Sonstige Vertragsbestimmungen Musterklauseln

Sonstige Vertragsbestimmungen. 19 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versicherungs- verhältnis beziehen? § 20 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Na- mens? § 21 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? § 22 Welche außergerichtlichen Beschwerdemöglichkeiten haben Sie?
Sonstige Vertragsbestimmungen. 1. Schriftliche Erklärungen sind mit der Absendung innerhalb der Frist rechtsverbindlich; sie können rechtswirksam an die im Vertrag angegebene oder an eine andere, schriftlich mitgeteilte Adresse gerichtet werden, wobei die Vertragsparteien verpflichtet sind, allfällige Änderungen ihrer im Vertrag genannten Anschrift unverzüglich schriftlich dem anderen Vertragsteil bekannt zu geben.
Sonstige Vertragsbestimmungen. 37 Was gilt, wenn sich Ihre Postanschrift und/oder Ihr Name ändern? § 38 Welche weiteren Mitteilungspflichten haben Sie? § 39 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwen- dung? § 40 Streitschlichtungsstelle, Aufsichtsbehörde und Gerichtsstand Versicherungsombudsmann
Sonstige Vertragsbestimmungen. 14 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung? Grundsätze
Sonstige Vertragsbestimmungen. 32 (Nicht belegt) § 33 Was geschieht bei einer Doppelversicherung oder Mehrfachver- sicherung?
Sonstige Vertragsbestimmungen. 1) Über jede Änderung hinsichtlich der Obsorgeberechtigung für minderjährige oder sonst wie pflegebefohlene Bausparer ist die Bausparkasse sofort zu informieren. Diese Verpflichtung trifft bis zur Eigenberechtigung des Bausparers neben dem Bausparer auch den/die bisherige(n) und neue(n) Obsorge- berechtigte(n) zur ungeteilten Hand.
Sonstige Vertragsbestimmungen. Artikel 33
Sonstige Vertragsbestimmungen. 27.1 Die Kosten für diesen Vertrag und dessen Durchführung einschließlich etwa in diesem Zusammenhang anfallender Steuern und Gebühren aller Art trägt die GESELLSCHAFT.
Sonstige Vertragsbestimmungen. 31 Rechtsanwendung §32 Gerichtsstand AVB (01.2021) – ABRis-D
Sonstige Vertragsbestimmungen. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung von Verzugszinsen von 12 % p.a. und einmalig € 35,-- Spesen.