Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Die Versicherung ist darüber hinaus auch unanfechtbar wegen Selbstmordes und Aufenthaltsänderung auf der ganzen Erde. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch in den in Z. 7 angeführten Fällen.
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