insuranceservices.com

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer Ver- sicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers Versi- cherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten Ver- sicherungsnehmer unverschuldeten Pflichtverletzung werden wer- den die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versiche- rungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung Gefahr- absicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: www.brokerport.de

Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 nicht vorsätzlich ver- letzt verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers Versi- cherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unver- schuldeten Versicherungsneh- mer unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungs- periode Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 zehn Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versiche- rers Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.

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Samples: www.xxv24.de