Versicherungsschutz. Das Fahrzeug ist gemäß den jeweiligen geltenden Versicherungsbedingungen wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung: Sach- und Vermögensschäden: bis zu 50 Mio. €; Personenschäden je geschädigte Person: max. 8 Mio. €. Vollkaskoversicherung: Selbstkostenbeteiligung € 1.000,- je Schaden; Teilkasko: Selbstkostenbeteiligung € 500,- je Schaden. Für eventuell beförderte Güter ist keine Versicherung abgeschlossen. Der Verlust von Wagenpapieren, Werkzeug, Zubehör und persönlichen Gegenständen geht stets zu Lasten des Mieters, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. Wagenpapiere dürfen bei Verlassen des Fahrzeuges nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden.
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Versicherungsschutz. Das Fahrzeug ist gemäß den jeweiligen geltenden Versicherungsbedingungen wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung: Sach- und Vermögensschäden: bis zu 50 100 Mio. €; Personenschäden je geschädigte Person: max. 8 12 Mio. €. Vollkaskoversicherung: Selbstkostenbeteiligung € 1.000,- 1.000,-- je Schaden; Teilkasko: Selbstkostenbeteiligung € 500,- 500,-- je Schaden. Für eventuell beförderte Güter ist keine Versicherung abgeschlossen. Der Verlust von Wagenpapieren, Werkzeug, Zubehör und persönlichen Gegenständen geht stets zu Lasten des Mieters, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. Wagenpapiere dürfen bei Verlassen des Fahrzeuges nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden.
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Versicherungsschutz. Das Fahrzeug ist gemäß den jeweiligen geltenden Versicherungsbedingungen wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung: Sach- und Vermögensschäden: bis zu 50 Mio. €; Personenschäden je geschädigte Person: max. 8 Mio. €. Vollkaskoversicherung: Selbstkostenbeteiligung € 1.000,- 1000,00 je Schaden; Teilkasko: Selbstkostenbeteiligung € 500,- 500,00 je Schaden. Für eventuell beförderte Güter ist keine Versicherung abgeschlossen. Der Verlust von Wagenpapieren, Werkzeug, Zubehör und persönlichen Gegenständen geht stets zu Lasten des Mieters, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. Wagenpapiere dürfen bei Verlassen des Fahrzeuges nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden.
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Versicherungsschutz. Das Fahrzeug ist gemäß den jeweiligen geltenden Versicherungsbedingungen wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung: Sach- und Vermögensschäden: bis zu 50 Mio. €; Personenschäden je geschädigte Person: max. 8 Mio. €. Vollkaskoversicherung: Selbstkostenbeteiligung € 1.000,- je Schaden; Teilkasko: Selbstkostenbeteiligung € 500,- 1.000,- je Schaden. Für eventuell beförderte Güter ist keine Versicherung abgeschlossen. Der Verlust von Wagenpapieren, Werkzeug, Zubehör und persönlichen Gegenständen geht stets zu Lasten des Mieters, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. Wagenpapiere dürfen bei Verlassen verlassen des Fahrzeuges nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden.
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Versicherungsschutz. Das Fahrzeug ist gemäß den jeweiligen geltenden Versicherungsbedingungen wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung: Sach- und Vermögensschäden: bis zu 50 Mio. €; Personenschäden je geschädigte Person: max. 8 Mio. €. ; Vollkaskoversicherung: Selbstkostenbeteiligung € 1.000,- 1000,- je Schaden; Teilkasko: Selbstkostenbeteiligung € 500,- 500€,- je Schaden. Für eventuell beförderte Güter ist keine Versicherung abgeschlossen. Der Verlust von Wagenpapieren, Werkzeug, Zubehör und persönlichen Gegenständen geht stets zu Lasten des Mieters, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. Wagenpapiere dürfen bei Verlassen des Fahrzeuges nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden.
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Samples: campercrew.de
Versicherungsschutz. Das Fahrzeug ist gemäß den jeweiligen geltenden Versicherungsbedingungen wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung: Sach- und Vermögensschäden: bis zu 50 Mio. €; Personenschäden je geschädigte Person: max. 8 Mio. €. Vollkaskoversicherung: Selbstkostenbeteiligung € 1.000,- 1000,- je Schaden; Teilkasko: Selbstkostenbeteiligung € 500,- je Schaden. Für eventuell beförderte Güter ist keine Versicherung abgeschlossen. Der Verlust von Wagenpapieren, Werkzeug, Zubehör und persönlichen Gegenständen geht stets zu Lasten des Mieters, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. Wagenpapiere dürfen bei Verlassen des Fahrzeuges nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden.
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Samples: womorent-ffm.de
Versicherungsschutz. Das Fahrzeug ist gemäß den jeweiligen geltenden Versicherungsbedingungen wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung: Sach- und Vermögensschäden: bis zu 50 100 Mio. €; Personenschäden je geschädigte Person: max. 8 12 Mio. €. Vollkaskoversicherung: Selbstkostenbeteiligung € 1.000,- 1000,- je Schaden; Teilkasko: Selbstkostenbeteiligung € 500,- je Schaden. Für eventuell beförderte Güter ist keine Versicherung abgeschlossen. Der Verlust von Wagenpapieren, Werkzeug, Zubehör und persönlichen Gegenständen geht stets zu Lasten des Mieters, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. Wagenpapiere dürfen bei Verlassen des Fahrzeuges nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden.
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Samples: www.erento.com
Versicherungsschutz. Das Fahrzeug ist gemäß den jeweiligen geltenden Versicherungsbedingungen wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung: Sach- und Vermögensschäden: bis zu 50 100 Mio. €; Personenschäden je geschädigte Person: max. 8 15 Mio. €. Vollkaskoversicherung: Selbstkostenbeteiligung € 1.000,- 1000,- je Schaden; Teilkasko: Selbstkostenbeteiligung € 500,- 300,- je Schaden. Für eventuell beförderte Güter ist keine Versicherung abgeschlossen. Der Verlust von Wagenpapieren, Werkzeug, Zubehör und persönlichen Gegenständen geht stets zu Lasten des Mieters, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. Wagenpapiere dürfen bei Verlassen des Fahrzeuges nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden.
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Samples: www.kfz-lutz.de
Versicherungsschutz. Das Fahrzeug ist gemäß den jeweiligen geltenden Versicherungsbedingungen wie folgt versichert: – Haftpflichtversicherung: Sach- und Vermögensschäden: Vermögensschäden bis zu 50 100 Mio. €€ pauschal; Personenschäden je geschädigte Person: Person max. 8 12 Mio. €. € – Vollkaskoversicherung: Selbstkostenbeteiligung 0.000 € 1.000,- je Schaden; TeilkaskoSchaden – Teilkaskoversicherung: Selbstkostenbeteiligung 500 € 500,- je Schaden. Schaden Für eventuell beförderte Güter ist keine Versicherung abgeschlossen. Der Verlust von Wagenpapieren, Werkzeug, Zubehör und persönlichen Gegenständen geht stets zu Lasten des Mieters, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. Wagenpapiere dürfen bei Verlassen des Fahrzeuges nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden.
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Samples: www.koellefornia-camper.de
Versicherungsschutz. Das Fahrzeug ist gemäß den jeweiligen geltenden Versicherungsbedingungen wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung: Sach- und Vermögensschäden: bis zu 50 Mio. €; Personenschäden je geschädigte Person: max. 8 12 Mio. €. Vollkaskoversicherung: Selbstkostenbeteiligung € 1.000,- 1000,- je Schaden; Teilkasko: Selbstkostenbeteiligung € 500,- 1000,- je Schaden. Für eventuell beförderte Güter ist keine Versicherung abgeschlossen. Der Verlust von Wagenpapieren, Werkzeug, Zubehör und persönlichen Gegenständen geht stets zu Lasten des Mieters, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. Wagenpapiere dürfen bei Verlassen des Fahrzeuges nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden.
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Samples: buchung.waumobil.eu
Versicherungsschutz. Das Fahrzeug ist gemäß den jeweiligen geltenden Versicherungsbedingungen wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung: Sach- und Vermögensschäden: bis zu 50 100 Mio. €; Personenschäden je geschädigte Person: max. 8 12 Mio. €. Vollkaskoversicherung: Selbstkostenbeteiligung € 1.000,- je Schaden; Teilkasko: Selbstkostenbeteiligung € 500,- je Schaden. 1500,- pro Schadensfall Für eventuell beförderte Güter ist keine Versicherung abgeschlossen. Der Verlust von Wagenpapieren, Werkzeug, Zubehör und persönlichen Gegenständen geht stets zu Lasten des Mieters, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. Wagenpapiere dürfen bei Verlassen des Fahrzeuges nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden.
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Samples: campventures.de
Versicherungsschutz. Das Fahrzeug ist gemäß den jeweiligen geltenden Versicherungsbedingungen wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung: Sach- und VermögensschädenVermögens schäden: bis zu EUR 50 Mio. €.; Personenschäden je geschädigte Person: max. EUR 8 Mio. €. VollkaskoversicherungVoll- und Teilkaskoversicherung: Selbstkostenbeteiligung € 1.000,- je Schaden; Teilkasko: Selbstkostenbeteiligung € 500,- EUR 1.500,– je Schaden. Für eventuell beförderte Güter ist keine Versicherung Versiche rung abgeschlossen. Der Verlust von Wagenpapieren, Werkzeug, Zubehör und persönlichen Gegenständen geht stets zu Lasten des Mieters, soweit kein Verschulden Ver schulden des Vermieters vorliegt. Wagenpapiere dürfen bei Verlassen des Fahrzeuges nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden.
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