Common use of Vertragsbeendigung Clause in Contracts

Vertragsbeendigung. Über die Laufzeit des Vertrages gibt Ihnen unser Antrag/Angebot bzw. das Zertifikat/der Versicherungsschein Auskunft. Nebenabreden und Deckungszusagen sind nur mit schriftlicher Zu- stimmung der hierzu vom Versicherer bevollmächtigte GuV wirksam. Der Antragsteller/Kunde bevollmächtigt den GuV nach eigenem Ermes- sen den Versicherungsvertrag zu kündigen, um den Versicherer zu wechseln. In diesem Fall steht dem Antragsteller bei Verschlechterun- gen des Versicherungsschutzes oder bei Beitragserhöhungen gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz, innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung, zum Zeitpunkt der Änderung ein Kündigungsrecht zu. Änderungen zum Versicherungsumfang, Beitrag und zum Versicherer und ähnliches werden z.B. mittels der Mitgliederzeitschrift, Rundschrei- ben, Homepage xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx oder ähnliches, bekannt gegeben. Für den Abschluss der Gruppenversicherung ist eine GVI-Mitgliedschaft Voraussetzung. Bei Beendigung der GVI-Mitgliedschaft muss die Grup- penversicherung separat gekündigt werden. Auf die vorvertragliche Beziehung und den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag sind örtlich sowohl die Gerichte in Hamburg als auch die Gerichte an Ihrem Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständig. Für Klagen gegen Sie sind nur die Ge- richte an Ihrem Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständig. Gemäß § 215 Abs. 3 VVG kann eine abweichende Vereinbarung getroffen werden. Mit dem Vertragsschluss willigen Sie auch in die für die Ver- tragsverwaltung und Schadenbearbeitung notwendige Speicherung und Übermittlung der überlassenen Personen- und Sachdaten ein. Einzelheiten dazu und zu Ihren gesetzlichen Rechten sind im Merk- blatt zur Datenverarbeitung geregelt.

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Samples: Produktinformationsblatt Zur Gvi Gruppen Wohngebäudeversicherung‌, Produktinformationsblatt Zur Gvi Gruppen Unfallversicherung

Vertragsbeendigung. Über Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn nicht spä- testens bis zum 10.03. vor Ablauf des Schuljahres die Laufzeit Kündigung erfolgt. (Bezug ist die aktu- elle Elternbeitragssatzung für die OGS der Stadt Salzkotten). Beim Schulwechsel in die weiter- führende Schulform erlischt dieser Vertrag automatisch zum Schuljahresende. Bei Vorliegen gewichtiger Gründe, wie zum Beispiel Schulwechsel, Umzug o. ä. ist der Vertrag ausnahmsweise mit einer Frist von drei Monaten zum 1. des Vertrages gibt Ihnen unser Antrag/Angebot Folgemonats kündbar. Sonstige Kündigungsgründe entfallen gemäß der Elternbeitragssatzung der Stadt Salzkotten. Ein Ab- melden oder „nicht schicken“ des Kindes in die OGS entbindet nicht von Elternbeiträgen der Stadt. Die Kündigung erfolgt schriftlich bei der OGS Leitung vor Ort.. Die Kündigung durch die Sozialwerk für Bildung und Jugend gGmbH, die Schulleitung bzw. durch die Stadt als Schulträger - als gemeinsame einvernehmliche Entscheidung- ist möglich, wenn ⮚ das Zertifikat/Kind nach Auffassung aller Beteiligten (Personal der Versicherungsschein AuskunftGruppe, Schulleitung, Lehrer, Schulträger) in der Einrichtung nicht mehr betreut werden kann. Nebenabreden und Deckungszusagen sind nur mit schriftlicher Zu- stimmung der hierzu vom Versicherer bevollmächtigte GuV wirksam. Der Antragsteller/Kunde bevollmächtigt den GuV nach eigenem Ermes- sen den Versicherungsvertrag zu kündigen, um den Versicherer zu wechseln. In diesem Fall steht dem Antragsteller bei Verschlechterun- gen des Versicherungsschutzes oder bei Beitragserhöhungen gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz, innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung, zum Zeitpunkt der Änderung ein Kündigungsrecht zu. Änderungen zum Versicherungsumfang, Beitrag und zum Versicherer und ähnliches werden z.B. mittels der Mitgliederzeitschrift, Rundschrei- ben, Homepage xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx oder ähnliches, bekannt gegeben. Für den Abschluss der Gruppenversicherung ist eine GVI-Mitgliedschaft Voraussetzung. Bei Beendigung der GVI-Mitgliedschaft muss die Grup- penversicherung separat gekündigt werden. Auf die vorvertragliche Beziehung und den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag sind örtlich sowohl die Gerichte in Hamburg ⮚ das Kind länger als auch die Gerichte an Ihrem Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständig. Für Klagen gegen Sie sind nur die Ge- richte an Ihrem Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständig. Gemäß § 215 Abs. 3 VVG kann eine abweichende Vereinbarung getroffen werden. Mit dem Vertragsschluss willigen Sie auch in die für die Ver- tragsverwaltung und Schadenbearbeitung notwendige Speicherung und Übermittlung der überlassenen Personen- und Sachdaten ein. Einzelheiten dazu und zu Ihren gesetzlichen Rechten sind im Merk- blatt zur Datenverarbeitung geregeltzwei Wochen unentschuldigt fehlt.

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Samples: grundschule-verne-verlar.de, grundschule-verne-verlar.de

Vertragsbeendigung. Über Der Vertrag endet, wenn das Kind den Grundschulverbund Grebben – Schafhausen ver- lässt. Bei Vorliegen gewichtiger Gründe, wie zum Beispiel Schulwechsel, Umzug o. ä. ist der Vertrag ausnahmsweise mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Monats künd- bar. Darüber hinaus ist der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Schul- jahres kündbar, sofern die Laufzeit des Vertrages gibt Ihnen unser Antrag/Angebot Eltern die Angebote der Offenen Ganztagsschule zum darauf folgenden Schuljahr nicht mehr in Anspruch nehmen möchten. Die Kündigung muss schriftlich beim Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. als Xxxxxx der Offenen Ganztagsschule erfolgen. Die Kündigung durch den Xxxxxx ist möglich, wenn - der erhobene Beitrag bzw. das Zertifikat/Essengeld trotz schriftlicher Aufforderung nicht ge- zahlt wird - wenn das Kind nach Auffassung aller Beteiligten (Personal der Versicherungsschein Auskunft. Nebenabreden und Deckungszusagen sind nur mit schriftlicher Zu- stimmung Gruppe, Lehrer, Xxxxxx) in der hierzu vom Versicherer bevollmächtigte GuV wirksam. Der Antragsteller/Kunde bevollmächtigt Einrichtung nicht mehr betreut werden kann - die in der Beitragsordnung vorgesehene Erklärung zum Elternbeitrag nicht an den GuV nach eigenem Ermes- sen den Versicherungsvertrag zu kündigenSchulträger zurückgesandt wird - durch unrichtige Angaben bei der Anmeldung des Kindes ein Platz in der Offenen Ganztagsschule erwirkt worden ist - sich die persönlichen Verhältnisse, um den Versicherer zu wechseln. In diesem Fall steht dem Antragsteller bei Verschlechterun- gen die zur Aufnahme des Versicherungsschutzes oder bei Beitragserhöhungen gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz, innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung, zum Zeitpunkt der Änderung ein Kündigungsrecht zu. Änderungen zum Versicherungsumfang, Beitrag und zum Versicherer und ähnliches werden z.B. mittels der Mitgliederzeitschrift, Rundschrei- ben, Homepage xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx oder ähnliches, bekannt gegeben. Für den Abschluss der Gruppenversicherung ist eine GVI-Mitgliedschaft Voraussetzung. Bei Beendigung der GVI-Mitgliedschaft muss die Grup- penversicherung separat gekündigt werden. Auf die vorvertragliche Beziehung und den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag sind örtlich sowohl die Gerichte in Hamburg als auch die Gerichte an Ihrem Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständig. Für Klagen gegen Sie sind nur die Ge- richte an Ihrem Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständig. Gemäß § 215 Abs. 3 VVG kann eine abweichende Vereinbarung getroffen werden. Mit dem Vertragsschluss willigen Sie auch Kindes in die Offene Ganztagsschule geführt haben, geändert haben - die Finanzierung der Offenen Ganztagsschule durch das Land nicht mehr gewähr- leistet ist. Nach Unterzeichnung aller Vertragsparteien erhalten die Erziehungsberechtigten eine Ko- pie des Vertrages. Heinsberg, Unterschrift der Sorgeberechtigten Caritasverband für die Ver- tragsverwaltung und Schadenbearbeitung notwendige Speicherung und Übermittlung der überlassenen Personen- und Sachdaten ein. Einzelheiten dazu und zu Ihren gesetzlichen Rechten sind im Merk- blatt zur Datenverarbeitung geregelt.Region Heinsberg e.V.

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Samples: Vertrag Zur Teilnahme an Der Offenen Ganztagsgrundschule

Vertragsbeendigung. Über (1)Der/die Laufzeit Depotinhaber kann/können den Vertrag jederzeit ohne Ein- haltung einer Frist kündigen; eine Kündigung bedarf der Schriftform. Mehreren Depotinhabern steht dieses Recht nur gemeinsam zu. Der/die Depotinhaber teilt/teilen im Fall einer Kündigung der Bank mit, ob die Fondsanteile übertragen oder verkauft und somit ausbezahlt werden sollen. Im Falle einer Kündigung kann/können der/die Depotinhaber ausschließlich den Verkauf oder den Übertrag sämtlicher Depotwerte verlangen. Abweichende Verfügungen über einzelne Depotwerte sind nicht möglich. Erteilt/erteilen der/die Depotinhaber bei Kündigung keine entsprechende Weisung, werden die Fondsanteile mit Wirksam- werden der Kündigung verkauft und der Gegenwert auf das von dem/den Depotinhaber/n angegebene Referenzkonto überwiesen. Die Bank kann diesen Vertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Mo- naten kündigen. Die Abwicklung schwebender Geschäfte bleibt von einer Kündigung des Vertrages gibt Ihnen unser Antrag/Angebot bzwunberührt. das ZertifikatIm Zeitpunkt der Kündigung vorausgezahlte Gebühren und Spesen werden nicht zurückerstattet, die vertragsgemäßen Vergütungen werden sofort fällig. (2)Der Vermögensverwaltungsvertrag sowie die der Bank erteilte Voll- macht erlöschen nicht mit dem Tod des/der Versicherungsschein AuskunftDepotinhaber/s. Jedoch können die überlebenden Konto-/Depotinhaber ohne Mitwirkung der Erben den Vermögensverwaltungsvertrag auflösen oder auf ihren Namen umschreiben lassen. Nebenabreden und Deckungszusagen sind nur Das Vertragsverhältnis wird mit schriftlicher Zu- stimmung der hierzu vom Versicherer bevollmächtigte GuV wirksam. Der Antragsteller/Kunde bevollmächtigt den GuV nach eigenem Ermes- sen den Versicherungsvertrag zu kündigen, um den Versicherer zu wechseln. In diesem Fall steht dem Antragsteller bei Verschlechterun- gen des Versicherungsschutzes oder bei Beitragserhöhungen gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz, innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung, zum Zeitpunkt der Änderung ein Kündigungsrecht zu. Änderungen zum Versicherungsumfang, Beitrag und zum Versicherer und ähnliches werden z.B. mittels der Mitgliederzeitschrift, Rundschrei- ben, Homepage xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx oder ähnliches, bekannt gegeben. Für den Abschluss der Gruppenversicherung ist eine GVI-Mitgliedschaft VoraussetzungErben gemeinschaftlich fortgesetzt. Bei mehreren Erben kann die Bank verlangen, dass ein Erbe benannt wird, der die übrigen Erben vertritt. Die Kündigung dieses Vermögensverwaltungsvertrags durch einen oder mehrere Erben oder einen Testamentsvollstrecker führt zur Beendigung der GVI-Mitgliedschaft muss die Grup- penversicherung separat gekündigt werden. Auf die vorvertragliche Beziehung und den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag sind örtlich sowohl die Gerichte in Hamburg als auch die Gerichte an Ihrem Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständig. Für Klagen gegen Sie sind nur die Ge- richte an Ihrem Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständig. Gemäß § 215 Abs. 3 VVG kann eine abweichende Vereinbarung getroffen werden. Mit dem Vertragsschluss willigen Sie auch in die des Vertrages für die Ver- tragsverwaltung und Schadenbearbeitung notwendige Speicherung und Übermittlung der überlassenen Personen- und Sachdaten ein. Einzelheiten dazu und zu Ihren gesetzlichen Rechten sind im Merk- blatt zur Datenverarbeitung geregeltsämtliche Erben.

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Samples: www.fuggerbank.de