Versicherte Gefahren und Schäden Musterklauseln

Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
Versicherte Gefahren und Schäden. Versicherungsschutz besteht
Versicherte Gefahren und Schäden. Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer entschädigt die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen von versicherten Sachen, durch
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer trägt alle Gefahren, denen die Güter während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind, sofern nichts anderes bestimmt ist. Der Versicherer leistet ohne Franchise Ersatz für Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter als Folge einer versicherten Gefahr.
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch nachfolgend beschriebene Gefahren und Schäden beschädigt oder zerstört werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Versicherte Gefahren und Schäden. Jede der folgenden Gefahren ist nur versichert, wenn dies vereinbart ist: Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen gemäß § 1, die durch
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet ohne Franchise Ersatz für Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter als Folge der nachstehenden Ereignisse:
Versicherte Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sa- chen, die durch