VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG Musterklauseln

VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG. Für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gilt die Versicherungssumme für Vermögensschäden im Versicherungsschein. Es gilt der im Versicherungsschein genannte Selbstbehalt für Vermögensschäden.
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG. Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhan- denkommen von Sachen, insbesondere von Geld und geldwerten Zeichen) sind noch sich aus solchen Schäden herleiten. Schäden infolge des Ver- lusts, der Veränderung oder der Blockade elektronischer Daten, ebenso wie Schäden, die durch sich selbst reproduzierende schadhafte Codes (z. B. Viren, Würmer, Trojanische Pferde) verursacht werden, werden als Ver- mögensschäden angesehen. Der Versicherungsschutz der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung umfasst insbesondere auch • Ansprüche wegen Verschulden bei Vertragsverhandlungen. • Schadenersatz wegen der Nicht- oder Schlechterfüllung der vertrag- lichen Leistungspflicht. • Ansprüche auf Xxxxxxxxxxxxx wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten. • Ansprüche auf Verzögerungsschäden. • Ansprüche aus der Verletzung geistiger Eigentumsrechte (Schutz- und Urheberrechte wie z. B. Namensrechte, Markenrechte, Lizenzrechte) eines Dritten durch einen Versicherten, mit Ausnahme von Patent- rechtsverstößen. • die Haftung aus Kartell- und Wettbewerbsrechtsverstößen. • immaterielle Schäden, die sich aus versicherten Vermögensschäden herleiten. Hierzu zählen auch Schmerzensgeldansprüche aufgrund einer Persönlichkeitsrechtsverletzung. Der Versicherer gewährt den Versicherten im Rahmen der vorliegenden Bedingungen Versicherungsschutz nicht nur, wenn die Versicherten von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen auf Ersatz eines Vermögensschadens in Anspruch genommen werden, sondern auch, wenn die Inanspruchnahme wegen der Verletzung von Geheim- haltungs-, Vertraulichkeits- oder Datenschutzvereinbarungen bzw. -er- klärungen erfolgt. Im Rahmen der im Versicherungsschein benannten Entschädigungsgrenze besteht Versicherungsschutz wegen der vor- genannten Verletzungen auch für Vertragsstrafen. Der Risikoausschluss gemäß Ziffer II.1. findet insoweit keine Anwendung.
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG. 3 B. BETRIEBS-, PRODUKT- UND UMWELTHAFTPFLICHTVERSICHERUNG/UMWELTSCHADENVERSICHERUNG 10 C. VERSICHERTE 12 D. RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 13 E. RISIKOAUSSCHLÜSSE 14 F. VERSICHERUNGSFALL UND SCHADENFALLDEFINITION 17 G. VERSICHERTER ZEITRAUM 18 H. LEISTUNGEN DES VERSICHERERS 18
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG. Der Haftungsumfang gemäß A.3 der Bedingungen wird folgendermaßen erweitert:
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG. VV-O Makler-UG (haftungsbeschränkt) & Xx.XX besitzt eine gesetzeskonforme Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG. 3 B. VERSICHERTE 9 C. RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH UND NON-ADMITTED-COUNTRIES 10 D. RISIKOAUSSCHLÜSSE 10 E. VERSICHERUNGSFALL UND SCHADENFALLDEFINITION 11 F. VERSICHERTER ZEITRAUM 12
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG. B20.002.09.019.31.A 01/11 Seite 2/2
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG. Der Auftragnehmer legt bei Vertragsbeginn einen Nachweis über den Ab- schluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vor. Die Deckungs- summe beträgt mindestens 500 Tausend Euro für jeden Einzelfall.
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG. 3 C. VERSICHERTE 12 D. RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 13 E. RISIKOAUSSCHLÜSSE 13 F. VERSICHERUNGSFALL UND SCHADENFALLDEFINITION 16 G. VERSICHERTER ZEITRAUM 17 H. LEISTUNGEN DES VERSICHERERS 18

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.